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Adoption & Pflege­kinder

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Fahrerlaubnis Klasse L beantragen


Sie können eine Fahrerlaubnis Klasse L beantragen.

Bei dem Führerschein der Klasse L handelt es sich um den ''kleinen Traktorführerschein“. Mit ihm dürfen Sie bereits mit 16 Jahren land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten durchführen, allerdings nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h und mit Anhänger maximal 25 km/h.

Die Fahrerlaubnis Klasse T wird unbefristet erteilt.

Verfahrensablauf

Sie müssen einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis Klasse L bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.

Voraussetzungen

  • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
  • Sie müssen das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben (§ 10 Fahrerlaubnis- Verordnung)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Benennung einer Fahrschule
  • Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls inklusive Meldebescheinigung)
  • ein aktuelles biometrische Lichtbild, nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x  45 mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • Nachweis Sehvermögen nach Anlage 6 Nr. 1.1 zur FeV (nicht älter als 2 Jahre)

Welche Gebühren fallen an?

Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem jeweiligen Bescheid
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Was sollte ich noch wissen?

Bemerkungen

Beim Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse L bedarf es nur einer theoretischen Prüfung, § 15 Abs. 2 Fahrerlaubnis- Verordnung.

Bei der Fahrerlaubnis Klasse L besteht keine Probezeit.