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Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis (Salutwaffe)

Salutwaffen sind veränderte Langwaffen, die u.a. für Theateraufführungen, Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen bestimmt sind, wenn sie die Anforderung nach Anlage 1 Abschnitt 1, Unterabschnitt 1 Nr. 1.5 zum WaffG erfüllen.

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