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08.10.2020

Corona: Kreis erlässt Allgemeinverfügung

Ab Samstag kommt es zu Einschränkungen

Der Kreis Offenbach meldet am Donnerstag 26 Neuinfizierte mit SARS-CoV-2. Aktuell sind 193 Personen aktiv mit dem Coronavirus infiziert. Die Zahl der Neuinfizierten innerhalb der letzten sieben Tage liegt umgerechnet auf 100.000 Einwohner bei einem Wert von 32,6. Somit kommt der Kreis Offenbach dem zweiten Warnschwellenwert von 35 sehr nah. Noch vor drei Wochen lag der Wert bei 9,9. Gerade mit Blick auf die engen Verflechtungen mit den benachbarten Städten Offenbach und Frankfurt, die bereits sehr viel stärker betroffen sind, ist ein Ende des Anstiegs der Fallzahlen derzeit nicht abzusehen. Auch die Zahl der Menschen, die mit COVID-19 in den beiden Kliniken behandelt werden, hat sich in den vergangenen Tagen nahezu verdoppelt. Aktuell versorgen die Kliniken in Langen und Seligenstadt elf an COVID-19 Erkrankte, davon sechs Menschen mit invasiver Beatmung. Aus diesen Gründen hat der Krisenstab des Kreises Offenbach beschlossen, eine Allgemeinverfügung zu erlassen, um die Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus einzudämmen und die Infektionszahlen wieder zu verringern.

„Das Infektionsgeschehen hat in den zurückliegenden Tagen an Dynamik in der gesamten Region zugelegt“, sagt Erste Kreisbeigeordnete Claudia Jäger. „Wir müssen Einschränkungen vornehmen, um einerseits die Gesundheit der Allgemeinheit zu schützen sowie andererseits einen kompletten Lockdown und damit auch erneute großflächige Schließungen von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen zu vermeiden. Auch müssen wir sicherstellen, dass zentrale Infrastrukturen, insbesondere die des Gesundheitssystems, weiterhin das Arbeitsaufkommen bewältigen können.“

Die Verfügung ist bewusst für den gesamten Kreis verfasst, weil hinsichtlich der Neuinfektionen keine schwerpunktmäßige Betroffenheit einzelner Einrichtungen, Betriebe oder abgrenzbarer Lebensbereiche identifiziert werden kann. Vielmehr sind private Feiern und Treffen in den zurückliegenden Wochen immer wieder als Ausgangspunkt von Infektionen festzustellen gewesen.

Die Allgemeinverfügung des Kreises Offenbach sieht vor:

    1. Bei privaten Zusammenkünften und Feierlichkeiten ab einer Teilnehmerzahl von 25 Personen gelten die strengen Regeln des Landes Hessen für Veranstaltungen, beispielsweise Erstellung von Hygienekonzepten und Teilnehmerliste. Im Kreis Offenbach ist die maximale Gästezahl auf 50 Personen in geschlossenen Räumen (private wie angemietete) und 100 unter freiem Himmel beschränkt.
    2. Bei allen sonstigen Zusammenkünften und Veranstaltungen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, außer auf dem eigenen Sitzplatz.
    3. Für den Trainings- und Wettkampfbetrieb im Sport gilt eine Obergrenze von 50 Zuschauenden in geschlossenen Räumen sowie 100 unter freiem Himmel. Es herrscht ebenfalls die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen Bereichen, außer auf dem eigenen Sitzplatz.
    4. Gäste in Gaststätten und Übernachtungsbetrieben müssen beim Betreten und Verlassen der Lokalität, in den Gängen und beim Aufsuchen von Gemeinschaftseinrichtungen, beispielsweise Toiletten oder Wellnessbereich, eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
    5. Darüber hinaus empfiehlt der Kreis dringend, die sozialen Kontakte auch im privaten Bereich auf ein Minimum zu reduzieren.

Die Allgemeinverfügung tritt am Samstag, 10. Oktober 2020 um 00:00 Uhr in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich Montag, 26. Oktober 2020. Eine Verlängerung ist bei Bedarf möglich. Auch behält sich der Kreis Offenbach strengere Maßnahmen – beispielsweise weitergehende Kontaktbeschränkungen – vor, sollte bei einer Inzidenz ab 50 die nächste Eskalationsstufe erreicht werden.

Im Kreis Offenbach werden bei Kontrollen der Maskenpflicht sogenannte Kinn- beziehungsweise Mikro-Visiere nicht mehr akzeptiert, denn sie erfüllen den Zweck, den Ausstoß von Aerosolen zu verringern, nicht. Alternativ zur Alltagsmaske kann weiterhin ein vollständiges Gesichtsvisier, das Augen, Nase und Mund bedeckt, getragen werden.

Nicht unter die Beschränkung durch die Allgemeinverfügung des Kreises Offenbach fallen Jahreshauptversammlungen und Arbeitstreffen von Vereinen sowie Parteitage, bei denen weiterhin die Obergrenze des Landes Hessen von 250 Teilnehmenden unter Einhaltung eines Hygienekonzeptes gilt. Ebenso erlaubt sind auch weiterhin berufliche Zusammenkünfte, beispielsweise Kongresse, in dieser Größenordnung.

„Wir haben mit der Verfügung die Rahmenbedingungen geschaffen, nun sind wir alle gefordert und tragen gemeinsam die Verantwortung: Deswegen gilt es, Abstand zu halten, Hygieneregeln zu beachten und Alltagsmaske zu tragen“, appelliert Erste Kreisbeigeordnete Claudia Jäger an die Bevölkerung.

Aktuelle Informationen zum Thema können im Internet unter www.kreis-offenbach.de/corona abgerufen werden.