Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Berufsschulen des Kreises Offenbach
Aufgrund der §§ 5 und 30 Nr. 5 Hessische Landkreisordnung (HKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 Gesetz- und Verordnungsblätter für das Land Hessen (GVBI. I Satz 183), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 Gesetz- und Verordnungsblätter für das Land Hessen (GVBl. Satz 915), sowie des § 143 Absatz 2 in Verbindung mit § 63 Absatz 1 des Hessischen Schulgesetzes in der Fassung vom 1. August 2017 Gesetz- und Verordnungsblätter für das Land Hessen (GVBL. 2017, Satz 150 fortfolgende), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 13. Mai 2022 Gesetz- und Verordnungsblätter für das Land Hessen (GVBl. Satz 286, 302), hat der Kreistag des Kreises Offenbach in seiner Sitzung am 1. Februar 2023 folgende Änderungssatzung beschlossen:
§ 1
Der Kreis Offenbach ist Träger folgender Berufsschulen:
August-Bebel-Schule, Offenbach
Georg-Kerschensteiner-Schule, Obertshausen
Max-Eyth-Schule, Dreieich
§ 2
Der Schulbezirk für die August-Bebel-Schule, Offenbach, umfasst für nachgenannte Berufsfelder und Ausbildungsberufe das Gebiet des Kreises Offenbach:
Berufsfeld | Ausbildungsberuf | Stufe |
Metalltechnik | Anlagenmechaniker oder Anlagenmechanikerin für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik |
Grundstufe und Fachstufe |
Klempner oder Klempnerin | Grundstufe | |
Elektrotechnik | Elektroniker oder Elektronikerin Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik |
Grundstufe und Fachstufe |
Elektroniker oder Elektronikerin für Maschinen- und Antriebstechnik | Grundstufe | |
Elektroniker oder Elektronikerin für Betriebstechnik |
Grundstufe und Fachstufe | |
Elektroniker oder Elektronikerin für Automatisierungstechnik |
Grundstufe |
|
Elektroniker oder Elektronikerin für Geräte und Systeme |
Grundstufe |
|
Elektroniker oder Elektronikerin Fachrichtung Energie- und Infrastruktursysteme |
Grundstufe |
|
Informationselektroniker oder Informationselektronikerin |
Grundstufe und Fachstufe | |
Industrieelektriker oder
Industrieelektrikerin Fachrichtung Betriebstechnik |
Grundstufe und Fachstufe | |
Bautechnik | Ausbaufacharbeiter oder Ausbaufacharbeiterin (alle Schwerpunkte) | Grundstufe |
Ausbaufacharbeiter oder Ausbaufacharbeiterin Schwerpunkt Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten |
Grundstufe und Fachstufe | |
Beton- und Stahlbetonbauer oder
Stahlbetonbauerin |
Grundstufe |
|
Betonfertigteilbauer oder
Betonfertigteilbauerin |
Grundstufe |
|
Betonstein- und Terrazzohersteller oder
Terrazzoherstellerin |
Grundstufe | |
Brunnenbauer oder
Brunnenbauerin |
Grundstufe | |
Estrichleger oder Estrichlegerin |
Grundstufe |
|
Feuerungs- und Schornsteinbauer oder Schornsteinbauerin |
Grundstufe | |
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger oder Mosaiklegerin |
Grundstufe und Fachstufe | |
Gleisbauer oder Gleisbauerin |
Grundstufe |
|
Hochbaufacharbeiter oder Hochbaufacharbeiterin (alle Schwerpunkte) Hochbaufacharbeiter oder Hochbaufacharbeiterin |
Grundstufe | |
Industrie-Isolierer oder Isolierin |
Grundstufe |
|
Isolierfacharbeiter oder
Isolierfacharbeiterin |
Grundstufe |
|
Kanalbauer oder Kanalbauerin |
Grundstufe |
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Maurer oder Maurerin |
Grundstufe |
|
Rohrleitungsbauer oder Rohrleitungsbauerin |
Grundstufe |
|
Straßenbauer oder Straßenbauerin |
Grundstufe |
|
Stuckateur oder Stuckateurin |
Grundstufe | |
Tiefbaufacharbeiter oder Tiefbaufacharbeiterin (alle Schwerpunkte) | Grundstufe |
|
Trockenbaumonteur oder Trockenbaumonteurin |
Grundstufe |
|
Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer oder
Schallschutzisoliererin |
Grundstufe |
|
Zimmerer oder Zimmerin | Grundstufe |
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Holztechnik |
Parkettleger oder Parkettlegerin |
Grundstufe |
Holzmechaniker oder Holzmechanikerin |
Grundstufe und Fachstufe | |
Tischler oder Tischlerin (Schreiner oder Schreinerin) |
Grundstufe und Fachstufe | |
Druck- und Medientechnik | Mediengestalter oder Mediengestalterin Digital und Print (alle Fachrichtungen) |
Grundstufe und Fachstufe |
Medientechnologe oder Medientechnologin Druck | Grundstufe und Fachstufe | |
Medientechnologe oder Medientechnologin Siebdruck |
Grundstufe |
|
Farbtechnik und Raumgestaltung | Maler oder Malerin und Lackierer oder Lackiererin - Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung - Fachrichtung Ausbautechnik und Oberflächengestaltung - Fachrichtung Energieeffizienz- und Gestaltungstechnik - Fachrichtung Bauten- und Korrosionsschutz - Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege |
Grundstufe und Fachstufe |
Fahrzeuglackierer oder Fahrzeuglackiererin |
Grundstufe und Fachstufe | |
Informations- und Telekommunikationstechnik |
Fachinformatiker oder Fachinformatikerin - Fachrichtung Anwendungsentwicklung - Fachrichtung Systemintegration |
Grundstufe und Fachstufe |
Fachinformatiker oder Fachinformatikerin - Fachrichtung Digitale Vernetzung - Fachrichtung Daten- und Prozessanalyse |
Grundstufe |
|
IT-System-Elektroniker oder Elektronikerin |
Grundstufe und Fachstufe | |
Kaufmann oder Kauffrau für IT-Systemmanagement |
Grundstufe und Fachstufe | |
Kaufmann oder Kauffrau für Digitalisierungsmanagement |
Grundstufe und Fachstufe |
§ 3
Der Schulbezirk für die August-Bebel-Schule, Offenbach, umfasst im Kreis Offenbach die Städte und Gemeinden Dietzenbach, Hainburg, Heusenstamm, Mainhausen, Mühlheim, Obertshausen, Rodgau, Rödermark und Seligenstadt für:
Berufsschulberechtigte Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis in besonderen Bildungsgängen in Teilzeitform.
§ 4
Der Schulbezirk für die Georg-Kerschensteiner-Schule, Obertshausen, umfasst für nachgenannte Berufsfelder und Ausbildungsberufe das Gebiet des Kreises Offenbach:
Berufsfeld | Ausbildungsberuf | Stufe |
Wirtschaft und Verwaltung | Bankkaufmann oder Bankkauffrau |
Grundstufe und Fachstufe |
Fachkraft für Lagerlogistik |
Grundstufe und Fachstufe | |
Fachlagerist oder Fachlageristin |
Grundstufe und Fachstufe | |
Steuerfachangestellte oder Steuerfachangestellter |
Grundstufe und Fachstufe | |
Verwaltungsfachangestellte oder Verwaltungsfachangestellter |
Grundstufe und Fachstufe | |
Kaufmann oder Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung |
Grundstufe und Fachstufe | |
Ernährung und Hauswirtschaft | Fachkraft für Gastronomie | Grundstufe und Fachstufe |
Fachmann oder Fachfrau für Systemgastronomie | Grundstufe | |
Hotelfachmann oder Hotelfachfrau |
Grundstufe und Fachstufe | |
Kaufmann oder Kauffrau für Hotelmanagement | Grundstufe und Fachstufe | |
Koch oder Köchin | Grundstufe und Fachstufe | |
Fachkraft Küche | Grundstufe und Fachstufe | |
Fachmann oder Fachfrau für Restaurant- und Veranstaltungsgastronomie | Grundstufe und Fachstufe |
§ 5
Der Schulbezirk für die Georg-Kerschensteiner-Schule, Obertshausen, umfasst im Kreis Offenbach die Städte und Gemeinden Hainburg, Heusenstamm, Mainhausen, Mühlheim, Obertshausen, Rodgau und Seligenstadt für nachgenannte Berufsfelder und Ausbildungsberufe:
Berufsfeld | Ausbildungsberuf | Stufe |
Wirtschaft und Verwaltung | Kaufmann oder Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement |
Grundstufe und Fachstufe |
§ 6
Der Schulbezirk für die Georg-Kerschensteiner-Schule, Obertshausen, umfasst im Kreis Offenbach die Städte und Gemeinden Dietzenbach, Hainburg, Heusenstamm, Mainhausen, Mühlheim, Obertshausen, Rodgau, Rödermark und Seligenstadt für nachgenannte Berufsfelder und Ausbildungsberufe:
Berufsfeld | Ausbildungsberuf | Stufe |
Wirtschaft und Verwaltung | Kaufmann oder Kauffrau für Büromanagement | Grundstufe und Fachstufe |
Industriekaufmann oder Industriekauffrau |
Grundstufe und Fachstufe |
und für
berufsschulberechtigte Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis in besonderen Bildungsgängen in Teilzeitform.
§ 7
Der Schulbezirk für die Max-Eyth-Schule, Dreieich, umfasst für nachgenannte Berufsfelder und Ausbildungsberufe das Gebiet des Kreises Offenbach:
Berufsfeld | Ausbildungsberuf | Stufe |
Wirtschaft und Verwaltung | Automobilkaufmann oder Automobilkauffrau |
Grundstufe und Fachstufe |
ohne Berufsfeld | Servicefahrer oder Servicefahrerin |
Grundstufe und Fachstufe |
§ 8
Der Schulbezirk für die Max-Eyth-Schule, Dreieich, umfasst für nachgenannte Berufsfelder und Ausbildungsberufe im Kreis Offenbach die Städte und Gemeinden Dietzenbach, Dreieich, Egelsbach, Heusenstamm, Langen, Neu-Isenburg und Rödermark:
Berufsfeld | Ausbildungsberuf | Stufe |
Metalltechnik | Kraftfahrzeugmechatroniker oder
Kraftfahrzeugmechatronikerin |
Grundstufe und Fachstufe |
§ 9
Der Schulbezirk für die Max-Eyth-Schule, Dreieich, umfasst für nachgenannte Berufsfelder und Ausbildungsberufe im Kreis Offenbach die Städte und Gemeinden Dietzenbach, Dreieich, Egelsbach, Langen, Neu-Isenburg und Rödermark:
Berufsfeld | Ausbildungsberuf | Stufe |
Wirtschaft und Verwaltung | Kaufmann oder Kauffrau im Einzelhandel | Grundstufe und Fachstufe |
Kaufmann oder Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement |
Grundstufe und Fachstufe | |
Verkäufer oder Verkäuferin |
Grundstufe und Fachstufe | |
Gesundheit | Medizinischer Fachangestellter oder
Medizinische Fachangestellte |
Grundstufe und Fachstufe |
§ 10
Der Schulbezirk für die Max-Eyth-Schule, Dreieich, umfasst im Kreis Offenbach die Städte und Gemeinden Dreieich, Egelsbach, Langen und Neu-Isenburg für nachgenannte Berufsfelder und Ausbildungsberufe:
Berufsfeld | Ausbildungsberuf | Stufe |
Wirtschaft und Verwaltung | Kaufmann oder Kauffrau für Büromanagement | Grundstufe und Fachstufe |
Industriekaufmann oder
Industriekauffrau |
Grundstufe und Fachstufe |
und für berufsschulberechtigte Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis in besonderen Bildungsgängen in Vollzeitform.
§ 11
Der Kreis Offenbach hält sich die Option für die Einrichtung eines zweiten Standortes zur Beschulung der Berufe der Informations- und Telekommunikationstechnik an der Max-Eyth-Schule, Dreieich, bei ausreichenden Schülerzahlen offen.
§ 12
Über den Besuch einer anderen als der nach dieser Satzung zuständigen Schule entscheidet das Staatliche Schulamt für den Kreis Offenbach und die Stadt Offenbach am Main.
§ 13
Abweichende oder ergänzende Regelungen, die auf öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen mit anderen Schulträgern oder Rechtsverordnungen einer Schulaufsichtsbehörde beruhen, gehen dieser Satzung vor.
§ 14
Die Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Berufsschulen des Kreises Offenbach vom 17. Dezember 2001 und die Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Berufsschulen des Kreises Offenbach vom 1. Oktober 2008 werden aufgehoben.
§ 15
Die Satzung tritt am 1. Februar 2023 in Kraft.
* |
Regelung durch Verordnung über die Bildung von schulträgerübergreifenden Schulbezirken für Fachklassen an Berufsschulen. |
Dietzenbach, den 7. März 2023
KREIS OFFENBACH
Der Kreisausschuss
gezeichnet
Oliver Quilling
Landrat
Hinweis
Die Änderung vom 7. März 2023 wurde in der Offenbach Post vom 17. März 2023 amtlich bekanntgemacht. Diese Änderung ist zum 1. Februar 2023 in Kraft getreten.