Kfz: Führung eines Fahrtenbuches nach Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Leistungsbeschreibung
Gegenüber einem Fahrzeughalter kann die Führung eines Fahrtenbuchs angeordnet werden, wenn
- die Feststellung eines Fahrzeugführers
- nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften
nicht möglich war.
Rechtsgrundlage
§ 31a StVZO