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Datenschutz


Datenschutz - was ist das?

Grundlage des Datenschutzes ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das in Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (Schutz der Menschenwürde) verankert ist. Diese Grundrechte schützen die Privatsphäre der Menschen und garantieren das Recht des Einzelnen, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner Daten bestimmen zu können. Hierzu gehören Angaben über persönliche und sachliche Verhältnisse, wie zum Beispiel die Anschrift, das Geburtsdatum, die Ausbildung, die Staatsangehörigkeit sowie den Beruf und Arbeitgeber, hierbei handelt es sich um sogenannte personenbezogene Daten.

Nicht nur Behörden auch private Unternehmen, Kirchen und Vereine dürfen personenbezogene Daten nur dann verarbeiten, wenn die Verarbeitung aufgrund einer Rechtsvorschrift (zum Beispiel Gesetz, Rechtsverordnung et cetera) erfolgt oder wenn der Betroffene, dessen Daten verarbeitet werden sollen, seine Einwilligung gegeben hat.

In den Organisationseinheiten der Kreisverwaltung werden vielfältige personenbezogene Daten verwaltet, zum Beispiel Daten der Sozialhilfeempfänger, Daten der Kraftfahrzeughalter/innen, Gesundheitsdaten, Daten von Grundstückseigentümer/innen und Gebührenpflichtigen sowie Daten über die im Kreis Offenbach wohnenden Ausländerinnen und Ausländer.

Alle Organisationseinheiten sind verpflichtet, bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten die geltenden Datenschutzvorschriften zu beachten und für deren Einhaltung verantwortlich.

In den Rechtsvorschriften ist beispielsweise geregelt,

    • welche personenbezogenen Daten erhoben werden können,
    • an wen Daten weitergegeben werden dürfen,
    • wie sie zu verarbeiten sind,
    • wie lange Dateien und Unterlagen mit personenbezogenen Daten aufbewahrt werden.

Regelungen in Rechtsvorschriften können zum einen sehr konkret und detailliert sein, andererseits können diese auch sehr abstrakt sein und müssen auf den Einzelfall bezogen angewendet werden und bedürfen hierzu der individuellen Auslegung.

Spezielle Rechtsvorschriften sind beispielsweise:

    • das Sozialgesetzbuch,
    • das Aufenthaltsgesetz und das Asylverfahrensgesetz,
    • das Straßenverkehrsgesetz,
    • das Hessische Schulgesetz,
    • die Abgabenordnung,
    • die Gewerbeordnung,
    • das Waffengesetz,
    • das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nicht aufgrund einer speziellen Rechtsvorschrift wie vorstehend beispielhaft aufgeführt oder regelt diese den Datenschutz nicht abschließend, ist die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oder auch das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) anzuwenden.

Welche Datenschutzrechte können Sie geltend machen?

Nach Artikel 12 ff der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:

    • Werden personenbezogene Daten unmittelbar bei Ihnen selbst erhoben, hat der Verantwortliche die Pflicht, Sie hierüber gemäß Artikel 13 DSGVO zu informieren
    • Werden personenbezogene Daten nicht unmittelbar bei Ihnen selbst, sondern zum Beispiel von anderen Behörden, erhoben, hat der Verantwortliche ebenfalls die Pflicht, Sie hierüber gemäß Artikel 14 DSGVO zu informieren
    • Auskunft und Benachrichtigung über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Artikel 15 DSGVO),
    • Sie haben das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen (Artikel 16 DSGVO),
    • Sie haben das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden: Der Verantwortliche ist verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der unter littera a) bis f) genannten Gründe zutrifft (Artikel 17 DSGVO)
    • Anspruch auf Schadensersatz (Artikel 82 DSGVO),
    • Anrufung des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) als zuständige Aufsichtsbehörde (Artikel12 Absatz 4 in Verbindung mit Artikel 13 Absatz 2 littera d) DSGVO).

Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten nicht durch die DSGVO oder das HDSIG, sondern durch spezialgesetzlichen Rechtsvorschriften geregelt, ergeben sich Ihre Datenschutzrechte aus diesen Rechtsgrundlagen (zum Beispiel dem SGB X).

Welche Möglichkeiten haben Sie, um sich über den Datenschutz bei der Kreisverwaltung zu informieren? Was können Sie tun, wenn Ihrerseits Zweifel bestehen, dass personenbezogene Daten datenschutzrechtlich korrekt verarbeitet wurden?

Zur Klärung von datenschutzrechtlichen Fragen haben Sie die Möglichkeit:

    • konkrete Fragen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten an die Daten verarbeitende und somit für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen verantwortliche Organisationseinheit zu richten, die für die jeweilige Aufgabe zuständig ist,
    • sich mit Ihren Fragen und Beschwerden an den Datenschutzbeauftragten unserer Verwaltung zu wenden.

Die Kontaktdaten lauten

Kreis Offenbach
Datenschutzbeauftragter
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach
Telefon 06074 8180-5408
E-Mail datenschutz@kreis-offenbach.de

Sie können sich aber auch unmittelbar beim Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) beschweren. Die Kontaktdaten lauten

Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI)
Postfach 3163
65021 Wiesbaden
Telefon 0611 1408-0
Telefax 0611 1408-611
E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de
Homepage www.datenschutz.hessen.de

Datenschutzbeauftragte bei den Dienststellen des Kreises Offenbach

Datenschutzbeauftragter

Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach

06074 8180-5408
Raum: 4.C.15
datenschutz@kreis-offenbach.de
https://www.kreis-offenbach.de/

Stellvertretender Datenschutzbeauftragter

Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach

06074 8180-3245
stvdsb@kreis-offenbach.de
Raum: 2.B.07
https://www.kreis-offenbach.de/

Weitere Informationen im Netz

Hessischer Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI)

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit