Sprungziele
Seiteninhalt

Dienstleistungen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Kfz: Online-Außerbetriebsetzung


Fahrzeughalter brauchen bei der Antragsstellung für die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs nicht persönlich zu erscheinen, wenn sie im Zulassungsportal des Kreises Offenbach den jeweils verdeckten Sicherheitscode eingeben, der sich seit 2015 auf den neuen Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigungen befindet. Diese Möglichkeit wird als Ergänzung zum bestehenden Verfahren angeboten.

Die Online-Bezahlung mittels eines ePayment-Systems ist mit

    • Visa
    • MasterCard
    • GiroPay
    • PayPal

möglich.

Direkt zur Online-Außerbetriebsetzung

Voraussetzungen

Voraussetzungen

  • Neue Zulassungsbescheinigung Teil I mit dem Sicherheitscode, die seit dem 1. Januar 2015 ausgegeben wird.
  • Neue Zulassungsplakette/n auf dem/den Kennzeichenschild/ern mit dem/den Sicherheitscode/s, die seit dem 1. Januar 2015 ausgegeben werden.
  • Online-Authentifizierung mittels des neuen Personalausweis (nPA) oder des elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
    • eingeschaltete Online-Ausweisfunktion auf nPA beziehungsweise eAT
    • Kartenlesegerät für nPA beziehungsweise eAT
    • Software für die sichere Verbindung zwischen nPA beziehungsweise eAT und Computer
  • online-Bezahlung mittels eines ePayment-Systems, bei uns
      • giropay
      • MasterCard
      • PayPal
      • VISA

Hinweise

Hinweise

Die internetbasierte Außerbetriebsetzung wird dem Halter durch die Zulassungsbehörde schriftlich bekannt gegeben. Als Datum der Außerbetriebsetzung gilt nicht der Tag der Antragstellung, sondern der Tag der abschließenden Bearbeitung in der Zulassungsbehörde. Das Datum de Außerbetriebsetzung wird Ihnen in der schriftlichen Bekanntgabe mitgeteilt.

Welche Gebühren fallen an?

Welche Gebühren fallen an?

2,10 EUR - Außerbetriebsetzung internetbasiert (Nr. 224.2 GebOSt)
0,60 EUR - Berichtigung der Erfassungsunterlagen für das ZFZR in anderen Fällen (Nr. 125 GebOSt)

2,70 EUR - insgesamt

gegebenenfalls 2,60 EUR zusätzlich - Vorwegzuteilung von Erkennungsnummern an Fahrzeughalter, Fahrzeughändler oder Zulassungsdienste „Reservierung“ (Nr. 230 GebOSt)