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Neuzulassung

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Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) abfragen


Wenn Ihr Fahrzeug finanziert oder geleast ist, schicken die Banken, Leasingunternehmen oder Autohäuser auf ihre Anforderung als Fahreughalterin oder Fahrzeughalter für anstehende Zulassungsvorgänge die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) direkt an die Kfz-Zulassungsbehörde und erhalten diese nach Erledigung zurück.

In der ZB Teil 2 - Abfrage können Sie prüfen, ob Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Kfz-Zulassungsbehörde eingetroffen und hinterlegt ist. Für die Abfrage müssen Sie die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II im entsprechenden Feld des Onlinedienstes eingeben und so das Vorliegen Ihres Dokuments bei der Kfz-Zulassungsbehörde überprüfen.

Die 8-stellige Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II (2 Buchstaben und 4 Zahlen) findet sich in der Mitte der Zulassungsbescheinigung Teil II und im Feld 16 der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Zum Onlinedienst

ZB Teil 2 - Abfrage