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05.06.2020

Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2020 erteilt

Die Haushaltssatzung des Kreises Offenbach für das Haushaltsjahr 2020 ist vom Regierungspräsidium in Darmstadt ohne Auflagen genehmigt worden. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und der daraus resultierenden wirtschaftlichen Folgen erfolgt zunächst keine Genehmigung des zweiten Doppelhaushaltsjahres 2021 durch die Aufsichtsbehörde. Der Ergebnishaushalt für das laufende Jahr sieht Erträge in Höhe von 668 Millionen Euro und Aufwendungen in Höhe von 653,6 Millionen Euro vor. Unterm Strich plant der Kreis damit einen Überschuss in Höhe von rund 14,4 Millionen Euro zu erwirtschaften.

Das Regierungspräsidium schätzt die finanzielle Leistungsfähigkeit des Kreises weiterhin als gefährdet ein. Auch können die Folgen der Corona-Pandemie derzeit noch nicht abgesehen werden. Die Aufsichtsbehörde stellt fest, dass der Hebesatz der Kreisumlage unterdurchschnittlich im Regierungsbezirk ist, und überträgt dem Kreis Offenbach die Verantwortung, ständig zu überprüfen, ob eine Anpassung erfolgen muss. „Wir sind deswegen angehalten, auch zukünftig uns auf notwendige Ausgaben zu beschränken“, sagt der Kreisbeigeordnete Carsten Müller in seiner Funktion als Kämmerer des Kreises Offenbach.

„Mit der Haushaltsgenehmigung können wir die in diesem Jahr geplanten Leistungen auszahlen“, führt Carsten Müller aus. „Darunter sind auch die so wichtigen Zuschüsse an Vereine oder freie Träger. Aufgrund der wirtschaftlichen Einbußen durch die Corona-Pandemie sind diese für viele Einrichtungen überlebenswichtig.“

Aufgrund der aktuellen Corona-Krise ist in diesem Haushaltsjahr mit steigenden Ausgaben im Sozialbereich zu rechnen. Die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie dürften in ihrer vollen Wucht erst im kommenden Jahr für den Kreis spürbar werden, wenn das zu erwartende sinkende Steueraufkommen die Berechnungsgrundlage für die Schul- und Kreisumlage schmälert.

Der Haushaltsplan des Kreises Offenbach für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 liegt zur öffentlichen Einsichtnahme gemäß § 52 HKO in Verbindung mit § 97 HGO bis einschließlich Montag, 15. Juni 2020, im Kreishaus in der Werner-Hilpert-Straße 1 in Dietzenbach während der Dienststunden aus. Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Beschäftigten arbeitet die Kreisverwaltung aktuell nur mit Terminen. Termine zur Einsichtnahme in den Haushaltsplan können telefonisch unter 06074 8180-0 vereinbart werden. Da in der gesamten Kreisverwaltung eine Maskenpflicht gilt, muss bei einem vereinbarten Termin Mund und Nase bedeckt werden. Ansonsten kann kein Zutritt zu den jeweiligen Verwaltungsstellen gewährt werden. Der Haushaltsplan 2020/2021 des Kreises Offenbach kann auch unter www.kreis-offenbach.de/Haushaltsplan eingesehen werden.