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Wiederzulassung

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Vorbeglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften


Üblicherweise ist im Legalisationsverfahren zunächst eine Vorbeglaubigung erforderlich, die bei uns angebracht wird. Dabei wird durch eine ausdrücklich ermächtigte Person auf der Urkunde bestätigt, dass keine Bedenken bestehen, die Urkunde als ordnungsgemäß anzusehen. Die zu beglaubigenden Dokumente sind nach der Vorbeglaubigung durch uns dem Regierungspräsidium in Darmstadt zur Apostillierung bzw. Legalisation vorzulegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • die zu beglaubigende Urkunde im Original (im Regelfall nicht älter als sechs Monate)

Welche Gebühren fallen an?

  • Die Vorbeglaubigung ist gebührenfrei.
  • Die Ausstellung der Apostille beziehungsweise Legalisation beim Regierungspräsidium Darmstadt kostet jedoch 18 Euro.