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31.01.2017

Betreuungsangebote an allen Grundschulen

Die Themen Betreuung und Ganztagesangebote an Grundschulen spielen im gesellschaftlichen Diskurs eine zunehmend wichtigere Rolle und sind inzwischen ein echter Standortfaktor. „Es ist mittlerweile eine Selbstverständlichkeit“, führt Landrat Oliver Quilling aus, „dass Eltern berufstätig sind und für ihre schulpflichtigen Kinder verlässliche Betreuung erwarten. Diese können wir mit Unterstützung der Kommunen, der Fördervereine und anderer Träger, so belegt die aktuelle Bilanz, flächendeckend im gesamten Kreisgebiet und an allen Grundschulen anbieten. Insgesamt nehmen bislang rund 50 Prozent aller Schülerinnen und Schüler im Kreis Offenbach Ganztages- oder Betreuungsangebote wahr. An der einen oder anderen Schule gibt es noch Wartelisten.“

In der Praxis existieren im Kreis Offenbach unterschiedliche Formen der Ganztages- und Betreuungsmodelle nebeneinander. „Das soll so bleiben. Denn unsere Devise lautet nach wie vor: Schulgemeinden sollen die freie Wahl haben!“, erläutert Quilling. Reine Betreuungsangebote gibt es derzeit an 15 der 49 Grundschulen im Kreis. Organisiert werden sie überwiegend von Fördervereinen, die sich engagiert darum kümmern, dass die Kinder am Nachmittag, häufig bis 17:00 Uhr, ein qualifiziertes Freizeitangebot und ein warmes Mittagessen erhalten. Auch Ferienangebote stehen mittlerweile auf dem Programm fast jeder Betreuung.

Alle anderen Grundschulen im Kreis Offenbach halten über die bloße Betreuung hinaus Ganztagesangebote in unterschiedlichen Varianten, sogenannten Profilen, vor oder sind Teilnehmer im „Pakt für den Nachmittag“. Im Profil eins, dazu gehören 27 Grundschulen, erhalten Schülerinnen und Schüler an mindestens drei Tagen in der Woche bis 14:30 Uhr ein verlässliches Bildungs- und Betreuungsangebot. Dafür stellt das Land zusätzlich entweder Personalressourcen oder Geld, „Mittel statt Stelle“ genannt, zur Verfügung. Sieben Grundschulen sind derzeit im Profil zwei organisiert, hier gibt es an fünf Schultagen ein verlässliches Ganztagesangebot bis 16:00 oder 17:00 Uhr. Die Angebote für den Nachmittag sind bei beiden Varianten, wie auch die Teilnahme am Betreuungsangebot, freiwillig. Für alle Betreuungseinrichtungen mit Ausnahme der „Pakt-Schulen“ gewährt das Land dem Schulträger einen Zuschuss von insgesamt rund 260.000 Euro. Dieses Geld wird mit dem Zuschuss aus der Kreiskasse in Höhe von etwa 250.000 Euro nach Schülerzahlen auf die Einrichtungen verteilt. Neben den Grundschulen, sind außerdem 2 Haupt- und Realschulen, 7 Gesamtschulen und 6 Gymnasien im Profil eins sowie drei Gesamtschulen im Profil zwei organisiert.

Darüber hinaus nutzen mittlerweile zwei Grundschulen den „Pakt für den Nachmittag“, um ihr Ganztagesangebot zu organisieren. „Diese Schulen haben eine Vorreiterrolle übernommen“, erklärt Landrat Oliver Quilling, „wir hoffen, dass in absehbarer Zeit weitere Schulen folgen. Denen können wir dann erste positive Erfahrungen auch im pädagogischen Bereich, weitergeben.“ Bei dem Pilotprojekt übernehmen Land und Schulträger erstmals gemeinsam Verantwortung für ein integriertes und passgenaues Bildungs- und Betreuungsangebot.

Das Ziel des Paktes ist, noch stärker zu mehr Bildungsgerechtigkeit und einer besseren individuellen Förderung für die Schülerinnen und Schüler sowie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die Eltern beizutragen. So gibt es an fünf Tagen in der Woche von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr und in den Schulferien ein verlässliches und freiwilliges Bildungs- und Betreuungsangebot. Es ist an den Bedarfen der Schule orientiert und Eltern können zwischen mindestens zwei Zeitvarianten wählen; einem kürzeren Ganztagsangebot bis 14:30 oder 15:00 Uhr sowie einem längeren bis 17:00 Uhr; auf Wunsch mit Ferienbetreuung.

Ein großer Vorteil des „Pakts für den Nachmittag“ sind die zusätzlichen Ressourcen, die das Land bereithält. Durch diese gewinnen Schulen mit einer größeren Schülerzahl deutlich mehr Spielraum, denn es stehen Mittel für pädagogisches Fachpersonal oder Personal mit „angebotsspezifischer“ Sachkunde zur Verfügung. „Das heißt im Einzelfall, es können in unserem Kreis bis zu 3,5 zusätzliche Stellen sein“, führt der Landrat aus, „die gerade den Schulen im Profil 1 zugutekommen würden.“

Der „Pakt für den Nachmittag“ steht ebenfalls für die Grundstufe an Förderschulen offen. Diese bevorzugen jedoch den Weg in die Profile. Sechs der neun Förderschulen des Kreises sind bereits als verpflichtende Ganztagsschule im Profil 3, eine ist als dezentrale Schule organisiert. Eine Förderschule befindet sich im Profil 1, eine weitere soll zum Schuljahresbeginn 2017/18 folgen. Ergänzende Betreuungsangebote in verschiedener Ausprägung sind an den meisten Standorten etabliert und über Fördervereine oder außerschulische Kooperationspartner, wie zum Beispiel die Behindertenhilfe, organisiert.

„Die Entscheidung, welches Profil und welcher Finanzierungsansatz bevorzugt werden, trifft allein die jeweilige Schulgemeinde“, macht Oliver Quilling deutlich. „Der ‚Pakt für den Nachmittag‘ ist freiwillig und wir legen Wert darauf, dass jede Schulgemeinde die Wahlfreiheit hat, eine für ihre Bedürfnisse passende Lösung umzusetzen. Denn ich persönlich stelle vor Ort immer wieder fest, dass gute Betreuung nicht unbedingt eine Frage der Ressourcen sein muss. Der ‚Pakt für den Nachmittag‘ könnte jedoch im einen oder anderen Fall über die zusätzliche Ressourcen größere Gestaltungsfreiräume eröffnen. Genau aus diesem Grund haben wir beim Kreis auch die kreiseigene gemeinnützige Gesellschaft ‚Ganztagsbetreuung im Pakt (GiP)‘ gegründet, die den Schulen in allen Fragen der ganztägigen Organisation und der Betreuung mit Rat und Tat zur Seite steht. Darüber hinaus unterstützt die pädagogische Schulentwicklung im Fachdienst Schule, an der Spitze die neue Kollegin Simone Franzmann-Graupner, bei der Weiterentwicklung im Ganztag.“