Ausländerbeiratswahl
Am 14. März 2021 fand, gemeinsam mit der Kommunalwahl, die Wahl der Ausländerbeiräte in den Kommunen statt.
Die Größe des jeweiligen Ausländerbeirates richtet sich nach der Anzahl der ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner einer Stadt oder Gemeinde. Wahlberechtigt sind alle ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner (auch Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die keine deutsch-ausländische Doppelstaatsbürgerschaft besitzen.
Informationen zur Ausländerbeiratswahl 2021 sowie zur Arbeit der Ausländerbeiräte allgemein finden Sie auf den Seiten des Kreisausländerbeirates.