Es handelt sich hier nur um eine kurz umrissene Darstellung, die nicht alle Fragen beantworten kann. Nähere Beratung zu diesem Thema erteilen die für Ihren Wohnort zuständigen Jugendämter oder auch die Standesämter.
(§ 1592 BGB) Vater eines Kindes ist rechtlich gesehen der Mann,
Für die Anerkennung der Vaterschaft ist eine bestimmte Form (öffentliche Beurkundung) vorgeschrieben (§ 1597 BGB). Die Vaterschaft kann schon vor der Geburt anerkannt werden. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen. Auch für die Zustimmung ist die öffentliche Beurkundung vorgeschrieben.
Ob die Eltern ihre Erklärungen am gleichen Tag oder zu verschiedenen Terminen abgegeben möchten, können sie selbst entscheiden.
Liegen die Urkunden über die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung zur Anerkennung schon vor der Beurkundung der Geburt durch das Standesamt vor, wird der Vater wie bei verheirateten Eltern von Anfang an mit im Geburtenbuch eintragen. Bei einer späteren Anerkennung wird das Geburtenregister nachträglich ergänzt,
(§ 1594 BGB) Die Vaterschaftsanerkennung kann nur dann wirksam werden,
Wo können die Urkunden aufgenommen werden?
Wichtige Informationen zu Beurkundungen im Kreis Offenbach
Terminvereinbarung notwendig
Bitte vereinbaren Sie für die Beurkundungen unbedingt einen Termin. Diesen erhalten Sie in der Regel acht Wochen nach der Terminvereinbarung. Wir bitten um Verständnis, dass Beurkundungen ohne Termin nicht durchgeführt werden können. Sollten Sie einen Termin aus dringenden Gründen nicht wahrnehmen, so bitten wir um rechtzeitige vorherige Mitteilung.
Termine erhalten Sie bei diesen Ansprechpartnerinnen:
Fachdienst Jugend und Familie - Amtsvormundschaft und Unterhaltsvorschuss
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach
06074 8180-2365
beurkundungen-51.2@kreis-offenbach.de (Für Terminvereinbarungen)
m.steinbrenner@kreis-offenbach.de
Raum: 1.D.33
Fachdienst Jugend und Familie - Amtsvormundschaft und Unterhaltsvorschuss
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach
06074 8180-2366
beurkundungen-51.2@kreis-offenbach.de (Für Terminvereinbarungen)
m.yorgun@kreis-offenbach.de
Raum: 1.D.33
Vaterschaftsanerkennung (und Sorgerechtserklärung) vor der Geburt des Kindes
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
Hinweis: Sollte die Mutter noch verheiratet sein, kann die Vaterschaft nur beurkundet werden, wenn die Scheidung vor der Geburt des Kindes bei Gericht eingereicht wurde und dies bei der Beurkundung nachgewiesen wird.
Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmungserklärung (und Unterhaltsverpflichtung)
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
Hinweis: Sollte die Mutter noch verheiratet sein, kann die Vaterschaft nur beurkundet werden, wenn die Scheidung vor der Geburt des Kindes bei Gericht eingereicht wurde und dies bei der Beurkundung nachgewiesen wird.
Sorgererklärung
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
Erstfestlegung einer Unterhaltsverpflichtung
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
Abänderung eines schon bestehenden Unterhaltstitels
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
Berechnung des zu beurkundenden Unterhaltsbetrages vom Jugendamt, Rechtsanwalt beziehungsweise Forderung des Sorgeberechtigten, bei dem das Kind lebt
Zuständig sind:
Geburtsurkunde des Vaters sowie gültige Ausweise.
Die Beurkundung ist beim Standesamt und Jugendamt kostenfrei.
Die Beurkundung durch einen Notar ist kostenpflichtig.
Die Anerkennung der Vaterschaft und auch die Zustimmungserklärungen kann in jedem Stadesamt, bei Jugendämtern und Notaren abgegeben werden.