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Kfz-Zulassung: Online-Wiederzulassung


Ein außer Betrieb gesetztes Kraftfahrzeug kann vom gleichen Halter erneut online zugelassen werden.

Direkt zur Online-Wiederzulassung

Welche Gebühren fallen an?

Welche Gebühren fallen an?

14,43 Euro - darin inbegriffen ist auch die Zustellgebühr

Hinweis

Hinweise

Die Online-Wiederzulassung kann nur auf eine natürliche Person erfolgen, welche auch der letzte Halter des Fahrzeuges ist.

Das Fahrzeug ist außer Betrieb gesetzt und Ihnen liegt eine gültige Reservierung des Kennzeichens für die Wiederzulassung des Fahrzeuges vor.

Ihr Wohnsitz befindet sich im selben Zulassungsbezirk, in dem die Außerbetriebsetzung stattgefunden hat (und zuvor hat mit dem Fahrzeug kein Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk unter Mitnahme des Kennzeichens stattgefunden).

Es dürfen keine Steuerrückstände bei der Zollverwaltung sowie Gebührenrückstände beim Landkreis bestehen

Die Zulassungsstelle setzt das Datum für die Wirksamkeit der Wiederzulassung auf den dritten Tag, der auf den Tag der Bearbeitung folgt.