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16.10.2014

Umfangreich zur Johannes-Gutenberg-Schule informiert

Am Mittwochnachmittag wurden in großer Runde beim Staatlichen Schulamt Offenbach die Ergebnisse des Gutachtens zur Hausstaubuntersuchung und des daraus resultierenden Gutachten zur Materialbeprobung für die Johannes-Gutenberg-Schule in Hainburg ausführlich erörtert und die Folgemaßnahmen vorgestellt. Der Leiter des Staatlichen Schulamtes, Dr. Peter Bieniußa, moderierte das Gespräch, an dem Schulleitung, Elternvertretung und Personalvertretung der Johannes-Gutenberg-Schule sowie Landrat Oliver Quilling, Erste Kreisbeigeordnete Claudia Jäger, Vertreter der Fachdienste Gebäudewirtschaft, Gefahrenabwehr und Gesundheitszentrum, der Betreibergesellschaft HOCHTIEF PPP Schulpartner und Fachleute des begutachtenden Institutes Sakosta CAU teilnahmen.

Der Landrat und die Erste Kreisbeigeordnete äußerten einleitend ihr Verständnis für die Sorgen der Eltern auf Grund der vorliegenden Messergebnisse stellten aber gleichzeitig fest, dass in Folge sehr schnell Maßnahmen veranlasst wurden. Eine akute Gefährdung der Kinder werde derzeit nicht gesehen. Bedauerlich sei, dass die Kommunikation verspätet erfolgt sei. Nicole Pruzina von der Sakosta CAU erläuterte, dies findet sich auch in dem Gutachten wieder, dass aller Voraussicht nach die Putzmittel ein ausschlaggebender Faktor für die erhöhten TBEP Werte sind. Diese Erfahrung habe das Institut bereits in anderen Einrichtungen gemacht. Dieser Verdacht liegt auch deshalb nahe, weil der neue Musikraum, der einen Linoleumfußboden hat, bei der DEHP-Belastung nur einen sehr geringen Wert ausweist, bei der TBEP-Belastung allerdings einen sehr hohen. Darum wurden die Putzmittel zum 1. April 2014 ausgetauscht. Die jetzt für die Unterhaltsreinigung verwendeten Putzmittel sind nachgewiesenermaßen TBEP frei, das bestätigte der Geschäftsführer der Betreibergesellschaft von HOCHTIEF PPP Schulpartner, Raik Kratz in dem Gespräch.

Auf die erhöhten DEHP-Werte im Hausstaub, die aus dem Boden resultieren, hat der Kreis mit HOCHTIEF PPP Schulpartner ebenfalls zügig reagiert. In den Sommerferien wurde die Beschichtung des Bodens komplett händisch abgetragen und der Boden neu versiegelt. Dazu führte Nicole Pruzina außerdem aus, dass der größte Teil dieses Stoffes nach wie vor über die Nahrungsmittelkette in den Körper gelangt. Über die Gefährdung durch den Hausstaub oder das Einatmen des Stoffes gibt es derzeit keinerlei verbindliche Aussagen. Außerdem gibt es EU-weit keine wissenschaftlich fundierten oder gesetzlich festgelegten Grenzwerte. Darum wurde auch das Institut für Hygiene und Umweltmedizin an die Justus-Liebig-Universität in Gießen hinzugezogen, um das Ergebnis der anstehenden Nachmessung mit Blick auf eine mögliche Gesundheitsgefährdung zu bewerten.

Grundsätzlich wird erwartet, dass die Messwerte in der Nachmessung, die am kommenden Freitag erfolgt, mehr als spürbar zurückgehen. Eine solche Nachmessung war von Anfang an vorgesehen, sie kann sinnvollerweise erst dann erfolgen, wenn die Räume nach der Grundreinigung einige Zeit benutzt werden. Die Messung wird unter den gleichen Bedingungen wie die Messungen aus dem Februar und dem März erfolgen. Darum werden die Räume am Donnerstag nicht gereinigt. Nach dem Unterricht werden Hausstaubbeprobungen und Beprobungen des Bodenbelags erfolgen. Ab Donnerstagnachmittag soll auch nicht mehr gelüftet werden, denn auf Empfehlung der Universität Gießen wird zusätzlich am Freitag ab 7:30 Uhr eine Raumluftbeprobung erfolgen.

Abschließend hat die Sakosta CAU den Vorschlag gemacht, dass die Kinder bis zum Vorliegen der aussagefähigen Ergebnisse im Unterricht eventuell vorsorglich Hausschuhe tragen könnten. Bei den Beprobungen Anfang des Jahres sei ein recht hoher Sandeintrag zu verzeichnen gewesen, der den Bodenabrieb und damit die Werte des DEHP im Hausstaub erhöht. Außerdem gab es den Hinweis, dass Stoßlüften während der Pausen ausreicht

Der Kreis wird sicherstellen, dass die Schulgemeinde – sobald die Bewertung der aktuellen Beprobung durch die Universität vorliegt – umfassend informiert wird. Sollte zu irgendeinem Zeitpunkt eine akute Gefährdung festgestellt werden, werden umgehend geeignete Maßnahmen ergriffen.