Förderung der verbandlichen Jugendarbeit und der Jugendgemeinschaften
Förderungsfähig sind:
- Veranstaltung der Kinder- und Jugenderholung, Fahrten und Lager
- Veranstaltungen zur außerschulischen Jugendbildung
- Studien- und Bildungsreisen
- Fahrten zu den ehemaligen Konzentrationslagern
- Internationale Jugendbegegnungen
- Sachliche Kosten der Jugendgruppenarbeit.
Wichtig!
Abgabefrist für die oben genannten Veranstaltungen ist 6 Wochen nach Veranstaltungsende. Antragsschluss für sachliche Kosten ist der 15. November.
Detaillierte Beschreibungen sind den Richtlinien zur Förderung der verbandlichen Jugendarbeit und der Jugendgemeinschaften zu entnehmen.
Rechtsgrundlage
Dokumente
- Arbeit mit Jugendlichen und Jugendgemeinschaften - Nachweisliste - nicht barrierefrei (PDF, 167 kB)
- Förderung der verbandlichen Jugendarbeit und Jugendgemeinschaften - Gewährung eines Zuschuss gemäß der Richtlinie - Antrag - nicht barrierefrei (PDF, 103 kB)
- Liste der Teilnehmenden zum Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur verbandlichen Jugendarbeit - nicht barrierefrei (PDF, 98 kB)