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Hessischer Verdienstorden

Würdigung hervorragender Verdienste um das Land Hessen

Allgemeines

Der Hessische Verdienstorden wird in zwei Stufen als Hessischer Verdienstorden am Bande oder als Hessischer Verdienstorden verliehen. Bei der Verleihung des Verdienstordens sollen verdiente Persönlichkeiten aus allen Gruppen der Bevölkerung berücksichtigt werden. Auch Persönlichkeiten, die nicht in Hessen ihren Wohnsitz haben, können ausgezeichnet werden. Die Verdienste sollen überwiegend dem Land Hessen und seiner Bevölkerung zugute gekommen sein. 

Verfahren

Vorschlagsberechtigt sind:

    • der Präsident des Hessischen Landtags und
    • die Mitglieder der Landesregierung.

Der Ministerpräsident des Landes Hessen hat ein unabhängiges Initiativrecht.

Anregungen für eine Verleihung des Ordens kann jede Person an die Vorschlagsberechtigten richten. Diese Anregungen sind im Falle eines Vorschlags um persönliche Daten zu ergänzen und zusammen mit einer Stellungnahme zu Verdiensten und Würdigkeit des Vorgeschlagenen an den Kreis Offenbach, Bereich Förderung des Ehrenamtes, Sport und Kultur zuzuleiten.

Der Verdienstorden wird vom Hessischen Ministerpräsidenten verliehen.