Es wurden 57 Einträge gefunden
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Lernen Plus
Ehrenamtliche sollen die Lust und Freude am Lernen und Lesen bei Grundschulkindern wecken und stärken. Kindern könenn so, ihre Lernmotivation durch eigene Lern- und Erfolgserlebnisse zurückgewinnen oder erhalten, ihr Selbstvertrauen positiv stärken und ihr eigenständiges Lernverhalten verbessern.
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Mosaikklassen
Das Konzept der Mosaikklassen umfasst ein kontinuierlich stattfindendes, klassenübergreifenden integriertes Kleingruppenangebot für emotional und sozial hochbelastete und/oder Schülerinnen und Schüler mit einer psychischen Behinderung, die mit der Teilnahme am Unterricht in einem regulären Stundenumfang überfordert wären.
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Musterflächenprogramm
Mit dem Ziel, nötige Investitionen in Schule und Betreuung möglichst gerecht zu verteilen und an modernen Bildungsstandards ausgerichtet zu tätigen, hat der Fachdienst Schule und Bildung ein Musterflächenprogramm vorgelegt, welches am 3. Juli 2024 vom Kreistag verabschiedet wurde.
Die pädagogische Schulentwicklung bietet Beratung bei Fragen rund um die multifunktionale Raumnutzung und pädagogisch sinnvolle Ausstattungsideen. -
Pädagogische Schulentwicklung
Dem kreisstrategischen Ziel Schule und Bildung verpflichtet, verfügt der Fachdienst Schule und Bildung über einen pädagogischen Fachbereich, die Pädagogische Schulentwicklung. Mit dem Auftrag, die stetige qualitative Weiterentwicklung der Bildungs- und Betreuungsangebote sicherzustellen, werden verschiedene Schwerpunkte bearbeitet und Dienstleistungen sichergestellt.
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Pädagogische Tage
Der Fachdienst Schule und Bildung unterstützt im Hinblick auf den kommenden Rechtsanspruch auf Betreuung im Grundschulalter mit weiterführenden Angeboten für Schulen und Betreuungsträger im Sinne von Pädagogischen Tagen, Workshops, Fachvorträgen und -tagen sowie weiteren (standortbezogenen) Angeboten.
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Praxis und Schule (PuSch)
Das Programm Praxis und Schule (PuSch), das zum 1. August 2015 gestartet ist und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert wird, ermöglicht es Schülerinnen und Schülern mit erheblichen Lern- und Leistungsrückständen, ihren Hauptschulabschluss zu erreichen.
PuSch folgt auf die beiden ESF-finanzierten Programme SchuB (Lernen und Arbeiten in Schule und Betrieb) und EIBE (Eingliederung in die Berufs- und Arbeitswelt), die zum Schuljahresende 2014/15 ausgelaufen sind. PuSch kann an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen durchgeführt werden. Lerngruppen können somit auf Antrag der Schule an Hauptschulen, schulformbezogenen (kooperativen) und schulformübergreifenden (integrierten) Gesamtschulen in Form von PuSch A-Klassen sowie an beruflichen Schulen im Rahmen der Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung in Form von PuSch B-Klassen eingerichtet werden.
Durch die individuelle Förderung im PuSch-Programm kann es zudem gelingen, für Schülerinnen und Schüler mit erheblichen Lern- und Leistungsrückständen nach Erreichen des Hauptschulabschlusses den Eintritt in die duale Ausbildung zu ermöglichen und Zugänge zu neuen Bildungswegen zu eröffnen. Die kontinuierliche Stärkung des Selbstwertgefühls durch positive Schulerfahrung ist ein wesentlicher Aspekt der PuSch-Förderphilosophie.
Praxisorientierte Bestandteile der Förderung haben zum Ziel, den Jugendlichen aktiv auf seine Rolle im Berufsleben vorzubereiten und unterstützen ihn darin, sich für die eigene Entwicklung verantwortlich zu fühlen und sich selbst für Ziele einzusetzen. -
Rechnungsstelle Schule
Durch die Rechnungsstelle des erfolgt die Abwicklung (sachliche Prüfung und Anweisung) von Schulbudgetrechnungen und Beschaffungsrechnungen sowie die Anweisung geprüfter Vertragsrechnungen.
Zum Aufgabengebiet gehört ebenso die Verwaltung der Schulbudgets, der kreiseigenen Schulgirokonten und der Handkassen an den Schulen sowie der Kontakt mit den Schulen des Kreises Offenbach und den beauftragten Firmen. Von der Rechnungsstelle werden außerdem Spendenbescheinigungen ausgestellt. -
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter
Das „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ (§ 24a (4) SGB VIII) regelt einen Rechtsanspruch auf Betreuung im Grundschulalter im Umfang von acht Zeitstunden an fünf Tagen in der Woche. Das Angebot ist über Tageseinrichtungen für Kinder zu erfüllen.
Unterricht und ganztägige Angebote von Schulen sind anrechnungsfähig. Der Anspruch besteht ab dem Schuljahr 2026/27 für alle Kinder der ersten Klasse und erfährt eine sukzessive jährliche Ausweitung auf alle Klassenstufen der Grundschule in den darauffolgenden vier Jahren.
Schulträger und Standortkommunen setzen nach Möglichkeit ein Betreuungsangebot im Rahmen der Grundschulen im Kreis Offenbach um. Ein jährlicher Statusbericht weist aus, wie viele Betreuungsplätze am jeweiligen Schulstandort zur Verfügung stehen und nachgefragt werden. -
Regionale Beratungs- und Förderzentren
Die sonderpädagogischen regionalen Beratungs- und Förderzentren (rBFZ) sind Teil der inklusiven Schulbündnisse. Mit der Weiterentwicklung der inklusiven Beschulung als Regelform ist der Bedarf an Beratung und Unterstützung stetig gewachsen.
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Schulbezirke Berufliche Schulen
Schulbezirk einer Berufsschule ist das Gebiet des Schulträgers. Ist dieser Träger mehrerer Berufsschulen, hat er für jede von ihnen nach Berufsfeldern, Berufsgruppen oder Ausbildungsberufen einen Schulbezirk durch Satzung zu bilden.
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Schulbezirke Grundschulen
Nach der Prämisse „Kurze Beine – kurze Wege“ hat jede Grundschule ein bestimmtes Einzugsgebiet, den sogenannten Schulbezirk, der vom Wohnort aus gut fußläufig erreichbar ist.
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Schule für Erwachsene
Die Schule für Erwachsene verfügt über ein Abendgymnasium und eine Abendrealschule. Es kann das Abitur, Fachabitur und der Realschulabschluss nachgeholt werden.
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Schule für kranke Schülerinnen und Schüler
Die Dezentrale Förderschule für Erziehungshilfe und Kranke in unmittelbarer Nähe der Tagesklinik Dietzenbach übernimmt diese Aufgabe im Kreis Offenbach.
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Schuleingangsuntersuchung
Wenn Kinder in die Grundschule kommen sollen, steht nach dem Hessischen Schulgesetz eine Vorsorgeuntersuchung an.
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Schulen mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
Der Kreis Offenbach ist Schulträger einer Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung.
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Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Der Kreis Offenbach ist Schulträger von drei Förderschulen für geistige Entwicklung.
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Schulen mit dem Förderschwerpunkt Hören
In Hessen ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen Schulträger von Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Hören.
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Schulen mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
Der Kreis Offenbach ist gemeinsam mit der Stadt Offenbach Schulträger einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung.
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Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen
Der Kreis Offenbach ist Schulträger von drei Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen.
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Schulen mit dem Förderschwerpunkt Sehen
Schülerinnen und Schüler, die blind sind oder deren Sehvermögen auf ein Drittel bis ein Zwanzigstel der Norm reduziert ist und die daher besondere Hilfen beziehungsweise Ausstattungen benötigen, besuchen entweder die Allgemeinen Schulen oder eine Schule mit dem Förderschwerpunkt Sehen.
In Hessen ist der Landeswohlfahrtsverband Schulträger der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sehen. -
Schulen mit dem Förderschwerpunkt Sprachheilförderung
Der Kreis Offenbach ist Schulträger von zwei Förderschulen mit dem Schwerpunkt Sprachheilförderung.
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Schulentwicklungsplan
Der Schulentwicklungsplan 2022 wurde vom Kreistag in seiner Sitzung vom 20. Juli 2022 beschlossen.
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Schülerbeförderung
Im Kreis Offenbach ist die Kreisverwaltung als Träger für die Schülerbeförderung zuständig. Seit 2002 werden die Schülerbeförderung und die Kostenerstattung – nach Auftrag durch den Kreisausschuss – von der Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH (kvgOF) organisiert.
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Schulhund
Die rechtliche Grundlage für den Einsatz eines Schulhundes findet sich in den §§ 3 Absatz 5 und 127b des Hessischen Schulgesetzes. Danach entwickelt jede Schule ihr eigenes pädagogisches Konzept zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages. Beim Einsatz eines Schulhundes sind verschiedene Aspekte, wie beispielsweise die Hygienevorschriften, der Tierschutz und haftungsrechtliche Fragen zu beachten. Die Verantwortung für den Einsatz eines Schulhundes trägt die Schulleitung.
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Schulkindbetreuung
In den Schulkindbetreuungen an den Grundschulen des Kreises werden Kinder über den Unterricht hinaus professionell in ihrer Entwicklung begleitet, gefördert und gemäß Hessischem Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) betreut.
Der Schulträger hat dieser Angebotsform gegenüber der verantwortungsvollen Rolle der Fachberatung und -aufsicht. Die Verantwortung für die Gebührengestaltung, Sach- und Personalkosten liegt bei den Standortkommunen. Die Rechtsgrundlage für die Schulkindbetreuung findet sich in § 15 Absatz 1 Nummer 1 des Hessischen Schulgesetzes.