Integrierte Gesamtschulen

Schulformübergreifende (integrierte) Gesamtschulen (nach § 27 HSchG) umfassen als schulformunabhängige Organisationseinheit die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Mittelstufe. Sie führen zu allen Abschlüssen und Berechtigungen, die nach Besuch der Mittelstufe erworben werden können. Die Schülerinnen und Schüler werden in Lerngruppen, die nicht nach Schulformen gegliedert sind, unterrichtet. Integrierte Gesamtschulen können im Rahmen ihrer pädagogischen Konzeption auch in weiteren Jahrgängen vollständig binnendifferenziert (ohne Aufteilung in Kurse) unterrichten.

Der Kreis Offenbach ist Schulträger von drei Integrierten Gesamtschulen: