Informationen zum Coronavirus
Aktuelle Informationen zum Coronavirus SARS-CoV-2 sind auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration abzurufen. Die Informationsseite der Bundesregierung bietet gezielt aufbereitete Informationen für Erkrankte, Mieter, Arbeitnehmer, Unternehmen, Künstler, Reisende, Risikogruppen und mehr. Darüber hinaus sind Informationen dort auch in leichter Sprache und Fremdsprachen abrufbar.
Corona-Einschränkungen
Seit 1. März 2023 gilt...
Das Bundesinfektionsschutzgesetz ermöglicht nur noch so genannte Basisschutzmaßnahmen. Die Hessische Landesregierung hat deshalb notwendige Anpassungen der Corona-Regeln beschlossen. Viele der zuvor noch verbliebenen Maßnahmen entfallen nun gänzlich.
Darüber hinausgehende Hotspot-Regelungen, wie vom Bund vorgesehen, sind laut Angaben des Landes Hessen rechtlich derzeit nicht umsetzbar. Als Hotspots werden Gebiete eingestuft, in denen sich zum Beispiel eine gefährlichere Virusvariante als die bisher bekannten ausbreitet oder in denen das Gesundheitssystem zu überlasten droht. Das Land beobachtet die Situation hessenweit und will je nach Lageentwicklung weitere Schritte bekannt geben.
Maskenpflicht
Eine Maskenpflicht gilt
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- für positiv getetstete Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren mindestens fünf Tage nach dem ersten positiven Test außerhalb der eigenen Wohnung. Unter freiem Himmel kann die Maske unter Einhaltung der Abstandsregeln (1,5 Meter) oder bei geringerem Abstand ausschließlich zu anderen positiv Getesten abgesetzt werden.
- für Besucherinnen und Besucher sowie Patientinnen und Patieten in medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen und Krankenhäuser (FFP2-Maske),
- für Besucherinnen und Besucher in Alten- und Pflegeheimen (FFP2-Maske),
- für Patientinnen und Patienten bei Rettungsdiensten.
Es besteht keine generelle Maskenpflicht mehr in Innenräumen. Auch in Schulen, Hochschulen und anderen Ausbildungseinrichtungen gilt keine gesetzliche Maskenplicht mehr. Betriebliche Arbeitsschutzmaßnahmen können jedoch unabhängig davon auf Grundlage der anzustellenden Gefährdungsbeurteilung eine Maskenpflicht vorsehen.
Zulässig zur Erfüllung der genannten Maskenpflicht sind OP-Masken und Schutzmasken der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbare Ausführungen ohne Ausatemventil.
Ausnahmen von der Maskenpflicht gelten
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- für Kinder unter sechs Jahren,
- für Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine medizinische Maske tragen können,
- für Menschen mit Hörbehinderung und deren unmittelbare Kommunikationspartnerinnen und -partner, soweit und solange es zu ihrer Kommunikation erforderlich ist,
- soweit und solange aus therapeutischen, rechtlichen, seelsorgerischen, ethisch-sozialen oder anderen tatsächlichen Gründen das Absetzen der medizinischen Maske erforderlich ist.
Keine Testpflicht mehr
Es besteht keine Testpflicht mehr.
Seit dem 1. März 2023 werden keine kostenfreien Bürgertestungen mehr angeboten. Sollten weiterhin Testangebote bestehen, sind diese kostenpflichtig.
Für symptomatische Personen entscheidet die behandelnde Ärztin beziehungsweise der behandelnde Arzt, ob ein Test durchgeführt. Die Kosten werden in diesem Fall von der Krankenkasse getragen.
Keine Isolations- und Quarantäne-Regeln mehr
Das Land Hessen hat zum 23. November 2022 die Isolationspflicht aufgehoben. Anstatt dieser gilt:
Für positiv getestete Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren besteht mindestens fünf Tage nach dem ersten positiven Test:
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- eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung. Unter freiem Himmel kann die Maske unter Einhaltung der Abstandsregeln (1,5 Meter) abgesetzt werden.
- ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte sowie weitere Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder erhöhten Infektionsgefahren – sowohl für Besucher wie auch für Personal. Vom Betretungsverbot ausgenommen sind unter anderem Personen, die in der Einrichtung behandelt beziehungsweise betreut werden, sowie Polizei- und Rettungskräfte.
Zugleich wird dringend empfohlen, sich im Fall einer Infektion mit Symptomen für fünf Tage zu isolieren und keinen Besuch zu empfangen. Die Isolation sollte erst beendet werden, wenn mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht oder zehn Tage nach dem ersten Test vergangen sind.
Was muss ich bei einem positiven Corona-Test tun?
Seit dem 23. November 2022 sind Sie in Hessen nicht mehr verpflichtet, sich nach einem positiven Test zuhause in Selbstisolation zu begeben. Dafür müssen Sie aber Schutzmaßnahmen ergreifen, wenn Sie auf Personen treffen, die nicht im gleichen Haushalt leben.
Für fünf Tage nach dem Tag des positiven Testergebnisses besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder einer Atemschutzmaske außerhalb des eigenen Zuhauses, insbesondere in geschlossenen Räumen und im Freien, wenn ein Abstand von 1,5 Meter zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Eine Maske muss nicht getragen werden, wenn ein Kontakt ausschließlich zu Angehörigen des eigenen Haushalts oder zu anderen nachweislich positiv getesteten Personen besteht. Von dieser Maskenpflicht ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren sowie Personen, die aus gesundheitlichen Gründen oder zur Verständigung mit anderen Personen keine Maske tragen können.
Für positiv getestete Personen besteht außerdem ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte sowie weitere Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder erhöhten Infektionsgefahren – sowohl für Besucherinnen und Besucher wie auch für Personal. Vom Betretungsverbot ausgenommen sind unter anderem Personen, die in der Einrichtung behandelt beziehungsweise betreut werden, sowie Polizei- und Rettungskräfte.
Sollten Sie unter Krankheitssymptomen leiden, wird dringend eine freiwillige Selbstisolation zumindest empfohlen. Die Selbstisolation sollte erst nach Ablauf von zehn Tagen beziehungsweise nach 48 Stunden ohne Symptome beendet werden.
Schülerinnen, Schüler und Studierende an Schulen, die die Isolation eigenverantwortlich fortsetzen, sind in den ersten 48 Stunden nach dem Abklingen der Krankheitssymptome von der Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht befreit. Wenn die Schule einen Distanzunterricht organisiert, ist daran teilzunehmen.
Sollte ein PCR-Test eine Infektion mit SARS-CoV-2 nach einem positiven Antigen-Schnelltest nicht bestätigen, enden die vorgenannten Schutzmaßnahmen.
Allgemeine Empfehlungen
Mit dem Wegfall des Großteils der bisherigen Infektionsschutzmaßnahmen spielt das eigenverantwortliche Handeln der Bürgerinnen und Bürger eine tragende Rolle für die weitere Entwicklung des Infekionsgeschehens.
Allgemein gelten daher folgende Empfehlungen:
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- Verhalten Sie sich so, dass Sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzen.
- Berücksichtigen Sie eigenverantwortlich und situationsangepasst die allgemeinen Empfehlungen zur Hygiene und zum Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere in Innenräumen und in Gedrängesituationen.
- Lassen Sie besondere Vorsicht walten bei persönlichen Begegnungen mit Menschen, für die bei einer Infektion mit dem Corona-Virus ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht. Vorsorgliche Testungen werden dringend empfohlen.
- Berücksichtigen Sie bei privaten Zusammenkünften die räumlichen Gegebenheiten und treffen Sie angemessene Hygienemaßnahmen zum Schutz der Teilnehmenden.
- Achten Sie in geschlossenen Räumen auf eine angemessene und regelmäßige Belüftung.
- Vermeiden Sie bei akuten Atemwegssymptomen möglichst den Kontakt zu Angehörigen anderer Haushalte bis zu einer Abklärung der Ursachen.
Alle Verordnungen und Gesetze sind unter dem Navigationspunkt “Rechtliche Grundlagen“ zum PDF-Download hinterlegt.
Die wichtigsten Themen im Überblick
Aktuelle Pressemitteilungen zu Corona
Gesundheitsminister Klose appelliert insbesondere an Ältere und Vorerkrankte: »Schützen Sie sich und tragen Sie in Innenräumen eine Maske«
Die Lage in Hessens Krankenhäusern ist angespannt. 2.228 Corona-Patientinnen und -Patienten werden aktuell auf Normalstationen, 182 auf den Intensivstationen der Kliniken ... MehrHäufige Fragen und Antworten
Viele Bürgerinnen und Bürger haben Fragen rund das Coronavirus, etwa wie sie sich am besten davor schützen können, welche Altersgruppen besonders betroffen sind, wer wann warum in Quarantäne muss und was es neues zu den Impfangeboten gibt. Das Robert-Koch-Institut hat dazu einen umfangreichen Frage-Antwort-Katalog (FAQ) erstellt, der fortwährend aktualisiert wird.
Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert umfangreich über das Thema Corona, unter anderem in einer ganzen Reihe von Videos auf ihrem YouTube-Kanal.
Informationen zu Corona an Schulen bietet das Hessische Kultusministerium in thematisch sortierten Fragekatalogen.
Übersichten zu Rechten und Pflichten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Basis der aktuellen Rechtsgrundlagen hat die Bundesregierung zusammengestellt.
Frage- und Antwortkataloge rund um das Thema Reisen im In- und Ausland sind ebenfalls auf der Internetseite der Bundesregierung zu finden.
Notrufnummern, Krisentelefone, Beratungen
Polizei | 110 |
Feuerwehr und Rettungsdienst | 112 |
Ärztlicher Bereitschaftsdienst | 116 117 |
Info-Hotline des Landes Hessen rund um Corona | 0800 5554666 |
Corona-Hotline des Kreises Offenbach | 06074 8180-2222 |
Corona-Hotline der Asklepios Klinik Langenmontags, mittwochs, freitags von 15 bis 16 Uhr | 06103 912-61105 |
Opfer-Telefon des Weißen Rings (Angebot für Opfer von Straftaten) | 116 006 |
Hilfetelefon “Gewalt gegen Frauen“ | 0800 0116016 |
Hilfetelefon “Schwangere in Not“ | 0800 4040020 |
Pflegetelefon (Hilfetelefon für pflegende Angehörige) | 030 20179131 |
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch | 0800 2255530 |
Beratungszentrum Mitte | 06074 8276-0 |
Beratungszentrum Ost | 06106 66009-0 |
Beratungszentrum West | 06103 83368-0 |
Nummer gegen Kummer: Kinder- und Jugendtelefon | 116 111 |
Nummer gegen Kummer: Elterntelefon | 0800 1110550 |
Telefonseelsorge | 116 123 |
Evangelische Telefonseelsorge | 0800 1110111 |
Katholische Telefonseelsorge | 0800 1110222 |
Info-Telefon Depression | 0800 3344533 |
Schuldnerberatung | 06103 83368-11 |
Psychosocial counselling for refugees (English) | |
Monday, 10 until 12 a.m. | 01517 2118965 |
Thursday, 9 until 11 a.m. | 069 971204151 |
Psychosocial counselling for refugees (Arabic) | |
Tuesday, 10 until 12 a.m. | 0157 34252524 |
Thursday, 9 until 11 a.m. | 0178 6746047 |
Psychosocial counselling for refugees (Farsi) | |
Wednesday, 2 until 4 p.m. | 0157 34848026 |
Thursday, 9 until 11 a.m. | 0151 56949853 |
Consultations téléphoniques pour réfugiés (French) | |
Lundi, 10 until 12 a.m. | 0151 50795336 |
Mardi, 12.30 until 2.30 p.m. | 0151 20226596 |
Consulta Psicosocial telefónica para personas demandantes de asilo y refugiadas (Spanish) | |
Lunes, 10 until 12 a.m. | 0151 50795336 |
hessenWarn - kostenfreie Warn- und Info-App
hessenWARN ist die offizielle Warn- und Informations-App des Landes Hessen. Sie hält die Öffentlichkeit bei Gefahrensituationen und Katastrophen auf dem Laufenden und bündelt die Warnmeldungen verschiedener Behörden, dazu zählt auch der Kreis Offenbach.
In Bezug auf das neuartige Coronavirus informiert die App über alle Sofortmaßnahmen und grundlegende Handlungsempfehlungen der Hessischen Landesregierung sowie seiner nachgeordneten Behörden.
Die App besteht aus einer Grundfunktion, die durch weitere Funktionalitäten, wie Meldungen zu Vermisstenfahndungen der Polizei Hessen, Warnungen im Zusammenhang mit Betrugsdelikten (zum Beispiel „Falsche Polizeibeamte“) in Hessen oder Cybersicherheitswarnungen, bei Bedarf individuell ergänzt werden kann. Nutzer können über die Grundfunktion aktive Benachrichtigen für bis zu acht Orte in ganz Deutschland auswählen.
Bei der Installation ist zu beachten, dass Nutzer zunächst – sofern zutreffend - KATWARN deinstallieren, denn hessenWARN ersetzt KATWARN. Die Informationen von KATWARN erhalten Nutzer dennoch, wenn sie sich außerhalb Hessens bewegen, da hessenWARN über eine Schnittstelle mit KATWARN verbunden ist.
Die hessenWARN-App steht kostenlos zur Verfügung für:
• iOS im App Store
• Android im Google Play Store
Weitere Informationen zu hessenWARN sind auch beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport abrufbar.