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    • personenbezogene Daten
    • unrechtmäßig veröffentlichtes Material

Die Namensnennung des Kreises Offenbach als Rechteinhaber hat in folgender Weise zu erfolgen:

    • Fundstelle der Daten
    • Bezeichnung und URL der verwendeten Datenlizenz
    • Bezeichnung des Bereitstellers der Daten

Veränderungen, Bearbeitungen, neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen der bereitgestellten Daten sind mit einem Veränderungshinweis im Quellenvermerk zu versehen. Ein Veränderungshinweis kann etwa wie folgt formuliert sein:

    • „Quelle: Behörde XY, 2013 (Daten verändert)" oder
    • „Quelle: Behörde XY und eigene Berechnungen"

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    • dürfen nicht – weder implizit noch explizit – angeben, dass eine Anwendung oder ein Dienst Dritter die Bewilligung, Zugehörigkeit oder Unterstützung des Kreises Offenbach hat.
    • sind nicht berechtigt, Hoheits- und Wahrzeichen des Kreises Offenbach für ihre Dienste zu nutzen.
    • Der Kreis Offenbach ist berechtigt, Informationen über Anwendungen und Dienste auf Basis dieser Daten zu veröffentlichen und für eine Berichterstattung zu verwenden. Eine Veröffentlichung (Verknüpfung) der Anwendungen und Dienste im Rahmen des Webauftritts www.kreis-offenbach.de gestattet.

Haftungsausschluss

    • Die Datenbestände wurden vom Kreis Offenbach so wie sie sind und ohne Bestimmung für einen konkreten Verwendungszweck bereitgestellt. Daher kann der Kreis Offenbach nicht dafür einstehen, dass die Daten für bestimmte Anwendungen oder Verwendungszwecke geeignet sind.
    • Der Kreis Offenbach garantiert nicht für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder dauerhafte Verfügbarkeit der Datensätze.
    • Der Kreis Offenbach darf nach eigenem Ermessen Datensätze wieder entfernen oder die Aktualisierung von Datensätzen einstellen.
    • Der Kreis Offenbach kann das Open Data-Angebot jederzeit ändern, sperren oder vom Internetangebot nehmen.
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