Turnhallenordnung des Kreises Offenbach

    1. Das Betreten der Turnhalle ist ohne den verantwortlichen Übungsleiter oder die verantwortliche Übungsleiterin nicht gestattet. Der Übungsleiter oder die Übungsleiterin hat als erster oder erste die Turnhalle zu betreten und darf sie erst verlassen, nachdem er oder sie sich vom ordnungsgemäßen Aufräumen überzeugt hat. Die Halle darf nur zu den vereinbarten Zwecken und zu den im Gestattungsvertrag festgesetzten Zeiten benutzt werden.
    2. Die Turnhalle darf nur nach Ablegen der Straßenschuhe (auch auf der Straße getragene Turnschuhe gelten als „Straßenschuhe“) mit Turnschuhen oder barfuß betreten werden. Es sind nur Turnschuhe und Bälle zulässig, die keine Streifen verursachen. Bei allen Ballspielarten und Kunstradfahren sind jegliche Arten von Haft- und Klebemitteln an Händen, Schuhen und Reifen verboten.
    3. Übernachtungen in der Turmhalle sind grundsätzlich nicht gestattet.
    4. Die Brandschutzordnung ist bei der Nutzung einzuhalten.
    5. Das Rauchen sowie der Genuss von Alkohol sind in der Turnhalle und auf dem Schulgelände grundsätzlich nicht gestattet.
    6. Fahrräder und Motorfahrzeuge sind an den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen.
    7. Unnötiges Lärmen und Toben, insbesondere Bolzen mit Fuß- und Handbällen, ist untersagt. Beim Übungsbetrieb entstehende Schäden sind unverzüglich dem Hausmeister oder der Hausmeisterin beziehungsweise der mit der Aufsicht betrauten Person anzuzeigen.
    8. Das Einbringen von Gerätschaften (zum Beispiel: Sportgeräte, Schränke, Elektrogeräte und so weiter) durch Dritte ist nicht gestattet.
    9. Die Beauftragten des Schulbetreibers (in der Regel die Hausmeister oder die Hausmeisterinnen) beziehungsweise die Vertreter der mit der Vergabe beauftragten Magistrate oder Gemeindevorstände üben das Hausrecht aus. Ihren Anordnungen in Bezug auf Einhaltung der Turnhallenordnung ist Folge zu leisten. Sie können Personen, die gegen die Turnhallenordnung verstoßen, den Aufenthalt in der Halle und auf dem Hallengelände untersagen.
    10. Das Mitbringen von Tieren in die Turnhalle ist nicht gestattet.
    11. Fundsachen sind bei dem Hausmeister oder der Hausmeisterin abzugeben. Über sie wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
    12. Der Kreis übernimmt in Zusammenhang mit der außerschulischen Benutzung der Turnhalle keinerlei Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Benutzung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr der Benutzer.
    13. Mit der Inanspruchnahme der Turnhalle erkennt jeder einzelene Benutzer oder jede einzelne Benutzerin diese Hallenordnung und die damit verbundenen Verpflichtungen ausdrücklich an.

Stand November 2023

Kreis Offenbach

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