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Was muss ich bei einem positiven Corona-Test tun?

Seit dem 23. November 2022 sind Sie in Hessen nicht mehr verpflichtet, sich nach einem positiven Test zuhause in Selbstisolation zu begeben. Dafür müssen Sie aber Schutzmaßnahmen ergreifen, wenn Sie auf Personen treffen, die nicht im gleichen Haushalt leben.

Für fünf Tage nach dem Tag des positiven Testergebnisses besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder einer Atemschutzmaske außerhalb des eigenen Zuhauses, insbesondere in geschlossenen Räumen und im Freien, wenn ein Abstand von 1,5 Meter zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Eine Maske muss nicht getragen werden, wenn ein Kontakt ausschließlich zu Angehörigen des eigenen Haushalts oder zu anderen nachweislich positiv getesteten Personen besteht. Von dieser Maskenpflicht ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren sowie Personen, die aus gesundheitlichen Gründen oder zur Verständigung mit anderen Personen keine Maske tragen können.

Für positiv getestete Personen besteht außerdem ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte sowie weitere Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder erhöhten Infektionsgefahren – sowohl für Besucherinnen und Besucher wie auch für Personal. Vom Betretungsverbot ausgenommen sind unter anderem Personen, die in der Einrichtung behandelt beziehungsweise betreut werden, sowie Polizei- und Rettungskräfte.

Sollten Sie unter Krankheitssymptomen leiden, wird dringend eine freiwillige Selbstisolation zumindest empfohlen. Die Selbstisolation sollte erst nach Ablauf von zehn Tagen beziehungsweise nach 48 Stunden ohne Symptome beendet werden.

Schülerinnen, Schüler und Studierende an Schulen, die die Isolation eigenverantwortlich fortsetzen, sind in den ersten 48 Stunden nach dem Abklingen der Krankheitssymptome von der Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht befreit. Wenn die Schule einen Distanzunterricht organisiert, ist daran teilzunehmen.

Sollte ein PCR-Test eine Infektion mit SARS-CoV-2 nach einem positiven Antigen-Schnelltest nicht bestätigen, enden die vorgenannten Schutzmaßnahmen.