Online Antrag Pflichtumtausch

Der Online-Antrag auf Umtausch Ihres Führerscheins kann vollständig digital gestellt werden.

Wichtiger Hinweis zur Abholung des neuen Führerscheins:

Nach Abschluss der Bearbeitung muss der neue Führerschein jedoch persönlich in unserer Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden.
Eine postalische Zusendung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich, da der alte Führerschein bei der Aushändigung eingezogen oder entwertet werden muss (§ 24a Fahrerlaubnis-Verordnung).

Online Antrag Pflichtumtausch

Voraussetzungen

  • Sie besitzen noch einen Papierführerschein beziehungsweise einen älteren Kartenführerschein, der umgetauscht werden muss. (siehe Fristen zum Pflichtumtausch)
  • Ihr Hauptwohnsitz liegt im Kreis Offenbach.
  • Sie verfügen über eine gültige E-Mail-Adresse, über die wir Ihnen Rückfragen oder die Abholbenachrichtigung senden können.
  • Sie besitzen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis.
  • Sie können ein biometrisches Passfoto (als Bilddatei hochladen oder mit der „Selfie“-Funktion Ihres Smartphones aufnehmen – siehe weitere Informationen unter Hinweise), Ihren Ausweis und Ihren Führerschein digital hochladen.
  • Der bisherige Führerschein darf nicht bereits als verloren oder gestohlen gemeldet sein (dafür gibt es ein eigenes Verfahren, aktuell noch nicht online möglich).
  • Online-Bezahlung mittels eines ePayment-Systems

Hinweise

  • Selfie-Funktion über das Smartphone – Wie Ihr Foto aussehen muss, zeigt die Foto-Mustertafel. Wir empfehlen, die Fotos vor einer einfarbigen Wand aufzunehmen – ohne störende Gegenstände im Hintergrund. Auch ist darauf zu achten, dass der Mund geschlossen ist.
  • Die Zahlung über das ePayment-System ist mit
  • PayPal
  • GiroPay und
  • Paydirekt möglich.
  • Nach dem Absenden des Online-Antrags erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail, sofern Sie diese bei der Antragsstellung angeben.
  • Die Herstellungsdauer des Kartenführerscheins beträgt in der Regel circa 4 Wochen.
  • Bitte achten Sie darauf, dass Ihre E-Mail-Adresse korrekt angegeben ist, damit wir Sie bei Rückfragen oder zur Abholbenachrichtigung erreichen können.
  • Falls während der Antragstellung technische Probleme auftreten, nutzen Sie bitte die angegebene Support-Kontaktadresse.
  • Allgemein gilt: Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht mehr unbegrenzt, sondern 15 Jahre lang gültig - danach müssen sie erneuert werden.

Prüfen Sie bitte, ob eine Pflicht zum Umtausch besteht – siehe Fristen:

Umstellungsfristen von Führerscheinen:
Für Papierführerscheine (zum Beispiel rosa oder grau) - Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers: Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss:

Vor 1953 - 19. Januar 2033
1953 bis 1958 - 19. Januar 2022
1959 bis 1964 - 19. Januar 2023
1965 bis 1970 - 19. Januar 2024
1971 oder später - 19. Januar 2025

Kartenführerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind - Ausstellungsjahr: Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss (Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins)

1999 bis 2001 - 19. Januar 2026
2002 bis 2004 - 19. Januar 2027
2005 bis 2007 - 19. Januar 2028
2008 - 19. Januar 2029
2009 - 19. Januar 2030
2010 - 19. Januar 2031
2011 - 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013 - 19. Januar 2033


Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

  • 26,50 Euro

Wie geht es?

Bei Bestätigung des Links - Online Antrag Pflichtumtausch - werden Sie automatisch auf die Seite von Hessen.de weitergeleitet und online durch den Antrag geführt.