In drei Schritten zum Bauantrag
Nach intensiver Vorbereitung sind wir am 1. Januar 2020 mit der vollständig elektronischen Bearbeitung von Genehmigungsvorgängen, kurz ELBA = Elektronisches Bauantragsverfahren, gestartet.
Folgende Anträge und Mitteilungen sind nun ausschließlich online mit Hilfe der Ausfüllassistenten zu stellen:
und auch Teilungsgenehmigungen (§ 7 HBO)
Bitte beachten Sie, dass die Annahme von Anträgen in Papierform, nicht mehr möglich ist. Die Rechtsgrundlage hierzu ist § 62 Absatz 4 und 5 Hessische Bauordnung.
Ab sofort erstellen Sie auch Ihre Teilnahmevollmacht mit dem Ausfüllassistenten. Das lästige handschriftliche Ausfüllen entfällt nun auch hier:
Für Sie als Bauherr, Architekt, Fachplaner oder Bauleiter bieten wir damit die Möglichkeit in drei Schritten komfortabel und schnell Ihren Antrag einzureichen. Für Ihre Arbeit mit unseren Projekträumen erhalten Sie Hilfe in unserem Handbuch ELBA-Hinweise für Entwurfsverfasser. Hierin ist der genaue Ablauf der Antragstellung und die Auflistung der notwendigen Dateinamen zu finden.
Weitere Hilfestellung gibt Ihnen unser Plattformprovider ITeBAU: Zu Fragen in Bezug auf den Umgang mit Ihrem Projektraum steht Ihnen die Servicehotline unseres Providers ITeBAU zur Verfügung, Telefon 0541 9631-831, E-Mail itebau@itebo.de.
Zu inhaltlichen Fragen Ihres Antrags stehen Ihnen die jeweiligen Sachbearbeiter sehr gerne wie gewohnt zur Verfügung.
Weiter müssen wir Sie darauf hinweisen, dass fehlerhaft eingereichte Anträge nicht bearbeitet werden können. Das bedeutet der Antrag gilt als nicht eingereicht. Fehlerhaft eingereichte Anträge liegen vor, wenn:
Sie erstellen mit unseren Ausfüllassistenten das Formular Teilnahmevollmacht -Abgeschlossenheitsbescheinigung/Teilungsgenehmigung oder Teilnahmevollmacht -Bauantragsverfahren-, drucken es aus und senden es unterzeichnet per Post oder Fax an den Fachdienst Bauaufsicht. Ihr Entwurfsverfasser oder Architekt zeichnet gegen. Im Wesentlichen bevollmächtigen Sie hiermit Ihren Entwurfsverfasserin und bestätigen die Einwilligung zur Teilnahme am Digitalen Genehmigungsverfahren -ELBA-.
Ihr Entwurfsverfasser erstellt mit unseren Ausfüllassistenten den gewünschten Antrag und lädt im direkten Anschluss alle notwendigen Berechnungen und Planunterlagen auf unseren Server. Wahlweise können die Unterlagen auch umgehend (bis zu drei Tage nach Einladung in den Projektraum) direkt in den Projektraum geladen werden.
Im Anschluss erstellen wir eigens für Ihr Bauvorhaben einen Projektraum. Dieser Projektraum ist nun Ihre digitale Bauakte, in der sich später Ihre Baugenehmigung oder andere jeweils von Ihnen beantragten Bescheide befinden. Jeder Beteiligte, also in der Regel zuerst der Bauherr und der Entwurfsverfasser, erhält hierzu an die jeweils angegebene E-Mail-Adresse eine Nachricht mit einem personifizierten Einladungslink.
Sie nehmen unsere Einladung an und folgen dem Link in den Projektraum; bei der erstmaligen Anmeldung wählen Sie noch einen Benutzernamen und ein Passwort.
Ihr Entwurfsverfasser nimmt ebenfalls seine Einladung an und kann nun mit uns kommunizieren oder eventuell noch fehlende Unterlagen nachreichen beziehungsweise in den Projektraum laden. Sie und Ihr Entwurfsverfasser sind jederzeit und von jedem Ort aus über den aktuellen Stand des Verfahrens informiert.
Bitte leiten Sie die E-Mail mit der Einladung nicht weiter! Halten Sie Benutzernamen und Passwort geheim. So stellen Sie sicher, dass Ihre persönlichen Daten geschützt bleiben.
Bauantrag / Bauvoranfrage / Abbruch
Mitteilung baugenehmigungsfreier Vorhaben /Genehmigungsfreistellung
Abweichung / Ausnahme / Befreiung
Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
Erteilung einer Teilungsgenehmigung (§ 7 HBO)
Teilnahmevollmacht - Abgeschlossenheitsbescheinigung/Teilungsgenehmigung
Teilnahmevollmacht - Bauantrag/Abbrüche/Ausnahmen/Befreiungen u. Abweichungen