Jagdschein - Verlängerung

Ihr Wohnort

Um in Hessen die Jagd ausüben zu dürfen, muss man:

  1. Inhaber /in eines gültigen Jagdscheines sowie
  2. zur Ausübung der Jagd in einem Jagdbezirk berechtigt sein.

Mit dem amtlichen Jagdschein kann die Jägerin oder der Jäger die Sachkunde sowie die grundsätzliche Erlaubnis, der Jagd nachgehen zu dürfen, nachweisen.

Ansprechpunkt

Zuständig für die Ausstellung von Jagdscheinen ist die untere Jagdbehörde des Kreises, in dem Sie gemeldet sind.

Was sollte ich noch wissen?

Was sollte ich noch wissen?

Die Ausstellung und Verlängerung der Geltungsdauer des Jagdscheines erfolgt nur bei Ihrer persönlichen Vorsprache in der Jagdbehörde beziehungsweise beim Bürgerbüro. Eine Verlängerung per Vollmacht ist somit nicht möglich.

Kosten

Die folgende Tabelle zeigt die zu erhebenden Verwaltungsgebühren:

Stand 1.05.2017

Jahres-
Jagdschein

Dreijahres-Jagdschein

Jugend-Jahres-
Jagdschein

Ausländer-Tagesjagdschein

Ausstellungsgebühr

40,00 €

95,00 €

18,00 €

15,00 €

Die weitere Tabelle zeigt die gleichzeitig zu erhebende Jagdabgabe, die für die Förderung des Jagdwesens in Hessen eingesetzt wird:

Stand 1.05.2017

Jahres-
Jagdschein

Dreijahres-Jagdschein

Jugend-Jahres-
Jagdschein

Ausländer-Tagesjagdschein

Jagdabgabe

40,00 €

95,00 €

18,00 €

15,00 €

Rechtsgrundlage(n)