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Kreisverwaltung arbeitet aktuell nur mit Terminen

Um Ansammlungen von Menschen in Wartezonen zu vermeiden, sind Besuche und Vorsprachen bis auf Weiteres nur nach Terminvereinbarung möglich. Zusätzlich wurden neue Wege durch das Kreishaus markiert, um die Begegnung von Personen möglichst gering zu halten.

Immer wieder stellen sich Bürgerinnen und Bürger die Frage, wann muss ich in der Kreisverwaltung persönlich vorbeikommen und was kann ich auf anderem Weg erledigen.

Kfz-Zulassungsbehörde

Zurzeit arbeiten die Zulassungsbehörde in Dietzenbach und die Außenstellen nur mit Terminvereinbarung.

Termine in Dietzenbach können direkt nach Wunsch vereinbart werden.

Montags, dienstags und donnerstags, jeweils von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und mittwochs von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr, sind Außerbetriebsetzungen und Adressänderungen innerhalb des Kreises Offenbach auch ohne Termin möglich. Dies ist jedoch nur in Dietzenbach möglich.

Viele Dienstleistungen lassen sich auch online erledigen. Alle Informationen lassen sich im Themenbereich Rund ums Kfz abrufen.

Möglichkeiten zur Terminvereinbarungen in den Außenstellen der KFZ-Zulassungsbehörde finden sie hier:

Langen https://www.langen.de/de/onlineterminvergabe.html
Mühlheim https://tevis.ekom21.de/mlm/select2?md=3
Seligenstadt https://seligenstadt.flexappoint.de/#/wizard/leistungen/1

Führerscheinstelle

Zurzeit arbeitet die Fahrerlaubnisbehörde in Dietzenbach fast ausschließlich mit Terminvereinbarung.

Termine in Dietzenbach können direkt nach Wunsch vereinbart werden.

Montag 7:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag 7:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch 13:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 7:30 bis 16:00 Uhr
Freitag 7:30 bis 13:30 Uhr

Öffnungszeiten Serviceschalter in der Führerscheinstelle

Für Anträge auf Umstellung des Papierführerscheins auf die neuen EU-Kartenführerscheine sowie zur Aushändigung fertiger Führerscheine und zur Ausstellung internationaler Führerscheine. Keine vorherige Terminvereinbarung notwendig. 

Montag 8:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 8:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch 13:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr

Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

Für die Beantragung oder Verlängerung des elektronischen Aufenthaltstitels ist der vollständig ausgefüllte Antrag mit einer Kopie des Passes sowie allen anderen benötigten Unterlagen per E-Mail an terminabh@kreis-offenbach.de zu senden. Der Antrag kann unter www.kreis-offenbach.de/abh abgerufen werden. Eine persönliche Vorsprache des Antragstellers ist auf Grund der Corona-Maßnahmen nur noch zur Abgabe der biometrischen Daten – also zur Aufnahme der Fingerabdrücke und dem Vergleich mit dem biometrischen Foto – sowie der Unterschriftsleistung erforderlich. Zu einem solchen Termin werden die betreffenden Antragsteller schriftlich eingeladen.

Der elektronische Aufenthaltstitel wird dem Antragsteller per Post zugestellt. Ein entsprechend beschrifteter Briefkasten muss daher vorhanden sein. In den vergangenen Monaten wurden bereits 1.100 Dokumente verschickt. Reiseausweise dürfen aus Sicherheitsgründen nicht auf dem Postweg versandt werden. Die Übergabe erfolgt ab dem 18. Mai 2020 nach und nach. Das gleiche gilt für nicht zustellbare elektronische Aufenthaltstitel.

Wer durch einen fehlenden elektronischen Aufenthaltstitel in eine Härtefallsituation zu geraten droht, kann entsprechende Nachweise und persönliche Daten per E-Mail an terminabh@kreis-offenbach.de senden. Ein Beispiel für einen Härtefall ist ein möglicher Arbeitsplatzverlust, weil der Arbeitgeber den Aufenthaltstitel benötigt. Eine Reise in den nächsten Wochen oder Monaten stellt dagegen keinen Härtefall dar. Jeder Einzelfall mit begründeten Eilanträgen wird allerdings sorgfältig geprüft.

Verlängerung von Aufenthaltsgestattung oder Duldung

Eine persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde in Dietzenbach ist aktuell nur noch in Einzelfällen notwendig. In vielen Fällen werden Aufenthaltsgestattungen oder Duldungen nach einem entsprechenden Antrag verlängert und die Dokumente per Post versandt. Wichtig: Der Empfänger ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass ihn die Postsendung auch erreichen kann. Es muss daher ein Briefkasten mit dem entsprechenden Namen vorhanden sein. Im Einzelfall werden Termine von der Ausländerbehörde vergeben.

Personen, deren Aufenthaltsgestattung oder Duldung bereits abgelaufen ist, und die noch keine neuen Dokumente erhalten haben, können sich unter der E-Mail-Adresse terminabh@kreis-offenbach.de an die Ausländerbehörde wenden. Bei allen Fragen und Anliegen sind Name, Vorname sowie das Geburtsdatum anzugeben. In dringenden Fällen erfolgt ein Rückruf.

Anerkennung einer Vaterschaft

Für die Anerkennung einer Vaterschaft ist eine persönliche Vorsprache beim Jugendamt notwendig. Termine, derzeit nur dienstags und donnerstags möglich, werden per E-Mail an beurkundungen-51.2@kreis-offenbach.de vergeben. Aktuell beträgt die Wartezeit rund neun Wochen.

Beurkundung von Unterhaltsverpflichtungen und Sorgerechtserklärungen

Für die Beurkundungen ist eine persönliche Vorsprache im Jugendamt notwendig. Termine, derzeit nur dienstags und donnerstags möglich, werden per E-Mail an beurkundungen-51.2@kreis-offenbach.de vergeben. Aktuell beträgt die Wartezeit rund neun Wochen.

Unterhaltsvorschuss

Eine persönliche Vorsprache beim Jugendamt in Dietzenbach ist nicht notwendig. Der Antrag kann online unter www.kreis-offenbach.de/unterhaltsvorschuss gestellt werden.

Soziale Leistungen

Eine persönliche Vorsprache für die Beantragung von sozialen Leistungen ist nicht notwendig. Dies betrifft alle Rechtsgebiete von SGB IX oder SGB XII über Asylbewerberleistungsgesetz bis hin zu BAföG und Wohngeld. Nur in dringenden Fällen finden persönliche Beratungen statt. Diese werden mittwochs in den Sitzungssälen terminiert.

Der Antrag bei der Wohngeldstelle kann online unter www.kreis-offenbach.de/wohngeld gestellt werden. Alle anderen Formulare sind unter www.kreis-offenbach.de/sozialamt abzurufen.

Jagdscheine

Eine persönliche Vorsprache bei der Jagdbehörde in Dietzenbach ist zur Antragstellung nicht notwendig. Dies ist online unter www.kreis-offenbach.de/Jagdschein-Antrag möglich. Die fertigen Jagdscheine werden zugeschickt.

Bei allen Anliegen können die Bürgerinnen und Bürger das Bürgerbüro per E-Mail an info@kreis-offenbach.de oder telefonisch unter 06074 8180-0 kontaktieren.

In der gesamten Kreisverwaltung gilt zum Schutze der Bürgerinnen und Bürger sowie der Beschäftigten eine Maskenpflicht. Wer zum vereinbarten Termin kommt, muss Mund und Nase bedecken, ansonsten kann kein Zutritt zu den jeweiligen Verwaltungsstellen gewährt werden.