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Sport & Integration

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Kreisbeihilfen für Sportvereine, Musik- und Gesangvereine sowie Musikschulen


Leistungsbeschreibung

Allgemeines

Vor Beginn einer Maßnahme, bitten wir uns zu kontaktieren. Bei Fragen beraten wir gerne und sind bei der Antragsstellung behilflich.

Förderung von Sportvereinen

Sportvereine werden im Kreis Offenbach nach den Richtlinien für die Förderung von Sport und Freizeit gefördert und finanziell unterstützt.

Dies umfasst folgende Bereiche:

  • Förderung von Sport- und Freizeitanlagen
  • Beihilfen für Sachaufwendungen für Jugendabteilungen, Senioren- und Behindertensportgruppen (Sportgeräte oder Ausstattungsgegenstände)
  • Sportveranstaltungen von überörtlicher Bedeutung
  • Leistungsschulung Jugendlicher
  • Zusammenarbeit von Sportvereinen mit Schulen (zum Beispiel Handball-AG)
  • Förderung des Sportkreises Offenbach
  • Unterhaltung vereinseigener Turn- und Sporthallen
  • Freizeitsportveranstaltungen und Maßnahmen der Integration von Migranten und Migrantinnen

Weitere Informationen sind unter Sportförderung abrufbar.

Förderung von Musik- und Gesangvereinen sowie Musikschulen

Musik- und Gesangvereine sowie zehn Musikschulen werden im Kreis Offenbach nach den Richtlinien für die Förderung von Musik und Gesangvereinen sowie Musikschulen gefördert und finanziell unterstützt.

Dies umfasst folgende Bereiche:

  • Beschaffung und Reparatur von Musikinstrumenten
  • Beschaffung von Notenmaterial
  • Pauschalbetrag für Chorleiter und Dirigenten
  • Fahrt- und Übernachtungskostenzuschuss für Jugendliche
  • Förderung von internationalen Veranstaltungen innerhalb des Kreisgebietes
  • Förderung von Vereinsdachorganisationen
  • Pauschalbetrag für aktive jugendliche Mitglieder
  • Förderung von Maßnahmen der Integration von Migrantinnen und Migranten
  • Förderung von Musikschulen
  • Zusammenarbeit von Musik- und Gesangvereinen mit Schulen
  • Förderung von Vereinsanlagen
Weitere Informationen sind unter Förderung Musik- & Heimatvereine abrufbar.

Verfahrensablauf

Förderung von Sportvereinen

Soweit die Richtlinien keine besonderen Aussagen treffen, sind Zuwendungen schriftlich beim Fachdienst Steuerungsunterstützung, Organisation und Kreisorgane / Förderung des Ehrenamtes, Sport und Kultur zu beantragen. Um die Bearbeitung bis zu Kassenschluss sicherzustellen, sind die Anträge bis spätestens zum 15. November eines Jahres einzureichen. Soweit in den Richtlinien gesonderte Termine genannt werden, sind diese zu beachten.

Förderung von Musik- und Gesangvereinen sowie Musikschulen

Soweit die Richtlinien keine besonderen Aussagen treffen, sind Zuwendungen schriftlich zu beantragen beim Bereich Förderung des Ehrenamtes, Sport und Kultur zu beantragen. Die Anträge sind bis spätestens 15. November eines Jahres einzureichen.