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18.06.2015

Gemeinnützige GmbH vor Gründung

Voraussetzung für die Teilnahme am „Pakt für den Nachmittag“

In der letzten Sitzung des Kreisausschusses stand der Pakt für den Nachmittag auf der Tagesordnung. Dem Kreistag wurde empfohlen, beim Kultusministerium die Aufnahme in das Projekt zum Schuljahresbeginn 2016/17 zu beantragen. Außerdem soll der Kreis zeitgleich mit den interessenbekundenden Kommunen über eine Kooperationsvereinbarung verhandeln. Die Aufgabenwahrnehmung zum „Pakt für den Nachmittag“ soll an eine gGmbH übertragen werden, die noch gegründet werden muss und bei der der Kreis alleiniger Gesellschafter ist. Damit können im Auftrag der teilnehmenden und für die Kinderbetreuung jeweils verantwortlichen Gebietskörperschaften für schulische Betreuungs- und Ganztagsangebote betrieben werden. Der Kreis stellt dafür ein Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro zur Verfügung. „So schaffen wir für den „Pakt für den Nachmittag“ eine wichtige Voraussetzung“, erläutert Landrat Oliver Quilling.

Kooperationspartner für das Projekt sind die Schulträger. Das Land empfiehlt die Gründung einer „Ganztagsschulgesellschaft“, um darüber auch die Mittel abzuwickeln, die von Wiesbaden bereitgestellt werden. „Die Teilnahme der Schulgemeinden und Kommunen an dem Projekt ist freiwillig“, führt der Landrat aus, „das Land erwartet aber, dass wir im Herbst die Grundschulen benennen können, wie sich beteiligen wollen. Erste Interessenten gibt es schon.“

Mit Blick auf den „Pakt für den Nachmittag“ müssen jetzt Standards für Ganztagsorganisation und Betreuung an Schulen weiter entwickelt werden. Darüber hinaus soll die Qualität der Arbeit vor Ort sichergestellt werden. Wenn ein Förderverein an die Grenzen der Machbarkeit kommt, kann die gGmbH das Betreuungsangebot im Auftrag der Kommunen übernehmen und es ohne Unterbrechung fortsetzen. „Genau hier setzt die Aufgabenstellung der neu zu gründenden gGmbH an“, macht der Landrat deutlich.

Der Kreis Offenbach hatte sich bereits im Juni des vergangenen Jahres um die Aufnahme in das Modellprojekt „Pakt für den Nachmittag“ beworben. Er gehörte dann jedoch nicht zu den drei Kreisen und drei Städten, die von der Landesregierung ausgesucht wurden. „Daher ist der jetzige Schritt nur konsequent“, führt Landrat Oliver Quilling aus. „Wir wollen den Ausbau der Betreuung in den kommenden Jahren systematisch weiter unterstützen.“ Bereits heute sind 33 (34 ab dem Schuljahr 15/16) Grundschulen Ganztagsgrundschulen, davon 28 (27 ab dem Schuljahr 15/16) im Profil eins. Sie erfüllen alle auch die baulichen Voraussetzungen, die ein Ganztagsbetrieb erfordert. Schon in den 1990er Jahren hat der Kreis mit dem Aufbau von Betreuung an Grundschulen begonnen. Derzeit kümmern sich zahlreiche Fördervereine engagiert um die Organisation der Betreuung. Dies wird mit Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf aber dauerhaft nicht gelingen. Bereits heute signalisieren Fördervereine als Träger der Schulkindbetreuung, dass sie die Verantwortung auf Dauer nicht mehr tragen können und wollen. Zurzeit hat ein Förderverein angekündigt nach den Sommerferien die Betreuung abzugeben.

„Die Vereinbarkeit Familie und Beruf ist für uns ein hoher Wert“, so Landrat Oliver Quilling abschließend. „Es gilt die Betreuung der Kinder qualitativ zu sichern, das ist für uns ein wichtiger Schritt. So kann die verlässliche Betreuung an fünf Tagen in der Woche garantiert werden.“