Ab dem 01.09.2011 erhalten Sie den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Säuglinge und Kinder erhalten ebenfalls eine eigene Karte. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip. Er speichert
Der eAT umfasst folgende Aufenthaltstitel:
Der eAT beziehungsweise Reiseausweis muss bei der zuständigen Ausländerbehörde (Hauptwohnsitz) abgeholt werden, hierzu muss (bei der Ausländerbehörde des Kreises Offenbach) zwingend ein Termin vereinbart werden. Eine Abholung bei Ihrer Stadtverwaltung oder ein Versand per Post ist nicht möglich.
Der alte eAT / Reiseausweis muss sorgfältig aufbewahrt werden. Bei einer Neuausstellung des Dokuments aufgrund einer Beschädigung durch eigenes Verschulden müssen die Kosten von Ihnen selbst getragen werden. Bei der Ausgabe des neuen Dokumentes wird das alte Dokument durch die Ausländerbehörde eingezogen.
Den elektronischen Aufenthaltstitel können Sie wie den neuen Personalausweis für deutsche Staatsangehörige nutzen. Ausführliche Informationen zur elektronischen Verwendung der Karte erhalten Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Sie müssen den elektronischen Aufenthaltstitel persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie erfasst Ihre Fingerabdrücke vor Ort. Kinder ab 6 Jahren müssen ebenfalls Ihre Fingerabdrücke abgeben.
weitere Unterlagen, je nachdem, welche Verfahren vorausgegangen sind.
Erkundigen Sie sich zuvor bei der Ausländerbehörde, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Erteilung: 100,00 ¤
Verlängerung bis zu 3 Monaten: 96,00 Euro
Verlängerung von mehr als 3 Monaten: 93,00 Euro
Niederlassungserlaubnis: 113,00 Euro
Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte: 147,00 Euro
Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit: 124,00 Euro
Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU: 109 ¤
Ob Ihr elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder elektronischer Reiseausweis (eRA) schon bei der Ausländerbehörde vorliegt, können Sie mithilfe der Online-Statusabfrage prüfen.
Sie benötigen hierzu die Seriennummer des neuen eAT oder eRA, welche Sie seit dem 01.01.2022 mit einem Merkblatt erhalten.
Termine zur Abholung des eAT sowie des eRA können ausschließlich über die Onlineterminvereinbarung vereinbart werden.
Dort sind unsere nächsten freien Termine ersichtlich, ebenso die durch Absagen freigewordenen Termine.
Frühere Termine als online angezeigt, sind NICHT verfügbar.
Die Ausländerbehörde behält sich vor, bei Mehrfachbuchungen ALLE Termine zu stornieren.
Zu Ihrem Termin nehmen Sie im Wartebereich der Ausländerbehörde Platz und warten bis Ihre Wartenummer aufgerufen wird.