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Wo und wie kann ich die JULEICA erhalten?

Die Vergabe der JULEICA erfolgt nicht mehr durch das Antragsformular des Kreises Offenbach, sondern durch einen Online-Antrag. Damit soll das Verfahren beschleunigt werden. Vor dem Ausfüllen des Antrages sollte zuerst überprüft werden, ob folgende Vorraussetzungen gegeben sind:

    • der Nachweis der Teilnahme an einer Ausbildung für Jugendleiterin beziehungsweise Jugendleiter über 40 Unterrichtseinheiten oder die Bestätigung einer langjährigen Tätigkeit (mindestens drei Jahre) als Jugendleiterin beziehungsweise Jugendleiter
    • ein Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort" der nicht älter als zwei Jahre ist

Um anschließend zu dem Antrag zu gelangen, muss man die Internetseite www.juleica.de aufrufen. Über den Link „registrieren" kommt man zur Eintragung seiner Personalien, E-Mail-Adresse und den Datenschutzbestimmungen.

Nach erfolgreicher Registrierung erhält man eine E-Mail mit einem Passwort, mit dem man sich erneut anmelden muss. Anschließend erreicht man über den Link „Antrag stellen" die 8 Schritte zur JULEICA.

1. Schritt: Persönliche Daten müssen korrekt eingegeben und ein Passbild muss hochgeladen werden

2. Schritt: Es muss angegeben werden, in welchem Bundesland, Kreis, Ort und Träger man tätig ist.

Falls der Träger nicht in dem Verzeichnis sein sollte, kann man über „es konnte kein Träger gefunden werden" die E-Mail Adresse der zuständigen Person des Trägers angeben.

3.-5. Schritt: Auf freiwilliger Basis können statistische Fragen beantwortet werden. Diese werden von der Uni Dortmund anonym ausgewertet.

6. Schritt: Die Datenschutzbestimmung und die Selbstverpflichtung müssen akzeptiert werden.

7. Schritt: Die zuvor eingegebenen Daten können noch mal kontrolliert werden, bevor man den Antrag abschickt.

8. Schritt: Der Antrag wurde erfolgreich abgesendet und man kann ihn ausdrucken.

Der Antrag wird nun zunächst vom Träger und danach von der Jugendförderung des Kreises Offenbach geprüft. Ist der Antrag vollständig, wird er freigeben und die Karte kann gedruckt und an den Antragssteller verschickt werden.

Die Juleica ist kostenlos und in der Regel drei Jahre gültig. Nach dem Besuch einer Fortbildungsveranstaltung kann die Juleica neu beantragt werden.

Wo kann ich an einer Aus- und Weiterbildung teilnehmen?

Aus- und Fortbildungen für Jugendleiterin und Jugendleiter gibt es bei den Jugendverbänden im Kreis Offenbach. Auch die Kreisjugendförderung bietet solche Aus- und Fortbildungen an oder kann Interessierte an Jugendverbände vermitteln.