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Jugendengagementpreis

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Ombudsmann SGB II (Hartz IV)


Als unparteiische Vermittlungsstelle für Beschwerden, die im Beschwerdemanagement der "Pro Arbeit - Kreis Offenbach - (AöR)" nicht zu einer gütlichen Einigung geführt haben, können Sie sich in diesem Fall an den Ombudsmann wenden.

Weitere Informationen im Netz

Pro Arbeit - Kreis Offenbach - (AöR)

Beschwerdemanagement