Kooperative Gesamtschulen

In schulformbezogenen (kooperativen) Gesamtschulen (nach § 26 HSchG) werden die Bildungsgänge der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums pädagogisch und organisatorisch in einer Schule verbunden als aufeinander bezogene Schulzweige geführt, die ein Höchstmaß an Kooperation und Durchlässigkeit sichern. Die schulformbezogene Gesamtschule kann in den Jahrgangsstufen 5 und 6 mit einer Förderstufe beginnen oder auf Grund eines entsprechenden Schulkonferenzbeschlusses durch schulformbezogene Jahrgangsstufen ersetzt oder ergänzt werden.

Der Kreis Offenbach ist Schulträger von acht Kooperativen Gesamtschulen: