Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) - Ausgabe

Ihr Wohnort

Ab dem 01.09.2011 erhalten Sie den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Säuglinge und Kinder erhalten ebenfalls eine eigene Karte. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip. Er speichert

  • biometrische Merkmale (Foto, ab 6 Jahren 2 Fingerabdrücke),
  • Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (z.B. Auflagen) und
  • persönliche Daten.

Der eAT umfasst folgende Aufenthaltstitel:

  • Aufenthaltserlaubnis
  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
  • Aufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Staats sind
  • Daueraufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Staats sind
  • Aufenthaltserlaubnis für Schweizer Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen aus Drittstaaten, wenn sich diese für einen eAT entscheiden

Elektronischer Aufenthaltstitel - Merkblatt zur Aushändigung

An wen muss ich mich wenden?

Der eAT beziehungsweise Reiseausweis muss bei der zuständigen Ausländerbehörde (Hauptwohnsitz) abgeholt werden, hierzu muss (bei der Ausländerbehörde des Kreises Offenbach) zwingend ein Termin vereinbart werden. Eine Abholung bei Ihrer Stadtverwaltung oder ein Versand per Post ist nicht möglich.

Rechtsgrundlage(n)

  • Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18.04.2008 zur Änderung der Verordnung Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige vom 12.04.2011 (Bundesgesetzblatt, Teil I, 2011, S. 610)
  • Sechste Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung vom 22.07.2011 (Bundesgesetzblatt, Teil I, 2011, S. 1530)
  • § 105b Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit der aktuellen Fassung des RL-Umsetzungsgesetzes (Gültigkeit bestehender Aufenthaltstitel)
     

Was sollte ich noch wissen?

Der alte eAT / Reiseausweis muss sorgfältig aufbewahrt werden. Bei einer Neuausstellung des Dokuments aufgrund einer Beschädigung durch eigenes Verschulden müssen die Kosten von Ihnen selbst getragen werden. Bei der Ausgabe des neuen Dokumentes wird das alte Dokument durch die Ausländerbehörde eingezogen.

Verfahrensablauf

Den elektronischen Aufenthaltstitel können Sie wie den neuen Personalausweis für deutsche Staatsangehörige nutzen. Ausführliche Informationen zur elektronischen Verwendung der Karte erhalten Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Sie müssen den elektronischen Aufenthaltstitel persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie erfasst Ihre Fingerabdrücke vor Ort. Kinder ab 6 Jahren müssen ebenfalls Ihre Fingerabdrücke abgeben.
 

Erforderliche Unterlagen

  • Reisepass oder Passersatzpapiere
  • ein Biometrisches Lichtbild

weitere Unterlagen, je nachdem, welche Verfahren vorausgegangen sind.

Erkundigen Sie sich zuvor bei der Ausländerbehörde, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
 

Kosten

Erteilung: 100,00 €

Verlängerung bis zu 3 Monaten: 96,00 Euro

Verlängerung von mehr als 3 Monaten: 93,00 Euro

Niederlassungserlaubnis: 113,00 Euro

Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte: 147,00 Euro

Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit: 124,00 Euro

Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU: 109 €

Zahlungsarten

  • EC-Kartenzahlung
  • Barzahlung

Hinweise

    • Terminvereinbarung erforderlich – eine Vorsprache ohne Termin ist nicht möglich.
    • Sie können dazu die zuständigen Mitarbeiter kontaktieren oder online einen Termin buchen.
    • Sie brauchen für jede Abholung einen Termin (zum Beispiel fünf eAT‘s = fünf Termine).
    • Wenn Sie bei Ihrem Termin mehr abholen wollen, als Sie vorher angegeben haben, ist dies NICHT möglich.
    • Die Bearbeitung erfolgt nur, wenn die geforderten Unterlagen vollständig sind, andernfalls müssen Sie einen neuen Termin vereinbaren.