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27.02.2018

Nachtragshaushalt 2018 vorgelegt

In der kommenden Sitzung des Kreistages wird der Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2018 vorgelegt. „Im Rahmen eines Doppelhaushaltes ist es nicht ungewöhnlich bei gravierenden Veränderungen einen Nachtrag zu erstellen“, führt der Kämmerer Carsten Müller aus, „in diesem Jahr hat sich die Gemeindehaushaltsverordnung geändert. Jetzt ist gefordert, dass der Zahlungsmittelfluss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit mindestens so hoch sein muss, dass damit auch die ordentliche Kredittilgung geleistet werden kann und es dürfen keine neuen Kassenkredite aufgenommen werden.“

Die Zahlen für den Nachtrag zeigen, dass die Konsolidierungsbemühungen weiter Früchte tragen, der Kreis allerdings auch von guten Rahmendaten profitiert. So steigen die Erträge um 33,4 Millionen Euro auf 639 Millionen Euro, darin enthalten ist allerdings bereits die Mehreinnahme aus der geplanten Kreisumlageerhöhung in einer Größenordnung von 5,3 Millionen Euro. Die Mehraufwendungen steigen dagegen nur um 21,4 Millionen Euro auf 631,9 Millionen Euro. In dieser Erhöhung enthalten sind 3,6 Millionen Euro mehr für den Landeswohlfahrtsverband und 15,7 Millionen Euro für Transferleistungen im Sozialbereich. Letztere werden natürlich in Teilen von Land und Bund erstattet. Das Fazit aber lautet: Unter dem Strich erwirtschaftet der Kreis Offenbach ein Plus von 7,1 Millionen Euro und liegt um gut 12 Millionen Euro über dem ursprünglichen Plan, der noch ein Defizit von 4,9 Millionen Euro vorsah.

„Das wäre ein echter Grund zur Freude“, so Carsten Müller, „denn - auch ohne Kreisumlageerhöhung - hätten wir, eher als vorgesehen, die schwarze Null und damit unser Schutzschirmziel erreicht. Allerdings reicht die Erfüllung des Schutzschirmvertrages nicht aus. Denn, um die Vorschriften der geänderten Gemeindehaushaltsverordnung, die seit dem 1. Januar 2018 gilt, zu erfüllen, müssen wir sicherstellen, dass unsere notwenige Kredittilgung von 22 Millionen Euro ebenfalls aus dem Haushalt ohne Kassenkredite geleistet werden kann. Neben den Mehrerträgen haben wir selbst darum zusätzlich noch eine Million Euro aus dem Personalhaushalt gekürzt, um einen aktiven Konsolidierungsbeitrag zu leisten. Außerdem wurde die Aufgabenkritik nochmals intensiviert und die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen verringert. Die dann noch verbleibende Lücke kann nur über die Kreisumlageerhöhung gedeckt werden.“

Das hat eine Steigerung der Kreisumlage von 31,55 Prozent auf 32,47 Prozent zur Folge. Allerdings kann die Schulumlage, die kostendeckend erhoben werden muss, von 19,2 Prozent auf 19,04 Prozent gesenkt werden, so dass in Summe die Erhöhung der beiden Umlagen zusammen 0,76 Prozentpunkte beträgt. Diese Umlageerhöhung ist schon in der Genehmigung des Doppelhaushalts Anfang 2017 vom Regierungspräsidium nachdrücklich angeregt worden. „Im Vergleich zu anderen Kreisen“, so Carsten Müller, „rangiert der Kreis hier im unteren Bereich. Mit einem Hebesatz von insgesamt 51,34 für das Jahr 2017 lagen wir weit unter Kreisen wie Groß-Gerau und dem Hochtaunus, die bei über 55 liegen. Insgesamt hat der Kreis bereits in den Jahren zwischen 2005 und 2016 103 Millionen Euro dauerhaft konsolidiert, und so ist es ausgeschlossen, das Defizit von noch bestehenden 5,3 Millionen Euro durch weitere Einsparungsmaßnahmen auszugleichen.“

„Wir haben uns den Vorschlag zur Umlageerhöhung des Kreises nicht leicht gemacht“, führen Carsten Müller und Landrat Oliver Quilling weiter aus, „allerdings lässt uns die Gemeindehaushaltsverordnung keine Wahl. Und natürlich haben wir versucht, die Interessen der Kommunen zu berücksichtigen. Genau darum wurde in den vergangenen Jahren auf eine zusätzliche Deckung durch eine Kreisumlageerhöhung verzichtet. Sonst wäre auch der Vertrag zum Schutzschirm eher erfüllt gewesen. Es ist auch nachvollziehbar, dass die Kommunen die Auffassung vertreten, bei der guten Gewerbesteuerlage sei die ohnehin zusätzliche Einnahme von 9,6 Millionen Euro Kreisumlage genug und es müssten nicht 14,9 Millionen Euro sein.“

Mit dem Nachtrag hat der Kreis auch die Vorbereitungen getroffen, um sich an der Hessenkasse zu beteiligen. Damit können die Kassenkredite, die sich in Summe auf über 520 Millionen Euro belaufen, innerhalb von 30 Jahren mit einem Finanzaufwand von vermutlich 270 Millionen Euro getilgt werden. „Das bedeutet ab 2019 aber auch“, so Müller und Quilling abschließend, „dass wir zusätzlich pro Jahr 9 Millionen Euro, 25 Euro pro Kopf, tilgen müssen. Dafür wird unser Haushalt um etwa 2 Millionen Euro jährlich an Zinszahlungen entlastet. Der Kreistag wird über die Teilnahme entscheiden.“ Derzeit gibt es allerdings noch verschiedene offene Fragen, die geklärt werden müssen, wie sich die Ersparnisse durch die Hessenkasse auswirken, wird sich in den kommenden Jahren zeigen.