Gebührensatzung für das Rechnungsprüfungsamt / die Revision des Kreises Offenbach
Aufgrund der §§ 5 und 30 Nummer 5 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2020 und des § 129 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2023 hat der Kreistag des Kreises Offenbach in seiner Sitzung am 19. Februar 2025 folgende Satzung beschlossen:
§1
(1) Die Städte und Gemeinden haben für Prüfungen, die das Rechnungsprüfungsamt / die Revision des Kreises kraft Gesetzes (§ 129 Hessische Gemeindeordnung) oder im besonderen Auftrag der Stadt / Gemeinde durchführt, Prüfungsgebühren nach Maßgabe dieser Gebührensatzung zu entrichten.
(2) Prüfungsgebühren sind auch von Körperschaften, Verbänden und sonstigen Einrichtungen zu zahlen, die das Rechnungsprüfungsamt / die Revision des Kreises aufgrund gesetzlicher Regelung oder besonderer Vereinbarung in Anspruch nehmen.
§2
(1) Die Prüfungsgebühren betragen pro Prüferin / Prüfer für jede angefangene Arbeitsstunde 126,00 Euro netto.
(2) Zur Arbeitsleistung jeder Prüferin oder jedes Prüfers gehören insbesondere die Prüfungsvorbereitung, die ortsungebundenen Prüfungstätigkeiten, die Abfassung von Prüfungsbemerkungen und Prüfungsberichten sowie der Zeitaufwand für Besprechungen und Reisen.
§3
Werden in besonderen Fällen für die Prüfung andere Prüferinnen / Prüfer oder Prüfstellen herangezogen, so wird für deren Prüfungstätigkeit der Betrag zusätzlich erhoben, den der Kreis selbst als Vergütung für deren Inanspruchnahme zu entrichten hat.
§4
Die Prüfungsgebühr ist innerhalb von vier Wochen nach Anforderung an die Kreiskasse zu zahlen.
§5
Diese Gebührensatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft. Zugleich wird die Gebührensatzung für die Prüfungstätigkeit des Rechnungsprüfungsamtes / der Revision des Kreises Offenbach vom 20. Juni 2018 aufgehoben.
Dietzenbach, 11. März 2025
Kreis Offenbach
Der Kreisausschuss
gezeichnet
Oliver Quilling, Landrat