Jagdschein - Verlängerung
Um in Hessen die Jagd ausüben zu dürfen, muss man:
- Inhaber /in eines gültigen Jagdscheines sowie
- zur Ausübung der Jagd in einem Jagdbezirk berechtigt sein.
Mit dem amtlichen Jagdschein kann die Jägerin oder der Jäger die Sachkunde sowie die grundsätzliche Erlaubnis, der Jagd nachgehen zu dürfen, nachweisen.
Ansprechpunkt
Zuständig für die Ausstellung von Jagdscheinen ist die untere Jagdbehörde des Kreises, in dem Sie gemeldet sind.
Was sollte ich noch wissen?
Was sollte ich noch wissen?
Die Ausstellung und Verlängerung der Geltungsdauer des Jagdscheines erfolgt nur bei Ihrer persönlichen Vorsprache in der Jagdbehörde beziehungsweise beim Bürgerbüro. Eine Verlängerung per Vollmacht ist somit nicht möglich.
Kosten
Die folgende Tabelle zeigt die zu erhebenden Verwaltungsgebühren:
Stand 1.05.2017
Jahres-
Jagdschein
Dreijahres-Jagdschein
Jugend-Jahres-
Jagdschein
Ausländer-Tagesjagdschein
Ausstellungsgebühr
40,00 €
95,00 €
18,00 €
15,00 €
Die weitere Tabelle zeigt die gleichzeitig zu erhebende Jagdabgabe, die für die Förderung des Jagdwesens in Hessen eingesetzt wird:
Stand 1.05.2017
Jahres-
Jagdschein
Dreijahres-Jagdschein
Jugend-Jahres-
Jagdschein
Ausländer-Tagesjagdschein
Jagdabgabe
40,00 €
95,00 €
18,00 €
15,00 €