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21.01.2020

Kreis braucht kein Haushaltssicherungskonzept mehr

In 15 Jahren mehr als 113 Millionen Euro eingespart

Der Kreistag wird im Februar, wenn die Beschlussfassung über den Haushalt 2020 und 2021 ansteht, nicht über ein Haushaltssicherungskonzept entscheiden. Erstmals besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes, da der Ausgleich des Ergebnis- und Finanzhaushaltes in der Planung gegeben ist und keine Fehlbeträge erwartet werden. „Wir haben in den vergangenen eineinhalb Jahrzehnten mit großen Anstrengungen Geld eingespart“, macht Landrat Oliver Quilling deutlich. „Insgesamt wurden seit 2005 113,2 Millionen Euro konsolidiert. Wir werden dem Kreistag das Konzept für die folgenden Jahre als Leitlinie zur Haushaltssicherung, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit vorlegen.“

Zur Konsolidierung wurden sowohl klassische Maßnahmen genutzt als auch managementbedingte Einsparungen vorgenommen. Zu den klassischen Maßnahmen zählen beispielsweise Grundstücksverkäufe mit 20,2 Millionen Euro Konsolidierungssumme, Haushalts- (25,1 Millionen Euro) und Stellenbesetzungssperren (9,6 Millionen Euro) und Erhöhung der Kreisumlage (29,2 Millionen Euro). Die größte Position mit insgesamt 29,1 Millionen Euro bei den managementbedingten Einsparungen bildet die Aufgabenkritik. Dazu zählen beispielsweise größere Positionen wie die Rücknahme von Fremdvergaben beim IT-Support und auch kleinere Maßnahmen wie die Überprüfung der Notwendigkeit der Versendung von Unterlagen mit Postzustellungsurkunde. „Im Rahmen der Konsolidierung haben wir in allen Bereichen der Verwaltung geprüft, was ist notwendig und was können wir uns leisten“, erläutert der Landrat. „Dabei waren auch Maßnahmen, die nicht unbedingt überall auf positive Resonanz gestoßen sind. Gesamthaft betrachtet hat sich das ‚Gürtel enger schnallen‘ gelohnt. Durch den Beitritt zum Kommunalen Schutzschirm im Jahr 2013 und die Entlastung aus der Hessenkasse im Jahr 2018, die uns Kassenkredite von circa 522 Millionen Euro abgenommen hat, verbleibt ein außerordentliches Altfehldefizit von 75 Millionen Euro.

„Unmittelbar nach meinem Dienstantritt haben wir das Controlling als eigenständigen Fachdienst installiert“, so Landrat Oliver Quilling. „Damit haben wir die Weichen für betriebswirtschaftliche Instrumente, die bereits zuvor im Rahmen des Verwaltungsreformprozesses eingesetzt waren, in der Verwaltung gestellt. Budgetierung, Berichtswesen, Kosten- und Leistungsrechnung, Umstellung der Kameralistik auf doppelte Buchführung in Konten (Doppik), Kreisstrategische Ziele und Kennzahlen wurden sukzessive eingeführt und ausgebaut. Der Fachdienst Controlling mit derzeit insgesamt zehn Beschäftigten blickt demnach in diesem Jahr auf sein zehnjähriges Bestehen als eigenständiger Fachdienst zurück. Controlling ist weit mehr als Kontrolle, es ist Planung, Monitoring und Steuerung. Vielmehr unterstützt es die Steuerung der Verwaltung durch den Einsatz betriebswirtschaftlicher Instrumente, macht Erfolg messbar, schafft Effizienz und hilft die Verwaltung zu modernisieren. Das strategische Controlling nimmt Planungs-, Koordinations- und Kontrollaufgaben wahr, um die Entscheider mit den notwendigen Informationen zu versorgen. Ziele, Kennzahlen, Monitoring, Abweichungsanalysen und Handlungsempfehlungen erleichtern die Steuerung.

„Für uns, als Verwaltungsspitze, sind die Zahlen; die Berichte und die betriebswirtschaftlichen Expertisen, die das Controlling erstellt, eine wichtige Basis, um Entscheidungen zu treffen“, erläutert der Landrat. „So werden beispielsweise Verträge vor Abschluss durch das Vertragscontrolling betriebswirtschaftlich überprüft. Damit erreichen wir, dass bereits im Vorfeld der Unterzeichnung der Fokus auf die Wirtschaftlichkeit gelegt wird. Auch bestehende Verträge kamen auf den Prüfstand, so dass allein damit eine Konsolidierungssumme in den letzten zehn Jahren von 1,3 Millionen Euro erzielt werden konnte.“ Derzeit haben wir 1.055 Verträge mit einem Volumen von 25,2 Millionen Euro Aufwand und 3,4 Millionen Euro Ertrag.

Ein weiterer Baustein des Controllings ist die Berechnung von Folgekosten bei Investitionen. So kann aus einem auf den ersten Blick günstigen Angebot im Lauf der Jahre eine teure Anschaffung werden. Dadurch haben die politischen Entscheidungsträger eine Transparenz bekommen, denn auf allen Vorlagen werden die Folgekosten ausgewiesen. Im Jahr 2017 wurde die bereits seit der Einführung der Doppik bestehende interne Leistungsverrechnung flächendeckend, vollständig umgelegt. Damit wurde erstmals transparent und auch ins Bewusstsein gerückt, dass auch Leistungen, die intern erbracht werden, Kosten verursachen.

„Aktuell unterstützt der Fachdienst Controlling den Kreistag bei der Überarbeitung der Kreisstrategischen Ziele“, so Landrat Oliver Quilling abschließend. „An diesen Zielen richten wir auch in Zukunft alle Maßnahmen aus. Darüber hinaus werden wir die durch das Controlling aufgebauten Steuerungsmechanismen im Zuge der Haushaltssicherung fortführen. Die Haushaltssicherung hat für uns weiterhin oberste Priorität, um die neu hergestellte finanzielle Handlungsfähigkeit des Kreises auch in Zeiten, in denen die Konjunktur nicht so gute Bedingungen bietet, zu erhalten - auch wenn die gesetzliche Verpflichtung in Zukunft entfällt.“