Abrechnungen im Rahmen des Ganztags
Beschreibung
Schulen nutzen die zugewiesenen Mittel vom Land Hessen für ganztägige Angebote für die Einstellung von Personal und Anschaffungen. Es besteht auch die Möglichkeit, die Stellenzuweisung teilweise zu kapitalisieren (Geld statt Stelle).
Der Fachdienst Schule und Bildung veranlasst die Auszahlung an die Träger der Betreuung, die die zugewiesenen Mittel verwalten und die Verwendung nachweisen müssen. Die Verwendungsnachweise werden durch den Fachdienst Schule und Bildung sowie die Revision des Kreises Offenbach geprüft und anschließend über das Staatliche Schulamt für die Stadt und den Landkreis Offenbach an das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen weitergeleitet.
Laut Kreistagsbeschluss stellt Kreis Offenbach den Trägern der Betreuung ebenfalls Mittel zur Verfügung. Die Berechnung und die Auszahlung der Mittel an die Betreuungsträger erfolgt durch den Fachdienst Schule und Bildung. Die Verwendungsnachweise für diese Mittel werden durch die Revision geprüft und anschließend an das Staatliche Schulamt für die Stadt und den Landkreis Offenbach weitergeleitet.