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Führerschein

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Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft


Sind Mütter oder schwangere Frauen nicht in der Lage, ihren Lebensunterhalt und den ihrer Kinder aus eigenem (Erwerbs-) Einkommen und Vermögen zu sichern, können sie Anspruch auf Leistungen nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende – oder nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) – Sozialhilfe – haben.“

Voraussetzungen

Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen, die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben, eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
  • Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen (wie z.B. Schwangerschaftsnachweis oder Mutterpass, Einkommens- und Vermögensnachweise, Nachweise über laufende Ausgaben, aktueller Bescheid über existenzsichernde Leistungen, Rezepte und/oder ggfs. Zahlungsbelege, erforderliche Beratungsbestätigungen, Kostenvoranschläge, Ablehnungsbescheide, etc.) informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

Welche Gebühren fallen an?

Es entstehen - mit Ausnahme der üblichen Selbstbehalte - keine Kosten.  

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der zuständige Sozialhilfeträger kann jedoch erst Hilfe gewähren, ab dem er von dem Bedarf Kenntnis erhalten hat. Deshalb ist es wichtig, möglichst zeitnah einen Antrag zu stellen.

Rechtsgrundlage

Bearbeitungsdauer

Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden, insbesondere, wenn erkennbare Dringlichkeit vorliegt.