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EU-Geschichte

Woher hat Europa seinen Namen?

Den Namen „Europa" verdankt unser Kontinent den Griechen, genauer gesagt der griechischen Mythologie. Der Sage nach war Zeus verliebt in Europa, die schöne Tochter des Königs Agenor. Allerdings war seine Gattin Hera sehr eifersüchtig und so dachte Zeus sich eine List aus. Eines Tages saß Europa mit ihren Freundinnen auf einer Blumenwiese und flocht Blumenkränze. Zeus wollte sich den Mädchen nähern. Um sie aber nicht zu erschrecken, verwandelte er sich in einen prächtigen Stier. Europa und ihre Freundinnen bewunderten den schönen Stier, der sie sanftmütig ansah. Als Europa merkte, wie zahm der Stier war, schwang sie sich nach einigem Zögern auf seinen Rücken. Der Plan des Götterkönigs Zeus war geglückt. Er entfloh mit Europa auf dem Rücken. Gemeinsam durchquerten sie das Meer bis nach Kreta. So lebte sie lange Jahre zusammen mit Zeus auf Kreta und gab durch eine Verheißung der Aphrodite unserem Kontinent ihren Namen.

Die Anfänge eines vereinigten Kontinents bis 1945

Der Kontinent Europa existierte aber schon lange vor den Griechen und Römern und der Geschichte um die schöne Europa. Die Idee jedoch, die Länder Europas zu einen, ist um einiges jünger, wenngleich sie nicht neu ist. Im 15. Jahrhundert diskutierten die Gelehrten bereits über einen Bund mit eigenen Institutionen. Schon damals wurden die positiven Effekte eines solchen Zusammenschlusses erkannt: Frieden und mehr Sicherheit für die Bürger, verbesserte Handelsbedingungen sowie mehr Macht der einzelnen Länder. Die Europa-Idee keimte auch danach immer wieder auf. Unter anderem befassten sich herausragende Denker wie Rousseau oder Kant mit einem Zusammenschluss der europäischen Staaten.

Die Anfänge der Europäischen Union ab 1945

Aber die eigentliche EU, so wie wir sie heute kennen, hatte ihren Ursprung im Ende des zweiten Weltkriegs 1945. Damals hatten die Menschen in Europa ein starkes Bedürfnis nach anhaltendem Frieden und einer Alternative zu den Nationalstaaten. So setzten sich die führenden Staatsmänner Europas zwischen 1945 und 1950 an einen Tisch, um zu beraten, wie eine Ordnung entstehen könne, die die gemeinsamen Interessen der Völker und Staaten berücksichtige, so dass langfristig Frieden in Europa einkehre. Schließlich war es Robert Schuman, der damalige französische Außenminister, der die Idee von Jean Monet (zu seiner Zeit Generalsekretär des Völkerbundes) aufgriff und die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vorschlug. Diese wurde dann auch mit der Unterzeichnung des Montanvertrages am 18. April 1951 verwirklicht. Es ging darum, dass Länder, wie Deutschland und Frankreich, die sich zuvor noch aufs Heftigste bekriegt hatten, ihre Ressourcen zur Waffenerzeugung zusammenlegten, um einen neuen Krieg zu verhindern. Die kriegswichtigen Rohstoffe Kohle und Stahl wurden so zum Symbol der Versöhnung und des Friedens.

EGKS und Euratom

Aber Kohle und Stahl waren nur ein Wirtschaftsbereich. Bald wollte man engere wirtschaftliche Zusammenarbeit. So kam es, dass Frankreich, Italien, die Benelux-Staaten und Deutschland 1957 die „Römischen Verträge" unterzeichneten, die die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft - kurz EWG - und EURATOM begründeten. Anfangs stand vor allem der Wille nach der Stabilisierung der gemeinsamen Wirtschaft im Vordergrund, aber die Gründungsväter hatten schon damals eine politische Gemeinschaft im Sinn.

Beginn der Reformen - die einheitliche europäische Akte

Die Politik beschränkte sich in den 60er und 70er Jahren besonders auf die Vollendung der Zollunion und den freien Personen- und Warenverkehr. Aber in den 80er Jahren wurde der Reformdruck stärker und die „Europamüdigkeit" größer. Diesen Schwachpunkten wurde 1987 mit der ersten Vertragsrevision der Römischen Verträge, die sich „Einheitliche Europäische Akte" nannte, begegnet. Die Reform sah die endgültige Vollendung des Binnenmarktes vor, erweiterte die Aufgabenbereiche der Gemeinschaft, stärkte das Europäische Parlament und die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in der Außenpolitik.

Vertrag von Maastricht

1992 wurde mit dem Vertrag von Maastricht eine weitere „Reformrunde" der Römischen Verträge eingeläutet. Grund dafür war, dass die Staats- und Regierungschefs die bisherigen Fortschritte konsequent weiterführen wollten. Mit diesem Vertragswerk legten sie den Grundstein für die Währungsunion, stärkten die Zusammenarbeit in der Außen- und Sicherheitspolitik sowie in der Innen- und Justizpolitik und fassten alle bestehenden Vereinbarungen unter dem Dach der „Europäischen Union" zusammen. Die EWG wurde in Europäische Gemeinschaften, kurz: EG, umbenannt. Leider handelte es sich beim Vertrag von Maastricht um ein sehr kompliziertes und verschachteltes Regelwerk. So ist es nicht erstaunlich, dass die Bevölkerung nur wenig über den Vertrag wusste und sich die Begeisterung in Grenzen hielt.

Vertrag von Amsterdam

Der Vertrag von Maastricht hatte eine Konferenz der Staats- und Regierungschefs für 1996 festgesetzt, um die Ergebnisse von Maastricht zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Die Handlungsfähigkeit der EU sollte verbessert - schon damals im Hinblick auf eine EU-Osterweiterung - und das Vertragswerk für die Bürger verständlicher gestaltet werden. Das waren die Ziele. Aber sie wurden nicht vollständig erreicht. Zwar schuf der Vertrag von Amsterdam, der 1999 in Kraft trat, zahlreiche Neuerungen, die gemeinsame Verteidigungspolitik sowie die Kompetenzen des Europäischen Parlaments wurden gestärkt, aber in den strittigen Fragen der institutionellen Reform konnten sich die Staats- und Regierungschefs nicht einigen.

Vertrag von Nizza

Die strittigen Fragen zur institutionellen Reform der EU, die bei der Regierungskonferenz von Amsterdam übrig blieben, sollten im Jahre 2000 in Nizza geklärt werden und die EU auf die künftige Erweiterung vorbereiten. Diskutiert wurde unter anderem über die Stimmverteilung im Europäischen Rat, die Organisation der Kommission und die Ausdehnung von Mehrheitsentscheidungen und des Mitentscheidungsverfahrens, was dem Europäischen Parlament mehr Mitspracherecht einräumt. Kurz, es ging um den Einfluss der einzelnen Mitgliedstaaten. Diesmal konnten sich die Staats- und Regierungschefs auf einen Kompromiss in diesen Fragen einigen.

Die Zukunft - ein Verfassungsvertrag?

Ein Protokoll im Anhang des Vertrages von Nizza hat festgelegt, dass die Mitgliedstaaten sich Gedanken über die Zukunft Europas machen sollen. Diese Debatte sollte nicht, wie bisher üblich gewesen, hinter verschlossenen Türen stattfinden, sondern die nationalen Parlamente und die Öffentlichkeit in diesen Prozess einbinden. Dies geschah 2002 bis 2003 mit dem Verfassungskonvent und dem daraus resultierenden Verfassungsvertrag. Der Verfassungsvertrag bringt viele Neuheiten. Erstmals zählt er detailliert auf, wer für welchen Politikbereich zuständig ist - die Mitgliedstaaten oder die EU. Auch die Grundrechtscharta wurde in das neue Vertragswerk inkorporiert. Der Verfassungsvertrag ermöglichte es eine Million Unionsbürgern, die Kommission aufzufordern, einen Gesetzesvorschlag in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Der deutsche Bundestag hatte den Vertrag bereits ratifiziert. Da ihn jedoch einige Mitgliedstaaten abgelehnt haben, war lange unklar, ob und wann der Verfassungsvertrag in Kraft treten wird. Heute wissen wir, der Verfassungsvertrag ist gescheitert.

Der Vertrag von Lissabon

Bis heute gelten weiterhin die Regelungen des Vertrags von Nizza. Seit dessen Unterzeichnung ist die Union allerdings um 12 Mitgliedsstaaten gewachsen, so dass der Reformbedarf nach dem Scheitern des EU-Verfassungsvertrags bestehen blieb. Während der EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands in 2007 gelang jedoch ein neuer Anlauf, den Reformprozess ins Rollen zu bringen. Die Eckpunkte für ein neues Vertragswerk orientierten sich stark am EU-Verfassungsvertrag. Unter der portugiesischen Ratspräsidentschaft 2007 einigten sich die Staats- und Regierungschefs dann schließlich auf ein neues Abkommen - den Vertrag von Lissabon. Er trat am 1. Dezember 2009 in Kraft.

EU-Erweiterung

1973 vergrößerten Dänemark, Irland und Großbritannien als Erste die Staatengemeinschaft. In den 80er Jahren traten dann Griechenland, Spanien und Portugal bei. Erweitert, zwar nicht um einen Staat, aber um Bürger, wurde die Gemeinschaft 1990 mit der Deutschen Einigung. Einige Jahre später, 1995, beteiligten sich auch Österreich, Schweden und Finnland an dem gemeinsamen Projekt „Europa". Aber die bisher größte Erweiterung fand 2004 statt mit der Aufnahme zehn weiterer Staaten: Polen, Tschechien, der Slowakei, Slowenien, Ungarn, Litauen, Estland, Lettland, Zypern und Malta. Die Aufnahme von Rumänien und Bulgarien folgte in 2007. Neuestes Mitglied ist Kroatien, das am 1. Juli 2013 der Europäischen Union beitrat. Am 31. Januar 2020 verließ Großbritannien die Europäische Union. Somit umfasst die heutige Europäische Union 27 Länder. Beitrittsverhandlungen mit potentiellen neuen Mitgliedsstaaten werden bereits geführt.

Der Euro

1970 hatte der luxemburgische Premierminister Werner die Idee, eine gemeinsame Währung in Europa auf den Weg zu bringen. Mit dem Europäischen Währungssystem (EWS) machte Europa 1979 die ersten Gehversuche in diese Richtung. Aufgabe des EWS war es, Wechselkursschwankungen zwischen den Mitgliedstaaten zu verringern und zu begrenzen. Dies war für die Verwirklichung eines gemeinsamen Wirtschaftsraums unerlässlich, denn eine Abwertung einer Währung könnte zu unfairen Handelsvorteilen führen. Der erste wirkliche Grundstein für eine gemeinsame Währung wurde aber im Jahr 1992 mit dem Vertrag von Maastricht gelegt. Seit dem 1. Januar 2002 klingelt der Euro in unseren Geldbeuteln. Mit dem Euro ist Europa der Wirtschaftsunion wieder einen Schritt näher gekommen. So können wir heute in 19 europäischen Mitgliedstaaten mit dem Euro zahlen. Die restlichen Mitgliedstaaten werden folgen, sobald sie die Kriterien für die gemeinsame Währung erfüllen und wenn sie der Eurozone beitreten möchten.