Ab dem 01.09.2011 erhalten Sie den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Säuglinge und Kinder erhalten ebenfalls eine eigene Karte. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip. Er speichert
Der eAT umfasst folgende Aufenthaltstitel:
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Ihr eAT (elektronischer Aufenthaltstitel) beziehungsweise eRA (elektronischer Reiseausweis) wird bestellt, sobald die Ausländerbehörde (ABH) alle Voraussetzungen geprüft hat. Sobald Ihr eAT an die ABH geliefert wurde (circa vier bis sechs Wochen nach Bestellung) erhalten Sie einen PIN-Brief von der Bundesdruckerei. Sofern der eAT / eRA geliefert wurde, können Sie einen Termin zur Abholung vereinbaren (beachten Sie auch die richtige Angabe und Anzahl der Anliegen bei der Terminvereinbarung). Wenn ein eRA bestellt wurde, kann die Aushändigung nur erfolgen, wenn auch der eAT vorliegt.
Eine Abholung ohne Termin ist nicht möglich.
Termine können ausschließlich über die Online-Terminvergabe gebucht werden..
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Sie haben heute die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels beantragt. Zur Abholung müssen Sie noch einige Dinge beachten:
Die Ausländerbehörde ist gesetzlich dazu verpflichtet, die eID-Funktion Ihres eAT’s einzuschalten.
Ausnahme: Sie sind bei Aufnahme des eAT’S jünger als 16 Jahre oder Ihre Personalien sind nicht geklärt (Personalien laut eigenen Angaben).
In diesen Fällen erhalten Sie keinen PIN-Brief der Bundesdruckerei. Sie müssen daher eigenständig nachfragen, ob Ihr eAT (beziehungsweise der Reiseausweis) zur Abholung bereit liegt. Die Abholung kann (nach Terminvereinbarung) persönlich oder mit Vollmacht erfolgen - der Abholer muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Kinder unter 18 Jahre müssen nicht persönlich erscheinen.
Wenn bei Ihnen die eID-Funktion eingeschaltet wurde (siehe Erklärung weiter oben) erhalten Sie im Regelfall einen Brief von der Bundesdruckerei, dass die Karte zur Abholung bereit liegt. Warten Sie noch drei Tage nach Erhalt des Briefes, bis Sie uns wegen einer Terminanfrage telefonisch oder per Mail kontaktieren. Wenn Sie den Brief bekommen haben, kann auch hier die Abholung wieder persönlich oder mit Vollmacht erfolgen (in der Vollmacht müssen Sie erwähnen, dass Sie den Brief erhalten haben).
Wenn Sie keinen Brief bekommen haben, kann es sein, dass der Brief nicht zugestellt werden konnte und zu uns geschickt wird, auch in diesem Fall kann die Abholung wieder persönlich oder mit Vollmacht erfolgen (in der Vollmacht müssen Sie erwähnen, dass der Brief bei der ABH liegt und dem Bevollmächtigten ausgehändigt werden darf).
Sollte der Brief weder bei Ihnen noch bei uns sein, muss die Abholung persönlich erfolgen, da der PIN zur Ausweisfunktion vom Ausweisinhaber persönlich neu gesetzt werden muss – auch wenn der Ausweisinhaber die Funktion gar nicht nutzen möchte. Eine Vertretung bei der Abholung ist daher in diesem Fall ausgeschlossen.
Termine können ausschließlich online vereinbart werden unter: https://tevis.ekom21.de/lkoff/select2?md=1
Öffnungszeiten: Abholung nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Montag 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr; 13:00 – 15:30 Uhr
Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr; 13.00 – 17:00 Uhr
Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr; 13:00 – 15:30 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Vollmacht zur Abholung: Download der Vollmacht oder Ausfüllassistent der Vollmacht
Informationen über den eAT: http://www.bamf.de/eAT
Der eAT beziehungsweise Reiseausweis muss bei der zuständigen Ausländerbehörde (Hauptwohnsitz) abgeholt werden, hierzu muss (bei der Ausländerbehörde des Kreises Offenbach) zwingend ein Termin vereinbart werden. Eine Abholung bei Ihrer Stadtverwaltung oder ein Versand per Post ist nicht möglich.
Der alte eAT / Reiseausweis muss sorgfältig aufbewahrt werden. Bei einer Neuausstellung des Dokuments aufgrund einer Beschädigung durch eigenes Verschulden müssen die Kosten von Ihnen selbst getragen werden. Bei der Ausgabe des neuen Dokumentes wird das alte Dokument durch die Ausländerbehörde eingezogen.
Den elektronischen Aufenthaltstitel können Sie wie den neuen Personalausweis für deutsche Staatsangehörige nutzen. Ausführliche Informationen zur elektronischen Verwendung der Karte erhalten Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Sie müssen den elektronischen Aufenthaltstitel persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie erfasst Ihre Fingerabdrücke vor Ort. Kinder ab 6 Jahren müssen ebenfalls Ihre Fingerabdrücke abgeben.
weitere Unterlagen, je nachdem, welche Verfahren vorausgegangen sind.
Erkundigen Sie sich zuvor bei der Ausländerbehörde, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Erteilung: 100,00 ¤
Verlängerung bis zu 3 Monaten: 96,00 Euro
Verlängerung von mehr als 3 Monaten: 93,00 Euro
Niederlassungserlaubnis: 113,00 Euro
Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte: 147,00 Euro
Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit: 124,00 Euro
Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU: 109 ¤
Termine können telefonisch, per E-Mail oder online vereinbart werden.
Die Ausländerbehörde behält sich vor, bei Mehrfachbuchungen ALLE Termine zu stornieren.
Zu Ihrem Termin nehmen Sie im Wartebereich der Ausländerbehörde Platz und warten bis Ihre Wartenummer aufgerufen wird.