Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung über die Bildung von Schulträger übergreifenden Schulbezirken für Berufsschulen der Stadt und des Kreises Offenbach
Auf Grundlage des § 140 Absatz 1 in Verbindung mit § 143 Absatz 4 in Verbindung mit § 63 Absatz 1 des Hessischen Schulgesetzes in der Fassung vom 30. Juni 2017 (GVBL. 2017, S. 150 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 13. Mai 2022 (GVBl. S. 286, 302) in der Gültigkeit vom 26. Mai 2022 bis 31. Januar 2023 und §§ 24 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit vom 16. Dezember 1969 (GVBl. I S. 307), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Zweiten Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften vom 21. März 2005 (GVBl. I S. 218) und Artikel 11 des Gesetzes zur Kommunalisierung des Landrats sowie des Oberbürgermeisters als Behörden der Landesverwaltung vom 21. März 2005 (GVBl. I S. 229) und durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2019 (GVBL. S. 416) werden für die Berufsschulen der Stadt und des Kreises Offenbach Schulträger übergreifende Schulbezirke gebildet:
§ 1
Die Stadt Offenbach ist Träger folgender Berufsschulen:
Gewerblich-technische Schulen, Offenbach
Käthe-Kollwitz-Schule, Offenbach
Theodor-Heuss-Schule, Offenbach
§ 2
Der Schulbezirk für die Gewerblich-technischen Schulen umfasst für nachgenannte Berufsfelder und Ausbildungsberufe das Gebiet der Stadt und des Kreises Offenbach:
Berufsfeld | Ausbildungsberuf | Stufe |
Metalltechnik | Konstruktionsmechaniker oder Konstruktionsmechanikerin |
Grundstufe und Fachstufe |
Fachkräfte für Metalltechnik | Grundstufe und Fachstufe | |
Fertigungsmechaniker oder Fertigungsmechanikerin |
Grundstufe und Fachstufe | |
Mechatroniker oder Mechatronikerin |
Grundstufe und Fachstufe | |
Maschinen- und Anlagenführer oder Anlagenführerin |
Grundstufe und Fachstufe | |
Metallbauer oder Metallbauerin - Fachrichtung Konstruktionstechnik - Fachrichtung Gestaltungstechnik |
Grundstufe und Fachstufe | |
Technischer Produktdesigner oder technische Produktdesignerin - Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion |
Grundstufe und Fachstufe | |
Technischer Produktdesigner oder technische Produktdesignerin - Fachrichtung Produktgestaltung und –konstruktion |
Grundstufe | |
Werkzeugmechaniker oder Werkzeugmechanikerin |
Grundstufe und Fachstufe | |
Feinwerkmechaniker oder Feinwerkmechanikerin |
Grundstufe und Fachstufe | |
Zerspanungsmechaniker Zerspanungsmechanikerin |
Grundstufe und Fachstufe | |
Anlagenmechaniker oder Anlagenmechanikerin |
Grundstufe und Fachstufe | |
Industriemechaniker oder Industriemechanikerin |
Grundstufe und Fachstufe |
§ 3
Der Schulbezirk für die Gewerblich-technischen Schulen umfasst für nachgenannte Berufsfelder und Ausbildungsberufe das Gebiet der Stadt Offenbach und das Gebiet des Kreises Offenbach mit den Städten und Gemeinden Hainburg, Mainhausen, Mühlheim, Obertshausen, Rodgau und Seligenstadt:
Berufsfeld | Ausbildungsberuf | Stufe |
Metalltechnik | Karosserie-und Fahrzeugbaumechaniker oder Fahrzeugbaumechanikerin |
Grundstufe und Fachstufe |
Kraftfahrzeugmechatroniker oder Kraftfahrzeugmechatronikerin |
Grundstufe und Fachstufe |
Auch alle in den §§ 2 und 3 nicht benannten Ausbildungsberufe im Berufsfeld Metalltechnik können an den Gewerblich-technischen Schulen in der Grundstufe beschult werden.
§ 4
Der Schulbezirk für die Käthe-Kollwitz-Schule, Offenbach, umfasst für nachgenannte Berufsfelder und Ausbildungsberufe das Gebiet der Stadt und des Kreises Offenbach:
Berufsfeld | Ausbildungsberuf | Stufe |
Ernährung und Hauswirtschaft |
Bäcker oder Bäckerin |
Grundstufe und Fachstufe |
Fachverkäufer oder Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk Schwerpunkt: Bäckerei | Grundstufe und Fachstufe | |
Körperpflege | Friseur oder Friseurin |
Grundstufe und Fachstufe |
§ 5
Der Schulbezirk für die Theodor-Heuss-Schule, Offenbach, umfasst für nachgenannte Berufsfelder und Ausbildungsberufe das Gebiet der Stadt und des Kreises Offenbach:
Berufsfeld | Ausbildungsberuf | Stufe |
Gesundheit | Zahnmedizinische Fachangestellte oder
Zahnmedizinischer Fachangestellter |
Grundstufe und Fachstufe |
§ 6
Der Schulbezirk für die Theodor-Heuss-Schule, Offenbach, umfasst für nachgenannte Berufsfelder und Ausbildungsberufe das Gebiet der Stadt Offenbach und den östlichen Teil des Kreises Offenbach mit den Städten und Gemeinden, Hainburg, Heusenstamm, Mainhausen Mühlheim, Obertshausen, Rodgau und Seligenstadt:
Berufsfeld | Ausbildungsberuf | Stufe |
Wirtschaft und Verwaltung |
Kaufmann oder Kauffrau im Einzelhandel | Grundstufe und Fachstufe |
Verkäufer oder Verkäuferin |
Grundstufe und Fachstufe | |
Gesundheit | Medizinische Fachangestellte oder medizinischer Fachangestellter |
Grundstufe und Fachstufe |
§ 7
Der Kreis Offenbach ist Träger folgender Berufsschulen:
August-Bebel-Schule, Offenbach
Georg-Kerschensteiner-Schule, Obertshausen
Max-Eyth-Schule, Dreieich
§ 8
Der Schulbezirk für die August-Bebel-Schule, Offenbach, umfasst für nachgenannte Berufsfelder und Ausbildungsberufe das Gebiet der Stadt und des Kreises Offenbach:
Berufsfeld | Ausbildungsberuf | Stufe |
Metalltechnik | Anlagenmechaniker oder Anlagenmechanikerin für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik | Grundstufe und Fachstufe |
Klempner oder Klempnerin |
Grundstufe | |
Elektrotechnik | Elektroniker oder Elektronikerin Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik |
Grundstufe und Fachstufe |
Elektroniker oder Elektronikerin für Maschinen- und Antriebstechnik |
Grundstufe | |
Elektroniker oder Elektronikerin für Betriebstechnik |
Grundstufe und Fachstufe | |
Elektroniker oder Elektronikerin für Automatisierungstechnik (IHK) |
Grundstufe |
|
Elektroniker oder Elektronikerin Fachrichtung Automatisierungs- und Systemtechnik (HWK) |
Grundstufe |
|
Elektroniker oder Elektronikerin für Geräte und Systeme |
Grundstufe |
|
Informationselektroniker oder
Informationselektronikerin |
Grundstufe und Fachstufe | |
Industrieelektriker oder
Industrieelektrikerin Fachrichtung Betriebstechnik |
Grundstufe und Fachstufe | |
Bautechnik | Ausbaufacharbeiter oder
Ausbaufacharbeiterin (alle Schwerpunkte) |
Grundstufe |
Ausbaufacharbeiter oder Ausbaufacharbeiterin Schwerpunkt Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten |
Grundstufe und Fachstufe | |
Beton- und Stahlbetonbauer oder
Stahlbetonbauerin |
Grundstufe |
|
Betonfertigteilbauer oder
Betonfertigteilbauerin |
Grundstufe |
|
Betonstein- und Terrazzohersteller oder
Terrazzoherstellerin |
Grundstufe |
|
Brunnenbauer oder Brunnenbauerin |
Grundstufe | |
Estrichleger oder Estrichlegerin |
Grundstufe | |
Feuerungs- und Schornsteinbauer oder Schornsteinbauerin |
Grundstufe | |
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger oder Mosaiklegerin |
Grundstufe und Fachstufe | |
Gleisbauer oder Gleisbauerin |
Grundstufe | |
Hochbaufacharbeiter oder Hochbaufacharbeiterin (alle Schwerpunkte) | Grundstufe | |
Hochbaufacharbeiter oder Hochbaufacharbeiterin - Schwerpunkt Mauerarbeiten - Schwerpunkt Beton- und Stahlbetonarbeiten |
Grundstufe | |
Industrie-Isolierer oder
Industrie-Isoliererin |
Grundstufe | |
Isolierfacharbeiter oder
Isolierfacharbeiterin |
Grundstufe | |
Kanalbauer oder Kanalbauerin |
Grundstufe | |
Maurer oder Maurerin |
Grundstufe | |
Rohrleitungsbauer oder Rohrleitungsbauerin |
Grundstufe | |
Straßenbauer oder Straßenbauerin |
Grundstufe | |
Stuckateur oder Stuckateurin |
Grundstufe | |
Tiefbaufacharbeiter oder Tiefbaufacharbeiterin (alle Schwerpunkte) | Grundstufe | |
Trockenbaumonteur oder Trockenbaumonteurin |
Grundstufe | |
Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer oder
Schallschutzisoliererin |
Grundstufe | |
Zimmerer oder Zimmerin | Grundstufe | |
Holztechnik | Parkettleger oder Parkettlegerin |
Grundstufe |
Holzmechaniker oder Holzmechanikerin |
Grundstufe und Fachstufe | |
Tischler oder Tischlerin (Schreiner oder Schreinerin) | Grundstufe und Fachstufe | |
Druck- und Medientechnik | Mediengestalter oder Mediengestalterin Digital und Print (alle Fachrichtungen) |
Grundstufe und Fachstufe |
Medientechnologe oder Medientechnologin Druck | Grundstufe und Fachstufe | |
Medientechnologe oder Medientechnologin Siebdruck |
Grundstufe | |
Farbtechnik und Raumgestaltung |
Maler oder Malerin und Lackierer oder Lackiererin - Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung |
Grundstufe und Fachstufe |
Fahrzeuglackierer oder Fahrzeuglackiererin |
Grundstufe und Fachstufe | |
Informations- und Telekommunikationstechnik |
Fachinformatiker oder Fachinformatikerin - Fachrichtung Anwendungsentwicklung - Fachrichtung Systemintegration |
Grundstufe und Fachstufe |
Fachinformatiker oder Fachinformatikerin - Fachrichtung Digitale Vernetzung - Fachrichtung Daten- und Prozessanalyse |
Grundstufe | |
IT-System-Elektroniker oder Elektronikerin |
Grundstufe und Fachstufe | |
Kaufmann oder Kauffrau für IT-Systemmanagement | Grundstufe und Fachstufe | |
Kaufmann oder Kauffrau für Digitalisierungsmanagement |
Grundstufe und Fachstufe |
§ 9
Der Schulbezirk für die August-Bebel-Schule, Offenbach, umfasst für Berufsschulberechtigte in Maßnahmen der Arbeitsverwaltung das Gebiet der Stadt und des Kreises Offenbach.
§ 10
Der Schulbezirk für die Georg-Kerschensteiner-Schule, Obertshausen, umfasst für nachgenannte Berufsfelder und Ausbildungsberufe das Gebiet der Stadt und des Kreises Offenbach:
Berufsfeld | Ausbildungsberuf | Stufe |
Wirtschaft und Verwaltung | Bankkaufmann oder Bankkauffrau |
Grundstufe und Fachstufe |
Fachkraft für Lagerlogistik | Grundstufe und Fachstufe | |
Fachlagerist oder Fachlageristin |
Grundstufe und Fachstufe | |
Steuerfachangestellte oder Steuerfachangestellter |
Grundstufe und Fachstufe | |
Verwaltungsfachangestellte oder
Verwaltungsfachangestellter |
Grundstufe und Fachstufe | |
Kaufmann oder Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung | Grundstufe und Fachstufe | |
Ernährung und Hauswirtschaft | Fachkraft für Gastronomie | Grundstufe und Fachstufe |
Fachmann oder Fachfrau für Systemgastronomie | Grundstufe |
|
Hotelfachmann oder Hotelfachfrau |
Grundstufe und Fachstufe | |
Kaufmann oder Kauffrau für Hotelmanagement | Grundstufe und Fachstufe | |
Koch oder Köchin | Grundstufe und Fachstufe | |
Fachkraft Küche | Grundstufe und Fachstufe | |
Fachmann oder Fachfrau für Restaurant- und Veranstaltungsgastronomie | Grundstufe und Fachstufe |
§ 11
Der Schulbezirk für die Georg-Kerschensteiner-Schule, Obertshausen, umfasst für nachgenannte Berufsfelder und Ausbildungsberufe das Gebiet der Stadt und den östlichen Teil des Kreises Offenbach mit den Städten und Gemeinden, Hainburg, Heusenstamm, Mainhausen, Mühlheim, Obertshausen, Rodgau und Seligenstadt:
Berufsfeld | Ausbildungsberuf | Stufe |
Wirtschaft und Verwaltung | Kaufmann oder Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement | Grundstufe und Fachstufe |
§ 12
Der Schulbezirk für die Max-Eyth-Schule, Dreieich, umfasst für nachgenannte Berufsfelder und Ausbildungsberufe das Gebiet der Stadt Offenbach und den westlichen Teil des Kreises Offenbach mit den Städten und Gemeinden Dreieich, Langen, Neu-Isenburg und Egelsbach:
Berufsfeld | Ausbildungsberuf | Stufe |
Wirtschaft und Verwaltung | Industriekaufmann oder
Industriekauffrau |
Grundstufe und Fachstufe |
§ 13
Die Stadt Offenbach hält sich die Option für die Einrichtung eines Standortes zur Beschulung der Berufe der Informations- und Telekommunikationstechnik sowie der Industriekaufleute an einer städtischen Berufsschule offen. Sobald die Voraussetzungen, das heißt ausreichende Schülerzahlen für den Standort Stadt Offenbach gegeben sind, ist die vorliegende Öffentlich-rechtliche Vereinbarung entsprechend zu ändern. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt eine Kooperation zwischen Stadt Offenbach (zur Zeit Theodor-Heuss-Schule) und Kreis Offenbach (zur Zeit August-Bebel-Schule).
§ 14
Über den Besuch einer anderen als der nach dieser Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zuständigen Schule entscheidet das für den Beschäftigungsort zuständige Staatliche Schulamt im Benehmen mit der nach dieser Vereinbarung zuständigen Berufsschule.
§ 15
Abweichende oder ergänzende Regelungen, die auf Rechtsverordnungen einer Schulaufsichtsbehörde beruhen, gehen dieser Vereinbarung vor.
§ 16
Die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung von schulträgerübergreifenden Schulbezirken für Berufsschulen der Stadt und des Kreises Offenbach vom 12. November 2008 wird aufgehoben.
§ 17
Diese Vereinbarung tritt am 1. Februar 2023 in Kraft. Sie gilt nicht für Berufsschulpflichtige, die vor diesem Datum eine Berufsausbildung begonnen haben und diese fortsetzen. Sie besuchen die bisher von ihnen besuchte Berufsschule bis zum Ende der Berufsschulpflicht.
§ 18
Die Laufzeit der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beträgt zunächst drei Jahre, beginnend mit dem 1. Februar 2023. Sie verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, sofern sie nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Dietzenbach, den |
Offenbach am Main, den |
KREIS OFFENBACH |
STADT OFFENBACH |
Oliver Quilling |
Dr. Felix Schwenke |
Claudia Jäger |
Paul-Gerhard Weiß |
Erste Kreisbeigeordnete |
Stadtrat |
Zustimmung
Wir stimmen gemäß § 143, Absatz 4 Hessisches Schulgesetz der „öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bildung von Schulträger übergreifenden Schulbezirken für Berufsschulen der Stadt und des Kreises Offenbach“ zu.
Offenbach am Main, den XX.YY.2023
Staatliches Schulamt für den Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach am Main |
|
(Bekanntgemacht in der Offenbach Post am XX.YY.2023)