LSBH gewährt seinen Sportvereinen Zuschüsse aus dem Vereinsförderungsfonds

Wissen Sie welches „Guthaben“ Ihr Verein aktuell beim LSBH hat? Jährlich erhöht sich der Betrag pro Verein um 1.000 Euro auf durchschnittlich 8.000 Euro (je nach Vereinsgröße). Darüber hinausgehende „Ansparungen“ verfallen, wenn sie nicht abgerufen werden.

Sollten Sie bisher keine Mittel aus diesem Förderprogramm abgerufen haben, können Sie beispielsweise mit der Anschaffung eines (mobilen) Defibrillators einsteigen. Die Kosten liegen bei circa 1.000 Euro – je nach Anbieter – und der LSBH hat dafür in der Vergangenheit bis zu 50 Prozent der Kosten übernommen.  Aber auch die Anschaffung langlebiger Sport- und Zusatzgeräte, die unmittelbar für den Übungs- und Wettkampfbetrieb von Gruppen beziehungsweise von mehreren Sportlerinnen und Sportlern der Vereine verwendet werden, ist förderfähig.

Die notwendigen Informationen und Grundlagen finden Sie auf auf der Homepage des LSBH. Auf dieser Seite können Sie Ihren Antrag direkt online stellen. Das Team der Sportförderung des Kreises Offenbach kann Sie bei Bedarf beraten und bei der Antragstellung unterstützen. Senden Sie uns dazu bitte eine E-Mail an sport@kreis-offenbach.de.

24.01.2025