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Adressänderung

Fahrzeughalter brauchen bei der Antragsstellung für die Adressänderung eines Fahrzeugs nicht persönlich zu erscheinen, wenn sie im Zulassungsportal des Kreises Offenbach den jeweils verdeckten Sicherheitscode eingeben, der sich seit 2015 auf der neuen  Zulassungsbescheinigung Teil I befindet. Diese Möglichkeit wird als Ergänzung zum bestehenden Verfahren angeboten.

Die Online-Bezahlung mittels eines ePayment-Systems ist mit

    • Visa
    • MasterCard
    • GiroPay
    • PayPal

möglich.

Direkt zur Online-Adressänderung

Voraussetzungen

  • Die Adressänderung ist nur möglich, wenn die neue Adresse im Einwohnermeldeamt registriert ist, Sie sich also am neuen Wohnort bereits angemeldet haben.
  • Neue Zulassungsbescheinigung Teil I mit dem Sicherheitscode, die seit dem 1. Januar 2015 ausgegeben wird
  • Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss die letzte Halterin beziehungsweise der letzte Halterdes Fahrzeuges sein.
  • Die antragstellende Person ist eine natürliche Person und Halterin beziehungsweise Halter des Fahrzeuges.
  • Online-Authentifizierung mittels des neuen Personalausweis (nPA) oder des elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
      • eingeschaltete Online-Ausweisfunktion auf nPA beziehungsweise eAT
      • Kartenlesegerät für nPA beziehungsweise eAT
      • Software für die sichere Verbindung zwischen nPA beziehungsweise eAT und Compute
  • Online-Bezahlung mittels eines ePayment-Systems, bei uns
      • giropay
      • MasterCard
      • PayPal
      • VISA

Hinweise

Die Online-Adressänderung wird dem Halter durch die Zulassungsbehörde schriftlich bekannt gegeben. Als Datum der Adressänderung gilt nicht der Tag der Antragstellung, sondern der Tag der abschließenden Bearbeitung in der Zulassungsbehörde. Das Datum de Adressänderung wird Ihnen in der schriftlichen Bekanntgabe mitgeteilt.

Die Adressänderung ist nur innerhalb des derzeitigen Zulassungsbezirkes (hier also der Kreis Offenbach) möglich.

Es dürfen keine Steuerrückstände bei der Zollverwaltung sowie Gebührenrückstände beim Landkreis bestehen.

Wie geht es?

So funktioniert die Online-Adressänderung eines Fahrzeuges:

  1. Fahrzeuge, die seit dem 1. Januar 2015 neu- beziehungsweise wiederzugelassen werden, haben neue Stempelplaketten und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode,
  2. Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) freilegen (darunter wird ein Sicherheitscode sichtbar),
  3. das Kennzeichen des Fahrzeuges und den Sicherheitscode auf dem Portal eingeben,
  4. Identität mittels des neuen Personalausweises (nPA) beziehungsweise eAT auf dem Portal vornehmen,
  5. die internetbasierte Adressänderung mittels ePayment-System bezahlen,
  6. den Bescheid öffnen und mit dem Sicherheitscode bestätigen.
  7. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil I erhalten sie binnen 10 Tagen per Post..

Welche Gebühren fallen an?

Die online-Adressänderung kostet 7,83 €.