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Verpflichtungserklärung abgeben


Menschen aus Drittstaaten, die nach Deutschland einreisen oder sich in Deutschland aufhalten möchten, benötigen in der Regel ein Visum oder einen Aufenthaltstitel. Bei der Beantragung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels müssen sie nachweisen, dass sie in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu tragen, solange sie sich in Deutschland aufhalten.

Menschen aus Drittstaaten sind Menschen aus Ländern, die nicht der Europäische Union (EU), nicht dem Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und nicht der Schweiz angehören.

Wenn Sie Menschen aus Drittstaaten nach Deutschland einladen und ihnen die Einreise nach Deutschland oder den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen möchten, können Sie sich verpflichten, die Kosten des Lebensunterhaltes der eingeladenen Person oder Personen zu tragen. Zum Lebensunterhalt gehören neben Ernährung, Wohnung und Bekleidung auch die Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit. Die Zahlungsverpflichtung schließt auch die Übernahme eventueller Kosten der Rückführung in das Heimatland ein. Bevor Sie die Verpflichtungserklärung abgeben, müssen Sie Ihre eigene wirtschaftliche Lage beschreiben und Ihre Zahlungsfähigkeit nachweisen.

Die Verpflichtungserklärung ermöglicht den Drittstaatsangehörigen den Nachweis über die Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels beziehungsweise eines Schengen-Visums.

Eine Verpflichtungserklärung können natürliche oder juristische Personen (zum Beispiel Unternehmen, karitative Verbände) abgeben.

An wen muss ich mich wenden?

Bei der zuständigen Ausländerbehörde (beabsichtigter Aufenthaltsort des Gastes) beziehungsweise bei der für den Hauptwohnsitz des Verpflichtungsgebers zuständigen Ausländerbehörde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefülltes „Bearbeitungsblatt zur Verpflichtungserklärung" (siehe Formulare, Merkblätter). Kopie des Personalausweises oder Passes (mit Aufenthaltstitel) des Einladers, bei der persönlichen Vorsprache müssen Personalausweis oder Pass im Original vorgelegt werden.
  • Aktuelle Einkommensnachweise (die letzten drei Gehaltsabrechnungen; bei selbständiger Erwerbstätigkeit und sofern Mieteinnahmen geltend gemacht werden: aktuellster Steuerbescheid).
  • Bescheinigung des Arbeitgebers, dass ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis vorliegt und eine Weiterbeschäftigung in Aussicht gestellt ist.
  • Bei Mietern: Wohnraumbescheinigung im Original (siehe Formulare, Merkblätter).
  • Bei Eigentümern: Auszug aus dem Grundbuch, Nachweise über die monatlichen Zins- und Tilgungsraten oder Löschungsbewilligung, sowie Nachweise über monatliches Wohngeld beziehungsweise Umlagen.
  • Nachweise zu monatlichen Belastungen (zum Beispiel Unterhaltszahlungen).

Bitte legen Sie die Unterlagen in Kopie vor!

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Umfang der Haftung

Mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich für die Dauer von 5 Jahren, alle Kosten des Aufenthaltes zu tragen, wenn Ihr Gast diese Kosten nicht selbst übernehmen kann bzw. übernimmt. Hierzu gehören insbesondere die Kosten des Lebensunterhaltes einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit (zum Beispiel Arztbesuch, Medikamente, Krankenhausaufenthalt) sowie bei Sprachkursen/Studienaufenthalten die damit verbundenen Kosten.
Sollte es zu einem Ausweisungs-/Abschiebungsverfahren kommen, tragen Sie auch alle dadurch entstehenden Kosten einschließlich der Reisekosten (zum Beispiel Flugtickets) (§§ 66 Absatz 2, 68 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz - AufenthG).

Zwangsweise Beitreibung

Sollten Sie Ihrer Verpflichtung zur Übernahme der Kosten des Aufenthaltes Ihres Gastes nicht nachkommen, werden die aufgewendeten Kosten im Wege der Vollstreckung zwangsweise beigetrieben.
Die Verpflichtungserklärung stellt einen vollstreckbaren Titel dar.

Hinweise

    • Terminvereinbarung erforderlich – eine Vorsprache ohne Termin ist nicht möglich.
    • Sie können dazu die zuständigen Mitarbeiter kontaktieren oder online einen Termin buchen.
    • Sie brauchen für jede einzuladende Person einen Termin (zum Beispiel 5 Personen = 5 Termine).
    • Wenn Sie bei Ihrem Termin mehr Personen einladen wollen, als Sie vorher angegeben habe ist dies NICHT möglich.
    • Die Bearbeitung erfolgt nur, wenn die geforderten Unterlagen vollständig sind, andernfalls müssen Sie einen neuen Termin vereinbaren.
    • Weiterhin sind die Unterlagen im Original und in Kopie vorzulegen (siehe Merkblatt).
    • Die Ausländerbehörde behält sich vor, anzufertigende Kopien in Rechnung zu stellen oder die Bearbeitung abzulehnen.

Welche Gebühren fallen an?

Prüfung und Ausstellung einer Verpflichtungserklärung: 29€.

  • Gebühr: 29,00 Euro
    Zahlungsweise: SEPA-Überweisung Gegebenenfalls zusätzlich: Visa Electron in Europa
  • Gebühr: 8,45 Euro
    Im Fall einer Postzustellung der Urkunde fallen zusätzliche Kosten (Einschreiben Eigenhändig Rückschein) an.

Zusatzinformation

Die Bearbeitungsgebühr wird für die Prüfung der eingereichten Unterlagen erhoben. Bei fehlender Bonität oder unvollständigen Unterlagen erfolgt keine Rückerstattung der Gebühren.

Zahlungsarten

  • EC-Kartenzahlung
  • Barzahlung