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Kunst vor Ort

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Kommunale Kulturförderung beantragen


Einige Kommunen fördern Vorhaben im kulturellen Bereich. Geförderte kulturelle Bereiche können sein:

  • Bibliotheken
  • Bildende Kunst, Darstellende Kunst
  • Film und Medien
  • Gedenkstätten
  • Heimatpflege
  • Sprach und Kulturarbeit
  • Internationale Kulturarbeit
  • Literatur
  • Museen und Ausstellungen
  • Musik sowie Soziokultur
  • etc.

Oftmals ist die Förderung ein Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist individuell.

Verfahrensablauf

  1. In der Regel ist ein schriftlicher Antrag mit geforderten Nachweisen notwendig, den Sie bei der zuständigen Stelle einreichen.
  2. Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid.

Voraussetzungen

In der Regel müssen Sie:

  • die benötigte Zuwendung bzw. Förderung glaubhaft machen
  • das Vorhaben darf meist noch nicht begonnen worden sein
  • Ihren Vorhabenschwerpunkt im Kulturbereich haben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es ist in der Regel ein schriftlicher Antrag notwendig. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie durch die zuständige Stelle.

Folgende Informationen sind den Antragsformularen meist beizufügen:

  • Beschreibung der Maßnahme / des Projektes
  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit