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Verbraucherschutz

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Heilpraktikerüberprüfung


Der Fachdienst Gefahrenabwehr- und Gesundheitszentrum überprüft alle Anwärterinnen und Anwärter für den Heilpraktikerberuf vor Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (Heilpraktikererlaubnis) ohne ärztliche Approbation.

Heilpraktikererlaubnis

Für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker gibt es keine Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Sie müssen sich deshalb beim Fachdienst Gefahrenabwehr- und Gesundheitszentrum einer Überprüfung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten unterziehen zum Ausschluss einer Gefahr für die Volksgesundheit.

„Wer einen Beruf des Gesundheitswesens“ – unter anderem sind dies auch Heilpraktiker/innen – „selbstständig ausüben will“ … „hat Beginn und Ende dieser Tätigkeit innerhalb eines Monats dem für den Ort der Niederlassung zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.“ (§ 12 (1) Hessisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst, HGöGD)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • formloser Antrag
  • die weiteren notwendigen Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Info-Blatt

Infoblatt Antragsverfahren Heilpraktiker

Welche Gebühren fallen an?

  • 250,00 Euro (Verwaltungsgebühr einschließlich Erteilung der Erlaubnis)

Zusätzlich:

  • Überprüfungsgebühren:
    • 225,00 Euro (schriftlicher Teil)
    • 155,00 Euro (mündlicher Teil)
    • 61,00 Euro (Beisitzerstundensatz)
    • 25,00 Euro (Verschiebung der Überprüfung)
  • Die Aufnahme in die Medizinalkartei (Liste der praktizierenden Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker) ist gebührenfrei, eine Bestätigung hierüber kostet 15,00 Euro.