Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Berufsschulen des Kreises Offenbach

Aufgrund der §§ 5 und 30 Nr. 5 Hessische Landkreisordnung (HKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 Gesetz- und Verordnungsblätter für das Land Hessen (GVBI. I Satz 183), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 Gesetz- und Verordnungsblätter für das Land Hessen (GVBl. Satz 915), sowie des § 143 Absatz 2 in Verbindung mit § 63 Absatz 1 des Hessischen Schulgesetzes in der Fassung vom 1. August 2017 Gesetz- und Verordnungsblätter für das Land Hessen (GVBL. 2017, Satz 150 fortfolgende), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 13. Mai 2022 Gesetz- und Verordnungsblätter für das Land Hessen (GVBl. Satz 286, 302), hat der Kreistag des Kreises Offenbach in seiner Sitzung am 1. Februar 2023 folgende Änderungssatzung beschlossen:

§ 1

Der Kreis Offenbach ist Träger folgender Berufsschulen:

August-Bebel-Schule, Offenbach

Georg-Kerschensteiner-Schule, Obertshausen

Max-Eyth-Schule, Dreieich

§ 2

Der Schulbezirk für die August-Bebel-Schule, Offenbach, umfasst für nachgenannte Berufsfelder und Ausbildungsberufe das Gebiet des Kreises Offenbach:

Berufsfeld Ausbildungsberuf Stufe
Metalltechnik Anlagenmechaniker oder Anlagenmechanikerin für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik 
Grundstufe und Fachstufe
  Klempner oder Klempnerin Grundstufe



Elektrotechnik Elektroniker oder Elektronikerin
Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik 
Grundstufe und Fachstufe

Elektroniker oder Elektronikerin für Maschinen- und Antriebstechnik Grundstufe

Elektroniker oder Elektronikerin

 für Betriebstechnik
Grundstufe und Fachstufe

Elektroniker oder Elektronikerin

 für Automatisierungstechnik
Grundstufe

Elektroniker oder Elektronikerin

für Geräte und Systeme
Grundstufe

Elektroniker oder Elektronikerin

Fachrichtung Energie- und Infrastruktursysteme
Grundstufe

Informationselektroniker oder Informationselektronikerin
Grundstufe und Fachstufe

Industrieelektriker oder 

Industrieelektrikerin

Fachrichtung Betriebstechnik
Grundstufe und Fachstufe



Bautechnik Ausbaufacharbeiter oder Ausbaufacharbeiterin (alle Schwerpunkte) Grundstufe

Ausbaufacharbeiter oder Ausbaufacharbeiterin

Schwerpunkt Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten
Grundstufe und Fachstufe

Beton- und Stahlbetonbauer oder

Stahlbetonbauerin


Grundstufe

Betonfertigteilbauer oder

Betonfertigteilbauerin


Grundstufe

Betonstein- und Terrazzohersteller oder

Terrazzoherstellerin


Grundstufe

Brunnenbauer oder

Brunnenbauerin


Grundstufe

Estrichleger oder Estrichlegerin
Grundstufe

Feuerungs- und Schornsteinbauer oder Schornsteinbauerin
Grundstufe

Fliesen-, Platten- und Mosaikleger oder Mosaiklegerin
Grundstufe und Fachstufe

Gleisbauer oder Gleisbauerin
Grundstufe

Hochbaufacharbeiter oder Hochbaufacharbeiterin (alle Schwerpunkte)

Hochbaufacharbeiter oder Hochbaufacharbeiterin
- Schwerpunkt Mauerarbeiten
- Schwerpunkt Beton- und Stahlbetonarbeiten

Grundstufe

Industrie-Isolierer oder Isolierin
Grundstufe

Isolierfacharbeiter oder

Isolierfacharbeiterin


Grundstufe

Kanalbauer oder Kanalbauerin
Grundstufe

Maurer oder Maurerin
Grundstufe

Rohrleitungsbauer oder Rohrleitungsbauerin
Grundstufe

Straßenbauer oder Straßenbauerin
Grundstufe

Stuckateur oder Stuckateurin
Grundstufe

Tiefbaufacharbeiter oder Tiefbaufacharbeiterin (alle Schwerpunkte) Grundstufe

Trockenbaumonteur oder Trockenbaumonteurin
Grundstufe

Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer oder

Schallschutzisoliererin


Grundstufe

Zimmerer oder Zimmerin Grundstufe



Holztechnik
Parkettleger oder Parkettlegerin
Grundstufe

Holzmechaniker oder Holzmechanikerin
Grundstufe und Fachstufe

Tischler oder Tischlerin (Schreiner oder Schreinerin)
Grundstufe und Fachstufe



Druck- und Medientechnik Mediengestalter oder Mediengestalterin Digital und Print
(alle Fachrichtungen)
Grundstufe und Fachstufe

Medientechnologe oder Medientechnologin Druck Grundstufe und Fachstufe

Medientechnologe oder Medientechnologin

 Siebdruck
Grundstufe



Farbtechnik und Raumgestaltung Maler oder Malerin und Lackierer oder Lackiererin
- Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung
- Fachrichtung Ausbautechnik und Oberflächengestaltung
- Fachrichtung Energieeffizienz- und Gestaltungstechnik
- Fachrichtung Bauten- und Korrosionsschutz
- Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege
Grundstufe und Fachstufe

Fahrzeuglackierer oder Fahrzeuglackiererin
Grundstufe und Fachstufe



Informations- und

Telekommunikationstechnik

Fachinformatiker oder Fachinformatikerin

- Fachrichtung Anwendungsentwicklung

- Fachrichtung Systemintegration

Grundstufe und Fachstufe

Fachinformatiker oder Fachinformatikerin

- Fachrichtung Digitale Vernetzung

- Fachrichtung Daten- und Prozessanalyse

Grundstufe

IT-System-Elektroniker oder Elektronikerin
Grundstufe und Fachstufe

Kaufmann oder Kauffrau für IT-Systemmanagement
Grundstufe und Fachstufe

Kaufmann oder Kauffrau für Digitalisierungsmanagement
Grundstufe und Fachstufe

§ 3

Der Schulbezirk für die August-Bebel-Schule, Offenbach, umfasst im Kreis Offenbach die Städte und Gemeinden Dietzenbach, Hainburg, Heusenstamm, Mainhausen, Mühlheim, Obertshausen, Rodgau, Rödermark und Seligenstadt für:

Berufsschulberechtigte Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis in besonderen Bildungsgängen in Teilzeitform.

§ 4

Der Schulbezirk für die Georg-Kerschensteiner-Schule, Obertshausen, umfasst für nachgenannte Berufsfelder und Ausbildungsberufe das Gebiet des Kreises Offenbach:

Berufsfeld Ausbildungsberuf Stufe
Wirtschaft und Verwaltung Bankkaufmann oder Bankkauffrau
Grundstufe und Fachstufe
  Fachkraft für Lagerlogistik
Grundstufe und Fachstufe

Fachlagerist oder Fachlageristin
Grundstufe und Fachstufe

Steuerfachangestellte oder Steuerfachangestellter
Grundstufe und Fachstufe

Verwaltungsfachangestellte oder Verwaltungsfachangestellter
Grundstufe und Fachstufe

Kaufmann oder Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung
Grundstufe und Fachstufe



Ernährung und Hauswirtschaft Fachkraft für Gastronomie Grundstufe und Fachstufe

Fachmann oder Fachfrau für Systemgastronomie Grundstufe

Hotelfachmann oder Hotelfachfrau
Grundstufe und Fachstufe

Kaufmann oder Kauffrau für Hotelmanagement Grundstufe und Fachstufe

Koch oder Köchin Grundstufe und Fachstufe

Fachkraft Küche Grundstufe und Fachstufe

Fachmann oder Fachfrau für Restaurant- und Veranstaltungsgastronomie Grundstufe und Fachstufe

§ 5

Der Schulbezirk für die Georg-Kerschensteiner-Schule, Obertshausen, umfasst im Kreis Offenbach die Städte und Gemeinden Hainburg, Heusenstamm, Mainhausen, Mühlheim, Obertshausen, Rodgau und Seligenstadt für nachgenannte Berufsfelder und Ausbildungsberufe:

Berufsfeld Ausbildungsberuf Stufe
Wirtschaft und Verwaltung Kaufmann oder Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement
Grundstufe und Fachstufe

§ 6

Der Schulbezirk für die Georg-Kerschensteiner-Schule, Obertshausen, umfasst im Kreis Offenbach die Städte und Gemeinden Dietzenbach, Hainburg, Heusenstamm, Mainhausen, Mühlheim, Obertshausen, Rodgau, Rödermark und Seligenstadt für nachgenannte Berufsfelder und Ausbildungsberufe:

Berufsfeld Ausbildungsberuf Stufe
Wirtschaft und Verwaltung Kaufmann oder Kauffrau für Büromanagement Grundstufe und Fachstufe
  Industriekaufmann oder Industriekauffrau
Grundstufe und Fachstufe

und für

berufsschulberechtigte Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis in besonderen Bildungsgängen in Teilzeitform.

§ 7

Der Schulbezirk für die Max-Eyth-Schule, Dreieich, umfasst für nachgenannte Berufsfelder und Ausbildungsberufe das Gebiet des Kreises Offenbach:

Berufsfeld Ausbildungsberuf Stufe
Wirtschaft und Verwaltung Automobilkaufmann oder Automobilkauffrau
Grundstufe und Fachstufe
ohne Berufsfeld Servicefahrer oder Servicefahrerin
Grundstufe und Fachstufe

§ 8

Der Schulbezirk für die Max-Eyth-Schule, Dreieich, umfasst für nachgenannte Berufsfelder und Ausbildungsberufe im Kreis Offenbach die Städte und Gemeinden Dietzenbach, Dreieich, Egelsbach, Heusenstamm, Langen, Neu-Isenburg und Rödermark:

Berufsfeld Ausbildungsberuf Stufe
Metalltechnik Kraftfahrzeugmechatroniker oder

Kraftfahrzeugmechatronikerin

 
Grundstufe und Fachstufe

§ 9

Der Schulbezirk für die Max-Eyth-Schule, Dreieich, umfasst für nachgenannte Berufsfelder und Ausbildungsberufe im Kreis Offenbach die Städte und Gemeinden Dietzenbach, Dreieich, Egelsbach, Langen, Neu-Isenburg und Rödermark:

Berufsfeld Ausbildungsberuf Stufe
Wirtschaft und Verwaltung Kaufmann oder Kauffrau im Einzelhandel Grundstufe und Fachstufe
  Kaufmann oder Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement
Grundstufe und Fachstufe

Verkäufer oder Verkäuferin
Grundstufe und Fachstufe



Gesundheit Medizinischer Fachangestellter oder

Medizinische Fachangestellte


Grundstufe und Fachstufe

§ 10

Der Schulbezirk für die Max-Eyth-Schule, Dreieich, umfasst im Kreis Offenbach die Städte und Gemeinden Dreieich, Egelsbach, Langen und Neu-Isenburg für nachgenannte Berufsfelder und Ausbildungsberufe:

Berufsfeld Ausbildungsberuf Stufe
Wirtschaft und Verwaltung Kaufmann oder Kauffrau für Büromanagement Grundstufe und Fachstufe
  Industriekaufmann oder

Industriekauffrau


Grundstufe und Fachstufe

und für berufsschulberechtigte Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis in besonderen Bildungsgängen in Vollzeitform.

§ 11

Der Kreis Offenbach hält sich die Option für die Einrichtung eines zweiten Standortes zur Beschulung der Berufe der Informations- und Telekommunikationstechnik an der Max-Eyth-Schule, Dreieich, bei ausreichenden Schülerzahlen offen.

§ 12

Über den Besuch einer anderen als der nach dieser Satzung zuständigen Schule entscheidet das Staatliche Schulamt für den Kreis Offenbach und die Stadt Offenbach am Main.

§ 13

Abweichende oder ergänzende Regelungen, die auf öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen mit anderen Schulträgern oder Rechtsverordnungen einer Schulaufsichtsbehörde beruhen, gehen dieser Satzung vor.

§ 14

Die Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Berufsschulen des Kreises Offenbach vom 17. Dezember 2001 und die Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Berufsschulen des Kreises Offenbach vom 1. Oktober 2008 werden aufgehoben.

§ 15

Die Satzung tritt am 1. Februar 2023 in Kraft.

*

Regelung durch Verordnung über die Bildung von schulträgerübergreifenden Schulbezirken für Fachklassen an Berufsschulen.

Dietzenbach, den 7. März 2023

KREIS OFFENBACH

Der Kreisausschuss

gezeichnet

Oliver Quilling
Landrat

Hinweis

Die Änderung vom 7. März 2023 wurde in der Offenbach Post vom 17. März 2023 amtlich bekanntgemacht. Diese Änderung ist zum 1. Februar 2023 in Kraft getreten.