Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung über die Bildung von Schulträger übergreifenden Schulbezirken für Berufsschulen der Stadt und des Kreises Offenbach

Auf Grundlage des § 140 Absatz 1 in Verbindung mit § 143 Absatz 4 in Verbindung mit § 63 Absatz 1 des Hessischen Schulgesetzes in der Fassung vom 30. Juni 2017 (GVBL. 2017, S. 150 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 13. Mai 2022 (GVBl. S. 286, 302) in der Gültigkeit vom 26. Mai 2022 bis 31. Januar 2023 und §§ 24 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit vom 16. Dezember 1969 (GVBl. I S. 307), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Zweiten Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften vom 21. März 2005 (GVBl. I S. 218) und Artikel 11 des Gesetzes zur Kommunalisierung des Landrats sowie des Oberbürgermeisters als Behörden der Landesverwaltung vom 21. März 2005 (GVBl. I S. 229) und durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2019 (GVBL. S. 416) werden für die Berufsschulen der Stadt und des Kreises Offenbach Schulträger übergreifende Schulbezirke gebildet:

§ 1

Die Stadt Offenbach ist Träger folgender Berufsschulen:

Gewerblich-technische Schulen, Offenbach

Käthe-Kollwitz-Schule, Offenbach

Theodor-Heuss-Schule, Offenbach

§ 2

Der Schulbezirk für die Gewerblich-technischen Schulen umfasst für nachgenannte Berufsfelder und Ausbildungsberufe das Gebiet der Stadt und des Kreises Offenbach:

Berufsfeld Ausbildungsberuf Stufe
Metalltechnik Konstruktionsmechaniker oder Konstruktionsmechanikerin
Grundstufe und Fachstufe
  Fachkräfte für Metalltechnik Grundstufe und Fachstufe

Fertigungsmechaniker oder Fertigungsmechanikerin
Grundstufe und Fachstufe

Mechatroniker oder Mechatronikerin
Grundstufe und Fachstufe

Maschinen- und Anlagenführer oder Anlagenführerin
Grundstufe und Fachstufe

Metallbauer oder Metallbauerin

- Fachrichtung Konstruktionstechnik

- Fachrichtung Gestaltungstechnik

Grundstufe und Fachstufe

Technischer Produktdesigner oder technische Produktdesignerin

- Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion

Grundstufe und Fachstufe

Technischer Produktdesigner oder technische Produktdesignerin

- Fachrichtung Produktgestaltung und –konstruktion

Grundstufe

Werkzeugmechaniker oder Werkzeugmechanikerin
Grundstufe und Fachstufe

Feinwerkmechaniker oder Feinwerkmechanikerin
Grundstufe und Fachstufe

Zerspanungsmechaniker Zerspanungsmechanikerin
Grundstufe und Fachstufe

Anlagenmechaniker oder Anlagenmechanikerin
Grundstufe und Fachstufe

Industriemechaniker oder Industriemechanikerin
Grundstufe und Fachstufe

§ 3

Der Schulbezirk für die Gewerblich-technischen Schulen umfasst für nachgenannte Berufsfelder und Ausbildungsberufe das Gebiet der Stadt Offenbach und das Gebiet des Kreises Offenbach mit den Städten und Gemeinden Hainburg, Mainhausen, Mühlheim, Obertshausen, Rodgau und Seligenstadt:

Berufsfeld Ausbildungsberuf Stufe
Metalltechnik Karosserie-und Fahrzeugbaumechaniker oder Fahrzeugbaumechanikerin
Grundstufe und Fachstufe
 

Kraftfahrzeugmechatroniker oder Kraftfahrzeugmechatronikerin

Grundstufe und Fachstufe

Auch alle in den §§ 2 und 3 nicht benannten Ausbildungsberufe im Berufsfeld Metalltechnik können an den Gewerblich-technischen Schulen in der Grundstufe beschult werden.

§ 4

Der Schulbezirk für die Käthe-Kollwitz-Schule, Offenbach, umfasst für nachgenannte Berufsfelder und Ausbildungsberufe das Gebiet der Stadt und des Kreises Offenbach:

Berufsfeld Ausbildungsberuf Stufe

Ernährung und

Hauswirtschaft
Bäcker oder Bäckerin
Grundstufe und Fachstufe
  Fachverkäufer oder Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk Schwerpunkt: Bäckerei Grundstufe und Fachstufe



Körperpflege Friseur oder Friseurin
Grundstufe und Fachstufe

§ 5

Der Schulbezirk für die Theodor-Heuss-Schule, Offenbach, umfasst für nachgenannte Berufsfelder und Ausbildungsberufe das Gebiet der Stadt und des Kreises Offenbach:

Berufsfeld Ausbildungsberuf Stufe
Gesundheit Zahnmedizinische Fachangestellte oder

Zahnmedizinischer Fachangestellter

Grundstufe und Fachstufe

§ 6

Der Schulbezirk für die Theodor-Heuss-Schule, Offenbach, umfasst für nachgenannte Berufsfelder und Ausbildungsberufe das Gebiet der Stadt Offenbach und den östlichen Teil des Kreises Offenbach mit den Städten und Gemeinden, Hainburg, Heusenstamm, Mainhausen Mühlheim, Obertshausen, Rodgau und Seligenstadt:

Berufsfeld Ausbildungsberuf Stufe

Wirtschaft und

Verwaltung
Kaufmann oder Kauffrau im Einzelhandel Grundstufe und Fachstufe
  Verkäufer oder Verkäuferin
Grundstufe und Fachstufe



Gesundheit Medizinische Fachangestellte oder medizinischer Fachangestellter
Grundstufe und Fachstufe

§ 7

Der Kreis Offenbach ist Träger folgender Berufsschulen:

August-Bebel-Schule, Offenbach

Georg-Kerschensteiner-Schule, Obertshausen

Max-Eyth-Schule, Dreieich

§ 8

Der Schulbezirk für die August-Bebel-Schule, Offenbach, umfasst für nachgenannte Berufsfelder und Ausbildungsberufe das Gebiet der Stadt und des Kreises Offenbach:

Berufsfeld Ausbildungsberuf Stufe
Metalltechnik Anlagenmechaniker oder Anlagenmechanikerin für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Grundstufe und Fachstufe
  Klempner oder Klempnerin
Grundstufe



Elektrotechnik Elektroniker oder Elektronikerin
 

Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik

Grundstufe und Fachstufe

Elektroniker oder Elektronikerin

 für Maschinen- und Antriebstechnik
Grundstufe

Elektroniker oder Elektronikerin

 für Betriebstechnik
Grundstufe und Fachstufe

Elektroniker oder Elektronikerin

 für Automatisierungstechnik (IHK)
Grundstufe

Elektroniker oder Elektronikerin

Fachrichtung Automatisierungs- und Systemtechnik (HWK)

Grundstufe

Elektroniker oder Elektronikerin

 für Geräte und Systeme
Grundstufe

Informationselektroniker oder

Informationselektronikerin


Grundstufe und Fachstufe

Industrieelektriker oder 

Industrieelektrikerin

Fachrichtung Betriebstechnik
Grundstufe und Fachstufe



Bautechnik Ausbaufacharbeiter oder 

Ausbaufacharbeiterin

(alle Schwerpunkte)
Grundstufe

Ausbaufacharbeiter oder 

Ausbaufacharbeiterin

 Schwerpunkt Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten
Grundstufe und Fachstufe

Beton- und Stahlbetonbauer oder

Stahlbetonbauerin

Grundstufe

Betonfertigteilbauer oder

Betonfertigteilbauerin


Grundstufe

Betonstein- und Terrazzohersteller oder

Terrazzoherstellerin


Grundstufe

Brunnenbauer oder Brunnenbauerin
Grundstufe

Estrichleger oder Estrichlegerin
Grundstufe

Feuerungs- und Schornsteinbauer oder Schornsteinbauerin
Grundstufe

Fliesen-, Platten- und Mosaikleger oder Mosaiklegerin
Grundstufe und Fachstufe

Gleisbauer oder Gleisbauerin
Grundstufe

Hochbaufacharbeiter oder Hochbaufacharbeiterin (alle Schwerpunkte) Grundstufe

Hochbaufacharbeiter oder Hochbaufacharbeiterin

- Schwerpunkt Mauerarbeiten

- Schwerpunkt Beton- und Stahlbetonarbeiten

Grundstufe

Industrie-Isolierer oder

Industrie-Isoliererin


Grundstufe

Isolierfacharbeiter oder

Isolierfacharbeiterin


Grundstufe

Kanalbauer oder Kanalbauerin
Grundstufe

Maurer oder Maurerin
Grundstufe

Rohrleitungsbauer oder Rohrleitungsbauerin
Grundstufe

Straßenbauer oder Straßenbauerin
Grundstufe

Stuckateur oder Stuckateurin
Grundstufe

Tiefbaufacharbeiter oder Tiefbaufacharbeiterin (alle Schwerpunkte) Grundstufe

Trockenbaumonteur oder Trockenbaumonteurin
Grundstufe

Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer oder

Schallschutzisoliererin


Grundstufe

Zimmerer oder Zimmerin Grundstufe



Holztechnik Parkettleger oder Parkettlegerin
Grundstufe

Holzmechaniker oder Holzmechanikerin
Grundstufe und Fachstufe

Tischler oder Tischlerin (Schreiner oder Schreinerin) Grundstufe und Fachstufe



Druck- und Medientechnik Mediengestalter oder Mediengestalterin Digital und Print
(alle Fachrichtungen)
Grundstufe und Fachstufe

Medientechnologe oder Medientechnologin Druck Grundstufe und Fachstufe

Medientechnologe oder Medientechnologin

Siebdruck
Grundstufe



Farbtechnik und Raumgestaltung

Maler oder Malerin und Lackierer oder Lackiererin

- Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung
- Fachrichtung Ausbautechnik und Oberflächengestaltung
- Fachrichtung Energieeffizienz- und Gestaltungstechnik
- Fachrichtung Bauten- und Korrosionsschutz
- Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege

Grundstufe und Fachstufe

Fahrzeuglackierer oder Fahrzeuglackiererin
Grundstufe und Fachstufe



Informations- und

Telekommunikationstechnik

Fachinformatiker oder Fachinformatikerin

- Fachrichtung Anwendungsentwicklung

- Fachrichtung Systemintegration

Grundstufe und Fachstufe

Fachinformatiker oder Fachinformatikerin

- Fachrichtung Digitale Vernetzung

- Fachrichtung Daten- und Prozessanalyse

Grundstufe

IT-System-Elektroniker oder Elektronikerin
Grundstufe und Fachstufe

Kaufmann oder Kauffrau für IT-Systemmanagement Grundstufe und Fachstufe

Kaufmann oder Kauffrau für Digitalisierungsmanagement

Grundstufe und Fachstufe

§ 9

Der Schulbezirk für die August-Bebel-Schule, Offenbach, umfasst für Berufsschulberechtigte in Maßnahmen der Arbeitsverwaltung das Gebiet der Stadt und des Kreises Offenbach.

§ 10

Der Schulbezirk für die Georg-Kerschensteiner-Schule, Obertshausen, umfasst für nachgenannte Berufsfelder und Ausbildungsberufe das Gebiet der Stadt und des Kreises Offenbach:

Berufsfeld Ausbildungsberuf Stufe
Wirtschaft und Verwaltung Bankkaufmann oder Bankkauffrau
Grundstufe und Fachstufe

Fachkraft für Lagerlogistik Grundstufe und Fachstufe

Fachlagerist oder Fachlageristin
Grundstufe und Fachstufe

Steuerfachangestellte oder Steuerfachangestellter
Grundstufe und Fachstufe

Verwaltungsfachangestellte oder

Verwaltungsfachangestellter

Grundstufe und Fachstufe
  Kaufmann oder Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung Grundstufe und Fachstufe



Ernährung und Hauswirtschaft Fachkraft für Gastronomie Grundstufe und Fachstufe

Fachmann oder Fachfrau für Systemgastronomie Grundstufe

Hotelfachmann oder Hotelfachfrau
Grundstufe und Fachstufe

Kaufmann oder Kauffrau für Hotelmanagement Grundstufe und Fachstufe

Koch oder Köchin Grundstufe und Fachstufe

Fachkraft Küche Grundstufe und Fachstufe

Fachmann oder Fachfrau für Restaurant- und Veranstaltungsgastronomie Grundstufe und Fachstufe

§ 11

Der Schulbezirk für die Georg-Kerschensteiner-Schule, Obertshausen, umfasst für nachgenannte Berufsfelder und Ausbildungsberufe das Gebiet der Stadt und den östlichen Teil des Kreises Offenbach mit den Städten und Gemeinden, Hainburg, Heusenstamm, Mainhausen, Mühlheim, Obertshausen, Rodgau und Seligenstadt:

Berufsfeld Ausbildungsberuf Stufe
Wirtschaft und Verwaltung Kaufmann oder Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement Grundstufe und Fachstufe

§ 12

Der Schulbezirk für die Max-Eyth-Schule, Dreieich, umfasst für nachgenannte Berufsfelder und Ausbildungsberufe das Gebiet der Stadt Offenbach und den westlichen Teil des Kreises Offenbach mit den Städten und Gemeinden Dreieich, Langen, Neu-Isenburg und Egelsbach:

Berufsfeld Ausbildungsberuf Stufe
Wirtschaft und Verwaltung Industriekaufmann oder

Industriekauffrau


Grundstufe und Fachstufe

§ 13

Die Stadt Offenbach hält sich die Option für die Einrichtung eines Standortes zur Beschulung der Berufe der Informations- und Telekommunikationstechnik sowie der Industriekaufleute an einer städtischen Berufsschule offen. Sobald die Voraussetzungen, das heißt ausreichende Schülerzahlen für den Standort Stadt Offenbach gegeben sind, ist die vorliegende Öffentlich-rechtliche Vereinbarung entsprechend zu ändern. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt eine Kooperation zwischen Stadt Offenbach (zur Zeit Theodor-Heuss-Schule) und Kreis Offenbach (zur Zeit August-Bebel-Schule).

§ 14

Über den Besuch einer anderen als der nach dieser Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zuständigen Schule entscheidet das für den Beschäftigungsort zuständige Staatliche Schulamt im Benehmen mit der nach dieser Vereinbarung zuständigen Berufsschule.

§ 15

Abweichende oder ergänzende Regelungen, die auf Rechtsverordnungen einer Schulaufsichtsbehörde beruhen, gehen dieser Vereinbarung vor.

§ 16

Die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung von schulträgerübergreifenden Schulbezirken für Berufsschulen der Stadt und des Kreises Offenbach vom 12. November 2008 wird aufgehoben.

§ 17

Diese Vereinbarung tritt am 1. Februar 2023 in Kraft. Sie gilt nicht für Berufsschulpflichtige, die vor diesem Datum eine Berufsausbildung begonnen haben und diese fortsetzen. Sie besuchen die bisher von ihnen besuchte Berufsschule bis zum Ende der Berufsschulpflicht.

§ 18

Die Laufzeit der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beträgt zunächst drei Jahre, beginnend mit dem 1. Februar 2023. Sie verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, sofern sie nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.

Dietzenbach, den

Offenbach am Main, den

KREIS OFFENBACH
Der Kreisausschuss

STADT OFFENBACH
Der Magistrat

Oliver Quilling
Landrat

Dr. Felix Schwenke
Oberbürgermeister

Claudia Jäger

Paul-Gerhard Weiß

Erste Kreisbeigeordnete

Stadtrat

Zustimmung

Wir stimmen gemäß § 143, Absatz 4 Hessisches Schulgesetz der „öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bildung von Schulträger übergreifenden Schulbezirken für Berufsschulen der Stadt und des Kreises Offenbach“ zu.

Offenbach am Main, den XX.YY.2023

Staatliches Schulamt

für den Landkreis Offenbach

und die Stadt Offenbach am Main


gezeichnet
S. Meißner, Ltd. Schulamtsdirektor

(Bekanntgemacht in der Offenbach Post am XX.YY.2023)