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Kreissymbole

Um den Kreis nach außen sichtbar und eindeutig identifizierbar zu machen, gibt es das Wappen, mit dem beispielsweise  die Zulassungen und amtliche Schreiben versehen sind und das sich auch auf der Flagge wiederfindet. Als modernes Markenzeichen sorgt zusätzlich ein Logo für ein einheitliches Erscheinungsbild des Kreises. 

Um Wappen und Logo zu nutzen, ist eine Zustimmung des Kreises erforderlich.

Flagge

Eine Flagge wurde dem Kreis Offenbach amtlich nicht verliehen. Bei Beflaggungen nach dem Gesetz über das Beflaggen öffentlicher Gebäude vom 16. Mai 1950 (Gesetz- und Verordnungsblatt vom 16. Mai 1950, Seite 106) wird als Kreisflagge die Hessiche Landesflagge (rot-weiß) mit aufgelegtem Wappen verwendet.

Logo

Mit dem Umzug der Kreisverwaltung am 17. Juni 2002 nach Dietzenbach hat sich ebenfalls das einheitliche Erscheinungsbild des Kreises Offenbach geändert. Das Verwaltungsgebäude in der Kreisstadt steht für Transparenz, Kundenfreundlichkeit und Bürgerservice, dies sollte sich auch im Logo widerspiegeln. Der geschlossene Kreis des bisherigen Logos wurde geöffnet, die dreizehn Teile, die die dreizehn kreisangehörigen Kommunen repräsentieren, sind geblieben, wie auch die runde Form.

Mit dem Logo und dem dazugehörigen Erscheinungsbild, das mit dem Umzug auf alle Medien umgesetzt wurde, wollen wir ein Markenzeichen für unsere moderne Verwaltung in einem eigens dafür konzipierten Gebäude etablieren.

Hinweis zur Verwendung:
Weitere Verwendung des Logos ist ohne Zustimmung des Kreises Offenbach untersagt.

Wappen

Beschreibung
Das Wappen zeigt in silbernem Schild einen großen grünen Eichbaum mit drei goldenen Eicheln (Reichforst Dreieich). Der Eichbaum ist in der Mitte mit einem von Silber und Rot gespaltenen Schild bedeckt, der links die Hälfte des Isenburgers Schildes mit zwei schwarzen Balken (Herren von Isenburg) und rechts die Hälfte des silbernen Mainzer Rades (Kurmainz) zeigt.
Im Kreiswappen spiegelt sich die territoriale Entwicklung des Kreisgebietes bis zum Jahr 1806 wider. Der Eichbaum symbolisiert die Zugehörigkeit des Kreisgebietes zum Wildbannforst Dreieich, der schon zur Zeit Karl des Großen als geschlossenes Königsgut bestand. Die schwarzen Balken auf weißem Rund stellen den Besitz von Teilen des Westkreises durch die Ysenburgischen Grafen seit dem 15. Jahrhundert dar. Die über 800jährige Zugehörigkeit des östlichen Kreisgebietes zum Erzbistum Mainz wird durch das Mainzer Rad im Kreiswappen angezeigt.

Entwurf
Das Wappen wurde 1950 vom Pfarrer Hermann Knodt aus Bad Nauheim entworfen.

Verleihung
Das Wappen des Kreises Offenbach wurde gemäß § 5 der Hessischen Kreisordnung vom 24. Januar 1946 durch den Beschluss des Hessischen Staatsministeriums vom 23. Januar 1951 am 8. Februar 1951 amtlich verliehen. Die Verleihung wurde im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nummer 8 vom Jahr 1951, Seite 86, veröffentlicht.