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Umschreibung

Fahrzeughalter brauchen bei der Antragsstellung für die Umschreibung eines Fahrzeugs nicht persönlich zu erscheinen, wenn sie im Zulassungsportal des Kreises Offenbach den jeweils verdeckten Sicherheitscode eingeben, der sich seit 2015 auf den neuen Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigungen befindet. Diese Möglichkeit wird als Ergänzung zum bestehenden Verfahren angeboten.

Die Online-Bezahlung mittels eines ePayment-Systems ist mit

    • Visa
    • MasterCard
    • GiroPay
    • PayPal

möglich.

Direkt zur Online-Umschreibung

Voraussetzungen

  • Neue Zulassungsbescheinigung Teil I mit dem Sicherheitscode, die seit dem 1. Januar 2015 ausgegeben wird und die Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung über das eVB-Verfahren mit Erhalt einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • ein Bankkonto für den Einzug der Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
  • Online-Authentifizierung mittels des neuen Personalausweis (nPA) oder des elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
    • eingeschaltete Online-Ausweisfunktion auf nPA beziehungsweise eAT
    • Kartenlesegerät für nPA beziehungsweise eAT
    • AusweisApp für die sichere Verbindung zwischen nPA beziehungsweise eAT und Computer
  • Online-Bezahlung mittels eines ePayment-Systems, bei uns
    • giropay
    • MasterCard
    • PayPal
    • VISA

Hinweise

Die internetbasierte Umschreibung wird dem Halter durch die Zulassungsbehörde schriftlich bekannt gegeben. Als Datum der Zulassung gilt nicht der Tag der Antragsstellung, sondern der Tag der abschließenden Bearbeitung in der Zulassungsbehörde. Das Datum der Zulassung wird Ihnen in der schriftlichen Bekanntgabe mitgeteilt.

Es dürfen keine Steuerrückstände bei der Zollverwaltung sowie Gebührenrückstände beim Landkreis bestehen

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr kann zwischen 13,43 € und 43,23 € betragen. Dies ist abhängig vom einzelnen Vorgang und ob beispielsweise ein Wunschkennzeichen in Anspruch genommen werden soll.

Wie geht es?

So funktioniert die Online-Umschreibung eines Fahrzeuges:

  1. Fahrzeuge, die seit dem 1. Januar 2015 neu- beziehungsweise wiederzugelassen werden, haben neue Stempelplaketten und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode,
  2. Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) freilegen (darunter wird ein Sicherheitscode sichtbar),
  3. Verdeckung der Stempelplakette/n des/der Kennzeichen/s abziehen (darunter wird jeweils ein Sicherheitscode sichtbar),
  4. Sicherheitscode abschreiben oder als QR-Code einscannen,
  5. das Kennzeichen des Fahrzeuges und die Sicherheitscodes auf dem Portal eingeben,
  6. Identität mittels des neuen Personalausweises (nPA) beziehungsweise eAT auf dem Portal vornehmen,
  7. die internetbasierte Umschreibung mittels ePayment-System bezahlen,
  8. den Bescheid ausdrucken und mit dem Sicherheitscode bestätigen.
  9. Die vorläufige Zulassungsbescheinigung ausdrucken und mitführen.

Die neue Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie die Plaketten erhalten Sie binnen 10 Tagen per Post.