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Jetzt bis zum 1. März 2021 Beihilfen beantragen

Auch in diesem Jahr kann für die Anschaffung von Sportgeräten, Bällen oder jugendspezifischen Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen eine Kreisbeihilfe nach den Sportförderungsrichtlinien gewährt werden.

Wir bitten Sie, uns bei Bedarf einen Antrag – soweit vorliegend gerne mit Angebot der Lieferanten – das Antragsformular bis spätestens 1. März 2021 einzureichen. Es können nur Rechnungen aus dem Jahr 2021 berücksichtigt werden.

Wir werden den entsprechenden Sportvereinen voraussichtlich im Juni 2021 mitteilen, ob und in welcher Größenordnung die Anschaffungen im Einzelnen gefördert werden. In den Vorjahren lag die Förderung bei circa 20 Prozent und maximal bei einem Betrag von 5.000 Euro.

Wir empfehlen Ihnen parallel dazu einen Antrag auf Förderung bei Ihrer Stadt/Gemeinde sowie beim Landessportbund Hessen zu stellen.

Sie haben weitere Fragen zu Antragstellung? Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Telefonisch unter 06074 8180-1063 oder per E-Mail an sport@kreis-offenbach.de.